Der Richter und sein Sultan.

Auf blu-News kann man aktuell einen interessanten Artikel zu einem deutschen Richter nachlesen. Der Mann ist am Oberlandesgericht München tätig und ironischerweise zuständig für den Bereich Staatsschutz.

Bald schon soll er laut SZ den Prozess gegen den Dschihadisten Harun P. leiten. Die Anklagepunkte des Staatsanwaltes sind laut SZ: Gemeinschaftlicher Mord, versuchte Anstiftung zum Mord, staatsgefährdende Gewalttaten in Syrien und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung.

Nun hatte besagter Richter letztens mal wieder Geburtstag, wurde 58 Jahre alt, hat das gefeiert und stolz entsprechende Fotos auf seiner Facebookseite präsentiert. So weit, so nachvollziehbar.

Was man dann aber auf den Fotos zu sehen bekommt, ist erstaunlich: Der Herr Richter trägt dort ein schwarzes, bei Islamisten sehr beliebtes T-shirt, auf welchem auf der Brustseite in goldenen Lettern der Schriftzug „Fatih Sultan Mehmet“ prangt. Diesen Teil haben die Leute von blu-News auch erkannt, was sie nicht realisiert haben, ist folgendes: Darunter steht, ebenfalls in Gold, „The Conqueror“. Und es wird noch besser. Der Rücken all dieser T-shirts wird großformatig mit einer Jahreszahl geschmückt: „1453“. Wer sich das T-shirt googelt, wird sehen, das ich recht habe.

Weiterlesen…

Der rechtmäßige Gurlitt.

Ich las vor einigen Tagen einen Kommentar von Burkhard Müller-Ullrich zum Fall Cornelius Gurlitt, der mich beschäftigt hat, weil ich ihn in großen Teilen nicht nachvollziehen konnte.

Ein Kernsatz ging so:

Es gibt eine Öffentlichkeitswut, die sich seit einer Woche über den 80-Jährigen ergießt und wieder einmal zeigt, wie rasch die Grundlagen des Rechtsstaats an den schnellen Skandal verraten werden: der Schutz der Privatsphäre, die Unschuldsvermutung, die Sicherheit des Eigentums.

Weiterlesen…

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Aktion.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Aktion. Die dpa schreibt:

Eine Disco in Hannover muss 1000 Euro Schadenersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen, weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hat. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien, teilte das Amtsgericht Hannover mit.

Außerdem wurde die Betreibergesellschaft der Diskothek dazu verurteilt, dem Kläger künftig Einlass zu gewähren. Kommt die Disco dem nicht nach, sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich.

Private Clubs dürfen in Zukunft also nicht mehr selbst entscheiden, wen sie hereinlassen und wen nicht. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, kümmert die Richter nicht. Darf nun jeder Prolet ins Münchner P1? Natürlich nicht. Gesetze wie das AGG sind immer Sonderbehandlungsgesetze für bestimmte politisch bevorzugte Gruppen. In diesem Fall „männliche Ausländer“. Männliche Ausländer haben von nun an einen Freifahrtschein in private Klubs. Hätte das Gericht auch so entschieden, wenn ein wohlhabender Weißer geklagt hätte, dass man ihn nicht in einen Klub gelassen hat? Extrem unwahrscheinlich, viel eher hätten die Richter den Kläger ausgelacht.

Weiterlesen…

Es war eine versuchte Körperverletzung.

Welt online hat einen Artikel über das Attentat auf die Wahlamerikanerin Monica Seles vor 20 Jahren am 30. April 1993. Monica Seles war damals gerade 19 Jahre alt und Weltranglistenerste, als ihr beim berühmten Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum ein arbeitsloser Deutscher ein 23cm langes Ausbeinmesser in den Rücken rammte.

Wie schlimm die Verletzung rein körperlich wirklich war, weiß man bis heute nicht. Seles und ihre Eltern sprechen wenig darüber und die behandelnden Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden. Seles gibt an die Ärzte hätten ihr bei der Entlassung gesagt, dass sie, wenn sie sich nicht kurz vor der Attacke zum Trinken nach vorn gebeugt hätte, wahrscheinlich heute gelähmt wäre. Von außen betrachtet, wurde die Psyche von Seles am stärksten verletzt. Sie konnte den Vorfall nur schwer verarbeiten. Was auch damit zusammenhängen dürfte, wie Seles in Deutschland von der Öffentlichkeit und den Gerichten behandelt wurde.

Weiterlesen…

Deutsche Richter urteilen über Breno

Der brasilianische Fußballspieler Breno soll laut einem deutschen Gerichtsurteil von heute ins Gefängnis. Die Strafe lautet formal 3 Jahre und 9 Monate. Verurteilt wurde Breno, weil er seine angemietete Villa in Brand gesteckt haben soll. Bisher ist Breno nie strafrechtlich aufgefallen. Er hatte schon einen neuen Vertrag bei Lazio Rom, aus dem nun nichts wird.

Den Eigentümer des Hauses wird sich sehr freuen, dass Breno nun im Gefängnis sitzt anstatt in Italien seine Schuld abzuarbeiten. Ähnlich begeistert kann der deutsche Steuerzahler sein, der nun Brenos Gefängnisaufenthalt finanzieren darf. Der Nutzen für die Allgemeinheit ist erwiesen. Wäre Breno ein Gewaltverbrecher gewesen, hätte er mit der Milde der Richter rechnen können. Zumal mit Migrationshintergrund. Aber so? Breno hat seine Familie vor der Brandstiftung weggeschickt, niemand war im Haus, außer Breno selbst. Das reichte nicht für eine Bewährung. Für eine Bewährung hätte Breno ein bis zwei Menschen auf der Straße angreifen müssen. Damit hätte er auch eine „gute Prognose“ gehabt. So nicht.

Auf welchem Planeten leben eigentlich deutsche Richter?

Aufstellung Deutschland vs. Portugal

                                    Klose

    Podolski                   Özil                   Müller

            Schweinsteiger               Khedira

Lahm         Badstuber         Mertesacker         Boateng

                                    Neuer

 
 
 
So jedenfalls mein Tipp.

Weiterlesen…

Bayern München vs. Chelsea London – Reaktionen auf die Nacht von München

Didi dit it!
Sun

Drogblues
Tuttosport

Chech mate!
goal.com

Thanks a billion!
Daily Mirror

Weiterlesen…