1995 entschied das Bundesverfassungsgericht Schüler müssten Kruzifixe in Schulen nicht dulden und dürften dagegen vorgehen. Die Details seien Ländersache.
2003 entschied der eine Senat des Bundesverfassungsgerichtes, wer als Schüler keine Kruzifixe erdulden muss, soll auch keine Kopftücher ertragen müssen. Man dürfe Kopftücher an Schulen auch verbieten, es sei wiederum Sache der Länder entsprechende Gesetze zu verabschieden.
2015 entscheidet der andere Senat des Bundesverfassungsgerichtes, die mittlerweile verabschiedeten Kopftuch-Gesetze der Länder seien nun doch nicht gültig. Anders als bei christlichen Kreuzen müssten die Schüler islamische Kopftücher sehr wohl ertragen.