Breiviks Schizophrenie – eine vermessene Ferndiagnose?

Zettel kommentiert das zweite Gutachten im Fall Breivik. Sich mit einer Ferndiagnose an einer Streitfrage zu beteiligen, in der die untersuchenden Psychiater zu verschiedenen Ergebnissen gekommen seien, sei vermessen. Wenn gleich ich mir das erstaunlicherweise zugetraut hätte. Ich bin also vermessen.

Dazu will ich kurz etwas sagen. Als ich den Artikel geschrieben habe, gab es nur ein Gutachten. Auf dieses Gutachten habe ich mich bezogen.

Zwei der erfahrensten forensischen Psychiater Norwegens haben Breivik damals über Monate untersucht, dutzende, stundenlange Gespräche mit Breivik geführt, Videoaufnahmen der Tat und der Verhöre gesichtet und Breiviks Umfeld befragt. Am Ende wurde die Hauptdiagnose paranoide Schizophrenie gestellt. Das Gutachten wurde vom Norwegian Board of Forensic Medicine bestehend aus sieben Professoren und Fachleuten noch einmal überprüft und bestätigt.


 
 

An diese Experten und an die immer wieder geleakten Details aus dem Gutachten habe ich mich gehalten. Es gab und es gibt für mich keinen Grund an der Expertise dieser Leute zu zweifeln. Nach Monaten der Untersuchung müssen die höchsten Gremien der norwegischen Psychiatrie eine Untersuchung hinbekommen, auf die man sich verlassen kann. Das ist nicht zu viel verlangt.

Erst nach der Veröffentlichung des Gutachtens hörte man auch andere Stimmen. Dies sind die „Ferndiagnosen“, die Zettel anprangern sollte. Plötzlich tauchten in den Medien einige Psychiater oder Psychologen auf, die meinten sie müssten ihren neun norwegischen Kollegen aus der Ferne widersprechen.

Es ist schon etwas anderes, wenn man sich auf die geleakten Daten des Gutachtens bezieht oder wenn medienaffine Kollegen diese Untersuchungsdetails einfach anzweifeln ohne den Patienten je selbst untersucht zu haben.

Warum tauchten in den Medien plötzlich überall Psychologen auf, die eine andere Meinung hatten? Meine Erklärung ist simpel. Es bestand eine gewaltige Nachfrage nach diesen Leuten. Es gibt in der veröffentlichten und öffentlichen Meinung von Anfang eine ganz klare Tendenz: Breivik ist voll schuldfähig. Das sehe ich als Hauptmotiv für diesen Zirkus.

Gleiche Maßstäbe für alle – Kritik an Medien, Politik und Justiz
Ich habe nicht wirklich etwas dagegen, wenn man „Schuldunfähige“ ins Gefängnis steckt. Ich bin kein Anankast und kein Gutmensch. Meinetwegen kann Breivik auf ewig hinter Gitter. Auch gegen die Todesstrafe habe ich nichts. Mich interessieren aber vor allem typische Muster und Mechanismen in der Handhabung des Falles. Kurz die Interferenzen zwischen Gutachtern, Justiz und Medien.

Zum Ersten ist das der starke Verdacht, dass im zweiten Gutachten aufgrund gesellschaftlichen Druckes und einer Erwartungshaltung ein ganz bestimmtes Urteil gesprochen wird.

Zum Zweiten ist es die typische linke Heuchelei der Massenmedien. Dieses Milieu setzt sich normalerweise ganz extrem für Ansichten wie Schuldunfähigkeit, schwere Kindheit, schlechtes Umfeld, Diskriminierung und so weiter ein. Diese Methode entfällt interessanterweise aber immer dann, wenn es politisch nicht passt. Zum Beispiel bei Rechtextremen oder angeblich Rechtsextremen. In diesen Fällen bevorzugt man den härtesten Weg, den die Gesetze hergeben.

Der harte Weg ist kein falscher Weg. Im Gegenteil. Ich begrüße das. Aber dann muss man endlich alle Fälle so angehen und nicht nur die, die einem ideologisch in den Kram passen.

Wobei „hart“ ja im Falle Breivik pure Ironie ist. So gut wie im Knast hätte es Breivik in einer Psychiatrie niemals. Das ist der Treppenwitz bei der ganzen Geschichte.

Im Grunde ist das ganze ein cleverer Deal zwischen Breivik, seinem Anwalt und der Politik. Breivik darf seine drei Einzelzellen behalten und die Politik darf Breivik in die gewünschten Kategorien stecken. Vielleicht sind diese Leute beim nächsten Mal einfach so nett und geben den Psychiatern vorher Bescheid, was sie den gerne hätten. Dann kann man gleich das erste Gutachten so schreiben, das es passt. Das erspart der Psychiatrie die totale Blamage.

Klare Aussagen auf beiden Seiten, nicht nur auf meiner
Man kann nicht nicht kommunizieren. Man kann wahrscheinlich auch nicht nicht diagnostizieren. Ein guter Text sollte eine möglichst klare Aussage haben. Die Hauptaussage meiner Texte damals wie heute ist: Breivik hat eine Schizophrenie.

Auch Zettels Texte zum Thema haben eine feste Aussage: Eine paranoide Persönlichkeitsstörung sei unglaublich schwer von einer Schizophrenie zu unterscheiden.

Dieser klaren Aussage widersprach ich ebenso klar. Beide Krankheiten haben Gemeinsamkeiten, aber auch ganz klare Unterschiede. In der Theorie heißt das: Diese Krankheiten dürfen niemals verwechselt werden. Man kann sie nicht verwechseln. Man darf sie nicht verwechseln.

Es gibt kein Diagnostikproblem

Diese Kategorien sind nicht vorgefunden, sondern sie werden definiert. Natürlich bedient man sich dabei, soweit das möglich ist, objektiver Kriterien. Aber eine Psychose kann man eben nicht „finden“, so wie man im CT-Scan einen Tumor findet oder wie man den Virus isoliert, an dem jemand erkrankt ist. Es gibt immer Grenzfälle. Ein solcher Grenzfall ist nach allem, was man weiß, offenbar Anders Breivik.

Zettel hat den Punkt mit den definierten Kriterien ganz gut verstanden. Nicht ganz verstanden hat er aus meiner Sicht, dass die paranoide PS und Schizophrenie zwei völlig verschiedene Krankheiten sind. Es gibt keinen „Grenzfall“ bei der eine paranoide PS sich quasi in eine Schizophrenie „entwickeln“ kann oder andersherum. Der Grenzfall liegt rein auf der Ebene der Diagnostik. Ein Patient hat vielleicht noch nicht alle Kriterien einer Schizophrenie und deshalb diagnostiziert man erst fälschlicherweise eine PS. Oder ein Patient hat diverse Persönlichkeitsstörungen und entwickelt davon unabhängig eine Schizophrenie. Letzteres ist bei Breivik wohl der Fall.

Bei weitem nicht alle Symptome, die Breivik hat, lassen sich mit einer PS erklären. Es ist schon interessant, dass sich einer der Zweitgutachter hinstellt und Sätze sagt wie: „Wir haben keinerlei Hinweise auf eine Psychose“ gefunden. Man muss sich da sofort fragen, was eigentlich aus dem Wahn von Breivik wurde. Das soll nicht einmal ein „Hinweis“, eine Differentialdiagnose also, für eine Psychose sein?! Dem ist nicht so. Der bizarre Wahn von Breivik ist natürlich hochgradig verdächtig auf eine Psychose.

Das ist der diagnostische „Grenzfall“ von dem Zettel spricht. Der Zweitgutachter sollte lieber sagen: „Wir haben Hinweise auf eine Psychose gefunden, aber wir sind uns sicher, dass es keine Psychose ist.“ So entstünde nicht der Eindruck, dass der Wahn einfach beiseite gewischt wurde.

Man muss sich auch nicht auf den Wahn versteifen. Das Erstgutachten hat noch genügend andere Kriterien der Schizophrenie erfüllt. Diverse formale Denkstörungen wie groteske Wortneuschöpfungen zum Beispiel. Außerdem mehrere Negativsymptome. Minussymptome sind alles Symptome, die im Vergleich zu Gesunden zu wenig da sind: Zu wenig Mimik, zu wenig Gestik. Zu langsames Denken. Keine Schwingungsfähigkeit mehr. Weder Trauer noch Freude. Bis hin zu Depression und Suizidgedanken. Das extreme Verharren auf einem Stuhl. Im Erstgutachten steht, Breivik versteife in den stundenlangen Gesprächen regelrecht in einer Position. Das soll eine PS sein? Welche? Es gibt eine solche PS nicht.

Die Lösung ist nicht schwer
Selbst wenn es ein Problem gäbe, könnte man es lösen. Nur offensichtlich fehlt der Wille dazu. Zettel zu Liebe übernehme ich seine Position vertretungsweise und sage: „Ich bin mir nicht sicher! Die Welt ist so furchtbar komplex!“ Das passiert in der Praxis bei anderen, wirklich sehr ähnlichen Krankheiten natürlich häufiger.

Wissen Sie was rationale Ärzte in diesen Fällen machen? Sie nehmen immer den schlimmsten Fall an. Beziehungsweise den Fall, den man behandeln kann. Und dann greift man doch glatt zum Äußersten und behandelt den Patienten. Im Falle Breiviks ist der schlimmste und der behandelbare Fall auch noch identisch: die Schizophrenie.

Man schnappt sich also die passenden Antipsychotika, überredet oder zwingt Breivik zur Einnahme und dann guckt man einfach was passiert. Hat Breivik eine Schizophrenie, kann sich sein Zustand verändern. So deutlich, dass es selbst die Psychiater aus Sandvika bemerken könnten. Spricht Breivik dagegen überhaupt nicht auf Antipsychotika an, revaluiert man die Situation einfach noch einmal. Man fügt einem Nicht-Schizophrenen keinen Schaden zu, wenn man ihn mit Antipsychotika abfüllt. Man muss sich schon einmal fragen, was die Juristen und Psychiater in den letzten Monaten eigentlich gemacht haben. Dieses peinliche Hin und Her wirft kein gutes Licht auf die Norweger.

Man kann es natürlich auch immer wie der medizinische Laien-Richter machen und einfach würfeln. So sollten Ärzte in Zukunft alle Patienten behandeln. Kopf bedeutet wir behandeln den Patienten auf Verdacht und Zahl bedeutet wir gehen raus eine rauchen.

17 Gedanken zu „Breiviks Schizophrenie – eine vermessene Ferndiagnose?

  1. Zettel hat geantwortet:

    Nur zwei Punkte: Entgegen dem, was er schreibt, wurde die Diagnose „Schizophrenie“ nicht nur von Laien und von Leuten angezweifelt, die mit dem Fall nicht befaßt gewesen waren; sondern u.a. auch Mitglieder eines psychologisch-psychiatrischen Teams aus dem Distriktpsychiatrischen Zentrum in Sandvika, das Breivik seit seiner Inhaftierung ständig beobachtet hatte, sowie die führende norwegische Rechtspsychiatrin Randi Rosenqvist, ehemalige Vorsitzende der Norwegischen Kommission für Forensische Medizin, haben Zweifel geäußert.

    Daß sich aus einer paranoiden Persönlichkeitsstörung eine Schizophrenie entwickeln kann, habe ich nun freilich auch nicht behauptet. Natürlich sind das verschiedene Störungen (von „Krankheit“ spricht man bei einer personality disorder, nach alter deutscher Terminologie einer Psychopathie, üblicherweise nicht) mit einer unterschiedlichen Ätiologie. Aber das heißt ja nicht, daß es keine Grenzfälle geben würde. Breivik ist ein solcher Grenzfall.

    Es gibt bei Psychiatern (zumal in der deutschen Tradition) das Problem einer overconfidence bei der Diagnose: Man ist sich seiner Diagnose subjektiv sicher; und es gibt oft kein Außenkriterium, an dem sie gemessen werden würde. Der Psychiater wird selten damit konfrontiert, daß er sich geirrt hat (anders als der Somatiker, dem der Pathologe das irgendwann verrät ).

    Daraus kann sich dann diese aus meiner Sicht ein wenig verwunderliche Überzeugung entwickeln, mit Sicherheit Recht zu haben, die mir auch beim ersten Beitrag dieses Bloggers schon aufgefallen war; ansonsten ja ein durchaus kundiger Beitrag.

    • Wo schreibt er das denn?

      Entgegen dem, was er schreibt, wurde die Diagnose “Schizophrenie” nicht nur von Laien und von Leuten angezweifelt, die mit dem Fall nicht befaßt gewesen waren;

      Das habe wiederum ich nicht behauptet. Von „nur“ war bei mir nie die Rede. Sandvika ist bekannt. Die stehen bei mir auch im Original-Artikel. Ich bin auf die Leute eingegangen, die man klar kritisieren kann, weil sie einfach aus der Ferne Dinge behauptet haben.

      Zu Sandvika kann man sagen, dass sie wohl erst Wochen nach dem ersten Gutachten ihre Meinung breit äußerten, als die Wetterlage opportun war. Und dann auch noch in der Öffentlichkeit. Ich habe mich schon damals gefragt, ob es in Norwegen eigentlich keine Schweigepflicht gibt. Dieses psychiatrische Zentrum in Sandvika ist mir suspekt. Die werden nicht allzuoft bei Breivik im Gefängnis gewesen sein. Die werden gerufen, schreiben ihr Konsil, in dem steht, er habe nichts behandelbar Psychiatrisches und das war es dann. Es sei denn Breivik randaliert jede Nacht in seinen drei Zellen, weil er nicht genug Playstation spielen darf.

      Die Erstgutachter dagegen waren über Monate bei Breivik. Breivik behauptet jetzt, dass die Erstgutachter viele Aussagen und Verhaltensweisen Breiviks frei erfunden hätten. Die Frage ist nur: Warum sollten sie das machen?

      Der Psychiater wird selten damit konfrontiert, daß er sich geirrt hat (anders als der Somatiker, dem der Pathologe das irgendwann verrät). Daraus kann sich dann diese aus meiner Sicht ein wenig verwunderliche Überzeugung entwickeln, mit Sicherheit Recht zu haben, die mir auch beim ersten Beitrag dieses Bloggers schon aufgefallen war; ansonsten ja ein durchaus kundiger Beitrag.

      Zettels Glauben an die Somatiker will ich ihm nicht nehmen. Auch die Trennung Somatiker Psychiater ist eher künstlich. Psychiatrische Erkrankungen wie die Schizophrenie haben natürlich ein Korrelat auf Organebene. Man hat es nur noch nicht hinreichend genau nachvollziehen können. Aber indirekt über die Medikamentenwirkungen kommt man der Sache immer näher. In der sogenannten „Somatik“ funktioniert es auch nicht anders.

      Er meint offenbar auch immer noch, dass ich quasi ein Rechthaber sei. Dabei haben wir beide klare Aussagen getroffen, nur in eine andere Richtung.

      Ich sage nicht, dass ich „mit Sicherheit Recht“ habe. Ich habe nur eine klare Arbeitsdiagnose wie Zettel auch. Der Unterschied ist nur: Meine Diagnose kann und muss man natürlich testen. Wie das geht, habe ich dargelegt. Zettels Ausführungen dagegen kann man schlecht falsifizieren. Er selbst hat auch keine Lösung parat.

    • Diese Vermutung habe ich auch. Es gibt allerdings sicherlich auch Richter, die sich einfach nur extrem unsicher sind. Ist ja auch logisch, sie sind Laien. Also bestellt man noch einen Gutachter.

      Was aber macht man, wenn der dem ersten Gutachten widerspricht wie im Fall Breivik? Dann wird die Lage auch nicht besser. Wenn sich der Richter jetzt für ein Gutachten entscheidet, war sein Motiv für ein zweites Gutachten wohl kaum Unsicherheit. Die Unsicherheit ist ja jetzt eher größer geworden und nicht kleiner.

      Wenn er sich jetzt entscheidet, sieht das immer nach Politik aus. Ein weiser Richter sollte dieses Problem rational lösen. Zum Beispiel mit dem Test, den ich vorgeschlagen habe. Da kann man auch als Richter drauf kommen, wenn man die Gutachter clever befragt. Die Psychiater müssten das eigentlich von selbst vorschlagen. Aber offenbar will sich bisher keiner der Gutachter eine Blöße geben. Ich bin gespannt wie diese Posse endet.

  2. das Problem mit Auftrags-Gutachten ist, dass man es dem Auftraggeber immer Recht machen will, um weitere Aufträge zu bekommen.

    deswegen sind von parteischen Anwälten in Auftrag gegebene Gutachten sowieso fast immer wertlos.

    Richter sollten eigentlich unparteisch sein – und kein bestimmtes Ergebnis einfordern.

    aber Richter sind halt auch nur Menschen.

    Ganz besonders in Italien…

    • Ja das stimmt. In England habe ich dazu schon vor Monaten einen unfassbaren Fall gefunden. Das staatliche Labor konnte über Jahrzehnte nicht die erwünschten Spuren an Kleidungsstücken finden. Dann übergab man die Kleidung an ein privates Labor, mit dem man schon „sehr gute Erfahrungen“ gemacht hatte – und zwack wurden die gewünschten Spuren gefunden. Die kleinsten Blutflecken, die jemals für DNA-Analysen weltweit benutzt werden konnten, wie das Privatlabor stolz verkündet hat. Toll! Das ist die Justiz der Zukunft. Jack Straw erarbeite sogar extra für diesen Fall neue Gesetze, die unter anderem den Jahrhunderte alten Grundsatz „Ne bis in idem“ in Großbritannien aufgehoben haben. Toll. Toll. Toll.

      Allerdings sehe ich dieses Vorgehen im Fall Breivik noch nicht. Bisher scheint es eher der gewaltige öffentliche Druck zu sein, der Richter und Psychiater deutlich beeinflusst. Böse Absicht ist das noch nicht, „nur“ Anpassungsstreben.

  3. Der Vorschlag

    Man schnappt sich also die passenden Antipsychotika, überredet oder zwingt Breivik zur Einnahme und dann guckt man einfach was passiert. Hat Breivik eine Schizophrenie, kann sich sein Zustand verändern. So deutlich, dass es selbst die Psychiater aus Sandvika bemerken könnten. Spricht Breivik dagegen überhaupt nicht auf Antipsychotika an, revaluiert man die Situation einfach noch einmal. Man fügt einem Nicht-Schizophrenen keinen Schaden zu, wenn man ihn mit Antipsychotika abfüllt.

    darf in einem Rechtsstaat nicht umgesetzt werden. Weder mit Überredung (das ist nichts anderes als die Nötigung eines Abhängigen) noch mit Zwang darf man einen Häftling dazu bringen, solche Medikamente zu nehmen.

    Aufgrund der Taten, die er begangen hat, muss er entweder bis zu seinem Tod in die Psychatrie oder bis zu seinem Tod ins Gefängnis. Solange dieser Mensch noch irgend eine Waffe benutzen kann, ist er für die Allgemeinheit gefährlich. Aber es ist inakzeptabel, an ihm irgendwelche medizinischen Experimente durchzuführen.

    • Danke für ihren Kommentar!

      Die Nötigung eines Abhängigen?! Sind Sie sich sicher, dass dieses Thema ihr Metier ist? Ich darf also einen Patienten nicht von einem etablierten Therapieversuch überzeugen, weil das Nötigung und medizinische Experimente seien?! Was man dagegen bei Ihnen offenbar ohne Probleme darf, ja muss, ist Breivik bis zu seinem Tod gefangen halten. Finden Sie das nicht ein bisschen arg widersprüchlich?

      • Nein, das finde ich nicht.

        Weil niemand die Verantwortung auf sich nehmen kann, einen Massenmörder freizulassen. Im Fall der Schuldfähigkeit sollte das Urteil klar sein: Haft (buchstäblich) bis zum Lebensende. Im Fall der nicht festgestellten Schuldfähigkeit sollte die Konsequenz ebenfalls klar sein: dauerhafte Unterbringung in der Psychatrie.

        In beiden Fällen muss er menschenwürdig behandelt werden. In meinen Augen wäre es nicht menschenwürdig, ihm gegen seinen Willen Medikamente zu verabreichen.

    • Die Verabreichung eines Psychopharmakons, um aus seiner Wirkung auf eine Erkrankung zu schließen ist meiner Meinung nach kein medizinisches Experiment a la Frankenstein, sondern eine normale diagnostische Methode.
      Im Fall Breivik würde man keinen unschuldigen Abhängigen überreden, sondern die Schuldfähigkeit eines Massenmörders testen. Das ist meiner Meinung nach ein riesiger Unterschied.
      Die Gesellschaft hat ein Recht darauf, zu wissen, wie der Fall liegt. Da müssen die Rechte Breiviks eben mal etwas beschnitten werden. Abgesehen, dass die Verabreichung eines Medikaments in der Regel harmlos ist.
      Die Frage ist doch, ob der Wille, der Sache ernsthaft auf den Grund zu gehen in Norwegen da ist.
      Gruß
      Arthur

      • Eine Freiwilligkeit der Teilnahme an einem solchen Experiment kann es in der Untersuchungshaft nicht geben. Ob der Untersuchungshäftling nun sein Einverständnis erklärt oder nicht: Es bleibt immer Zwang.

        Nein, es besteht für mich kein Unterschied, ob man die Medikamente einem harmlosen Gurkendieb oder einem Mörder zwangsweise verabreicht. Ich lehne es in jedem Fall ab.

        Die Gesellschaft hat ein Recht darauf, fortan vor diesem Massenmörder geschützt zu sein. Deshalb muss er (unter angemessenen Haftbedingungen) lebenslang eingesperrt werden. Ob das im Gefängnis, in Sicherungsverwahrung oder in der Psychatrie geschehen wird, müssen die Gerichte entscheiden.

        PS: Es gibt meines Wissens keine Psychopharmaka ohne Nebenwirkungen. Allein schon deshalb verbieten sich solche Experimente. Außerdem verfügen wir doch nicht über ein Wahrheits-Serum. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie belastbar die Ergebnisse eines solchen Experimentes sind!

      • Ihr Begriff „Experiment“ trifft es nicht. Es ist kein Experiment, sondern ein etabliertes Verfahren. Sie sprechen ethisch interessante Fragen an, vermischen diese aber dann leider so, dass sie mit der Realität nicht mehr viel zu tun haben. Ihre grobe Richtung ist aber nicht schlecht.

        Die rechtlich-ethische Geschichte ist einer meiner Erklärungen, warum der psychiatrische Dienst in Sandvika bei Breivik keine Psychose diagnostizieren will. Eine Psychose bedeutet eine Menge Arbeit. Man müsste dann nämlich Breivik von einer Therapie überzeugen. Willigt Breivik nicht ein, müsste man sich an einen Richter wenden und dieser Richter muss dann entscheiden, ob man Breivik zwingen darf. Auf diesen Stress und diesen Papierkrieg haben die Psychiater aus Sandvika kaum große Lust. Sie werden sich vielleicht auch fragen: Warum der Aufwand für diesen Massenmörder? Und warum die Eile?

        Ein Richter arbeitet ja schon an dem Fall und wird am Ende sowieso eine Entscheidung in dieser Frage treffen: Zwangstherapie in einer Psychiatrie oder normales Gefängnis. Das finde ich das Absurde an diesem Vorgehen. Man hat gar kein Interesse an einer sicheren Diagnose. Erst muss doch die Diagnose stehen und dann muss das Schuldfähigkeitsurteil des Richters kommen. So wird beides vermischt: Der Richter wählt nun die medizinische Diagnose aus zwei Gutachten, die sich völlig widersprechen. Der Richter trifft auf diesem grotesken Weg die Entscheidung, ob man Breivik in die Psychiatrie steckt oder nicht. Das ist das wirkliche skandalöse Experiment in diesem Fall.

      • Die Verabreichung eines Psychopharmakons, um aus seiner Wirkung auf eine Erkrankung zu schließen ist meiner Meinung nach kein medizinisches Experiment a la Frankenstein, sondern eine normale diagnostische Methode.

        Genau so ist es. Und wenn Breivik einwilligt, ist es sowieso kein Problem. Das ist wie mit jeder anderen Krankheit auch. Interessant wird es dann, wenn Breivik nicht einwilligt. Dann muss man seine Argumente bei einem Richter einreichen und der Richter entscheidet dann, ob und wie weit Zwang erlaubt ist.

      • Ich bin ganz ehrlich daran interessiert, wie Sie vorgehen würden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es Medikamente, mit deren Hilfe man Breivik auf Schizophrenie »testen« kann. Ich zitiere noch einmal:

        Man schnappt sich also die passenden Antipsychotika, überredet oder zwingt Breivik zur Einnahme und dann guckt man einfach was passiert. Hat Breivik eine Schizophrenie, kann sich sein Zustand verändern. (…)

        Spricht Breivik dagegen überhaupt nicht auf Antipsychotika an, revaluiert man die Situation einfach noch einmal. Man fügt einem Nicht-Schizophrenen keinen Schaden zu, wenn man ihn mit Antipsychotika abfüllt.

        Ich bin Absolvent einer Technischen Universität. Nehmen wir an, ich sei in diesem Verfahren ein Schöffe (oder Geschworener). Ich müsste morgen mit anderen Schöffen (Geschworenen) und dem Richter über diesen Test befinden. Ich würde gern folgendes wissen:

        1. Welche Nebenwirkungen kann die Einnahme solcher Medikamente haben, wenn sie ein psychisch gesunder Mensch einnimmt?

        2. Welche Nebenwirkungen kann die Einnahme solcher Medikamente haben, wenn sie ein schizophrener Mensch einnimmt?

        3. Nach welchen Gesichtspunkten wird die Dosierung festgelegt? Kann eine Überdosierung körperliche oder geistige Schäden hervorrufen?

        4. Auf welche Weise würde sich Breiviks Zustand verändern, wenn er wirklich eine Schizophrenie hätte? Kann man diese Änderungen im Hirn messen? Kann man sie beobachten? Kann man sie durch Befragen herausfinden?

        5. Wird der Patient über Sinn und Zweck der Maßnahme informiert? Welche Eingriffe in seine Rechte sind gegebenenfalls für die Messung der Ergebnisse notwendig?

        6. Welche Fehler können bei der Auswertung dieses Tests auftreten? Ist es möglich, dass der Patient das Ergebnis manipuliert?

        Herzlichen Dank im Voraus.

  4. 1. Man würde wahrscheinlich ein Medikament namens Olanzapin geben. Ein atypisches Neuroleptika. Das ist ein Standardmedikament bei Psychosen. Ein sogenanntes Antipsychotika. Zu erwartende Nebenwirkungen: Anticholingerge Effekte wie Mundtrockenheit. Leichte extrapyramidale Störungen wie Sitzunruhe. Deutliche Gewichtszunahme. Leichte Müdigkeit. Das sind alles keine Dauerschäden, wenn man leitliniengerecht und lege artis behandelt.

    Die einzige wirklich gefährliche Nebenwirkung, die man im Hinterkopf haben muss, ist eine Agranulozytose. Agranulozytose bedeutet ein temporärer Abfall der Abwehrzellen auf nahe Null. Das ist bei Olanzapin zwar nicht zu erwarten, aber theoretisch möglich. So wie bei vielen anderen Medikamenten auch. Diesen möglichen Abfall muss man durch simple Blutabnahmen rechtzeitig erkennen, dann kann man das gut behandeln. Erkennt man es nicht, kann der Patient theoretisch an einer Agranulozytose sterben. Das Blut muss man am Anfang so alle 1-2 Wochen kontrollieren. Ein ganz normales Blutbild. Mehr nicht.

    2. Die Nebenwirkungen gelten auch genauso für schizophrene Menschen. Das ist eigentlich bei fast allen Medikamenten so. Gesund und krank unterscheiden sich in der gewünschten Wirkung und nicht in der Nebenwirkung. Ein Antipsychotika wirkt gegen die Psychose. Bei gesunden Menschen, die keine Psychose haben, konnte man außer den besprochenen Nebenwirkungen keine anderen Nachteile feststellen. Medikamente werden bei der Zulassung immer erst an Gesunden getestet und erst in einem zweiten Schritt an den Kranken. Man kennt den Effekt auf Gesunde also relativ genau. Die Ausgabe an Gesunde wird auch in der Praxis immer wieder gemacht.

    Zum Beispiel wenn man sich nicht sicher ist, ob der Patient eine Psychose hat oder nicht. Man kann sich ja nie 100% sicher sein. Gerade nicht in der Psychiatrie, wo man wenig Geräte und Labordaten hat und dafür umso mehr subjektive Einschätzungen. Da kommt es natürlich immer wieder vor, dass man erst eine Krankheit behandelt, die der Patient gar nicht hat. Das kommt genauso auch in der Somatik vor. Sogar andauernd. Ein Patient kommt mit einem akuten Bauch, man findet aber nichts. Was macht man? Man öffnet den Bauch, findet wieder nichts und nimmt dann meist einfach mal den Blinddarm heraus, der ein bisschen entzündet aussieht. Dem Patient geht es dann nach der OP meist besser, erstens wegen Placebo-Effekt und zweitens, weil er natürlich voll bis oben hin ist mit Schmerz- und Narkosemitteln. Zwei Wochen später kommt der Patient dann wieder und man merkt, dass es die Gallenblase oder ein versteckter Tumor war.

    Oder das Beispiel Endokrinologie. Diese Krankheiten testet man laufend dadurch, dass man Hormone spritzt. Dann guckt man, ob sich etwas verändert. Untersuchen und behandeln auf Verdacht ist in der Medizin nicht die Ausnahme, es ist die Regel. Am Anfang steht immer der Verdacht und dann muss man begründet vorgehen. Auf das Wort „begründet“ kommt es an. So lange ein Arzt sein Vorgehen rational begründen kann, sollte man ihm keinen Strick drehen.

    3. Die gleiche Dosierung wie bei Kranken. 10mg/Tag. Nebenwirkungen siehe oben.

    4. Nicht alle Schizophrenien sprechen sofort auf Olanzapin an. Aber die Chancen sind doch recht gut. So ungefähr zwischen 50-80%. Würde Breivik ansprechen, würde man das an seinem allgemeinen Verhalten und gezielt bei Befragungen erkennen. Er würde sich einfach wieder „normaler“ verhalten. Sein bizarrer Wahn würde zurückgehen. Seine Gestik und Mimik würden sich wieder auf normale Maße steigern. Er könnte wieder Trauer und Freude äußern. Groteske Wortneuschöpfungen würden weniger. Er würde wieder normaler und schneller sprechen und denken. Kurz, die schizophrenen Symptome würden sich reduzieren. Das kann man nicht mit Geräten messen, das ist klar. Aber das muss man auch nicht. Die Wandlung Vorher/Nachher würde sogar ein Richter bemerken, vorausgesetzt er kennt Breivik in seinem Jetzt-Zustand.

    5. Natürlich würde der Patient informiert. Man würde ihn ausführlich über alle Ziele und Nebenwirkungen der Therapie aufklären wie jeden anderen Patienten auch. Ein Gefangener hat in dieser Hinsicht natürlich nicht weniger Rechte wie die Allgemeinheit. Alles was man ohne Aufklärung macht, ist Körperverletzung. Dann dürfte Breivik frei entscheiden, was er will. Dass die Psychiater natürlich offen sagen, was sie für richtig halten, ist auch klar. Man muss als Arzt seinem Patienten mit Rat und Tat zur Seite stehen, ihm eine klare Hilfestellung geben, sonst ist man kein guter Arzt. Aber es gibt keine Sanktionen, wenn Breivik ablehnt.

    Zwang kann man natürlich nur unter ganz engen Voraussetzungen einsetzen. Meistens spricht man von Eigen- oder Fremdgefährdung. Der Patient ist also entweder suizidgefährdet oder er gefährdet andere Leute. Gefährdet Breivik andere Menschen? Es spricht doch einiges dafür. Zum Beispiel die 77 Menschen, die er getötet hat. Gefährdet Breivik sich selbst? Das erste Gutachten spricht von einer gewissen Suizidgefahr. Besonders im Punkt Fremdgefährdung kann man ganz eindeutig eine Zwangs-Argumentation versuchen, wenn man denn will. Diese Begründung muss man bei einem Richter einreichen. Der Richter entscheidet dann, ob und wie weit Zwang erlaubt ist. Nichts anderes geschieht ja auch am Ende des Prozesses. Nur eben im Fall Breivik, ohne dass der Richter aktuell eine verlässliche Diagnose hat!

    Zur Messung des Erfolges muss man Breivik wieder befragen. Will Breivik plötzlich nicht mehr teilnehmen, kann der Richter ihn wieder zwingen. Nichts anderes hat der Richter übrigens im Falle des zweiten Gutachtens gemacht. Der Richter zwang Breivik daran teilzunehmen, obwohl er von Anfang an nicht wollte. Von daher ist das zweite Gutachten schon fragwürdig. Im ersten Gutachten hat Breivik noch „frei von der Leber weg“ geredet. Jetzt im Zweitgutachten war er viel reservierter, denn das erste Gutachten passte ihm nicht. Er kannte die Fragen nun auch schon und wusste somit relativ gut, was am Ende im Gutachten stehen könnte, wenn er dieses und jenes sagt. Es ist bei einem Schizophrenen durchaus so, dass er sich verstellen kann. Man darf sich einen Schizophrenen nicht als dumm vorstellen. Man muss als Psychiater das Vertrauen des Schizophrenen gewinnen, sonst erzählen die einem die Geschichte vom Pferd. Ein zweites Gutachten, das nur unter Zwang möglich war, spricht nicht gerade dafür, dass Breivik diesen Zweitgutachtern vertraut hat.

    6. Natürlich kann Breivik das Ergebnis manipulieren. Wie das habe ich schon in 5 dargestellt. Breivik könnte theoretisch auch seit dem Tag seiner Festnahme eine riesige Show abziehen. Alles mit dem Ziel, dass er in eine Psychiatrie eingewiesen wird, dort geheilt wird und dann in ein paar Jahren wieder frei kommt. Diese Art der Verstellung ist allerdings extrem unwahrscheinlich. Alle Fakten sprechen dagegen. Breiviks „Strategie“ ist bekanntlich, dass er erstens „nicht verrückt“ sei und zweitens „in Notwehr“ gehandelt habe. Das könnte natürlich auch Teil des genialen Masterplans sein. Ein Masterplan von dem allerdings kein Mensch weiß, wo er hinführen soll. Man sollte nichts durch eine Verschwörungstheorie erklären, was sich nicht viel logischer mit einer Schizophrenie erklären lässt.

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