Das Kreuz mit dem Kopftuch

1995 entschied das Bundesverfassungsgericht Schüler müssten Kruzifixe in Schulen nicht dulden und dürften dagegen vorgehen. Die Details seien Ländersache.

2003 entschied der eine Senat des Bundesverfassungsgerichtes, wer als Schüler keine Kruzifixe erdulden muss, soll auch keine Kopftücher ertragen müssen. Man dürfe Kopftücher an Schulen auch verbieten, es sei wiederum Sache der Länder entsprechende Gesetze zu verabschieden.

2015 entscheidet der andere Senat des Bundesverfassungsgerichtes, die mittlerweile verabschiedeten Kopftuch-Gesetze der Länder seien nun doch nicht gültig. Anders als bei christlichen Kreuzen müssten die Schüler islamische Kopftücher sehr wohl ertragen.


Die Begründung, warum man im christlichen Fall so entscheidet und im islamischen Fall so, ist nicht gerade trivial. Selbst deutsche Richter müssen sich da noch mehr verbiegen, als man es sowieso schon von ihnen gewohnt ist.

Die Arbeit der Verfassungsrichter sollte man an dieser Stelle auch einmal würdigen. Die Anzahl der Gesetze und Urteile wächst exponential. Anhand dieses Übermaßes an Juristerei ist es mittlerweile superschwer bis unmöglich geworden, sich Jahr für Jahr neue hanebüchene Begründungen aus dem Arsch ziehen, warum man trotz angeblicher Gleichheit vor dem Gesetz gewisse Gruppen notorisch anders behandelt als andere.

In einem Nebenurteil entschieden die deutschen Richter derweil ein für allemal: Eine Islamisierung findet nicht statt! Wer etwas anderes behauptet, sei ein islamophober Islamfeind, der umgehend aus der Öffentlichkeit entfernt werden muss, jedenfalls so lange bis man „nachhaltigere“, scharia-konforme „Lösungen“ gefunden hat. Und gegen Nachhaltigkeit kann nun wirklich niemand sein.

Siehe auch:

Beim Kruzifix-Urteil von 1995 „wurde gesagt, dass ein Kruzifix in der Schule geeignet sein könne, die negative Religionsfreiheit der Schüler zu verletzen. Jetzt aber heißt es, dass die negative Religionsfreiheit der Schüler nicht beeinträchtigt werde, wenn die Lehrerin ein Kopftuch trägt, weil die Begegnung mit religiösen Symbolen zum Alltag gehöre.“

6 Gedanken zu „Das Kreuz mit dem Kopftuch

  1. dabei ist ein Kopftuchverbot an Schulen sogar schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgesegnet worden.

    Sonst will man immer ultraprogressiv sein, nur den Edlen Wilden gegenüber nimmt man sich gerne zurück.

    • Interessanterweise ist der EGMR bei einigen dieser Fragen vernünftiger als das BVerfG. Die Kopftuchverbote hast du schon erwähnt. Kruzifixe sind laut EGMR aber erlaubt.

      Sogar die Türkei hatte bekanntlich bis vor kurzem ein Kopftuchverbot. Folglich war die Türkei in diesem Punkt schon weiter als DL.

      Aktuell haben wir in DL und der Türkei einen konservativen Backlash, wobei der Treppenwitz in Deutschland ist, dass der Backlash von den Linken ausgeht.

  2. Pingback: Laizismus rechter als Le Pen? | Aron Sperber

  3. Wenn ich dann in einem Blog schreibe, dass Deutschland vor dem Islam einknickt (Stichwort Aldi, Demonstrationsverbot, Karnevalsumzug fällt aus), erhalte ich von Liberalen einigen Widerspruch.
    Da bin ich dann lieber doch nicht Liberal.
    Wulff hat mit „der Islam gehört zu Deutschland“ (wie Deutschland zum Islam gehört? ach nee, das hat er nicht gesagt, da bringe ich was durcheinander 🙂 ) die Schlagzahl vorgegeben.

    Herzlich, Paul

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