Der rechtmäßige Gurlitt.

Ich las vor einigen Tagen einen Kommentar von Burkhard Müller-Ullrich zum Fall Cornelius Gurlitt, der mich beschäftigt hat, weil ich ihn in großen Teilen nicht nachvollziehen konnte.

Ein Kernsatz ging so:

Es gibt eine Öffentlichkeitswut, die sich seit einer Woche über den 80-Jährigen ergießt und wieder einmal zeigt, wie rasch die Grundlagen des Rechtsstaats an den schnellen Skandal verraten werden: der Schutz der Privatsphäre, die Unschuldsvermutung, die Sicherheit des Eigentums.

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