Erst vor ein paar Tagen erklärte der deutsche Politiker Özdemir in der FAZ:
Unerlässlich scheint in der Debatte auch das Menetekel der angeblichen Unterwanderung des deutschen Rechtssystems durch den Islam zu sein, wie „zahlreiche Urteile“ (Alice Schwarzer) im Sinne der Scharia an deutschen Gerichten zeigten. Bahners fragt mit gutem Grund nach konkreten Belegen, denn wie „soll ein riesiger Unterbau schariakonformer Urteile nicht bemerkt worden sein?“ Der Hinweis, dass die mögliche Anwendung ausländischen Rechts nicht zu einem Ergebnis führen darf, das mit deutschem Recht und den Grundrechten unvereinbar ist, dürfte die Islamkritiker kaum überzeugen.
Konkrete Belege fehlen? Umbau nicht bemerkbar? Vereinbarkeit mit Grundrechten gegeben? Herr Özdemir redet sich die Welt schön.
Es gibt genug Leute, die immer wieder eindrückliche Belege erbringen.
So wie dieser aktuelle Fall, den Herr Broder präsentiert. Ich habe ja nun schon mitbekommen, dass Deutschland sexuelle Gewalt ganz besonders „verständnisvoll“ behandelt. Aber eine Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch ist selbst für deutsche Verhältnisse ein neues Tief.
Die Grundlage hierfür kann man bei der bpb nachlesen:
Es kommt nicht darauf an, was irgendwelche Autoritäten in der islamischen Welt zum Schächten sagen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine muslimische Gruppe hier zu Lande der Überzeugung ist, sie müsse aus religiösen Gründen Tiere ohne Betäubung schlachten, weil es die Scharia, das religiöse Gesetzbuch, so vorschreibt. Das heißt: Man koppelt die Muslime in Deutschland ab von einer Art Fremdbestimmung von außen und gibt ihnen damit die Möglichkeit der religiösen Selbstbestimmung.
Es wird nicht unterschieden zwischen zwingenden und weniger zwingenden religiösen Pflichten?
Die Beantwortung dieser entscheidenden Frage überlassen wir den Muslimen selbst. Wenn sie plausibel machen können, was sie als religiöses Gebot verstehen, dann ist das zunächst zu akzeptieren.
Diese goldene Regel gilt offenbar auch für Kindesmissbrauch.
Es kommt nicht darauf an, was irgendwelche religiöse Autoritäten zum Kindesmissbrauch sagen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine „kulturelle“ Gruppe hier zu Lande der Überzeugung ist, sie müsse aus „traditionellen“ Gründen Kinder ficken.
Die Grenze sei das deutsche Grundgesetz behaupten Özdemir und Rohe unisono. Natürlich, natürlich. Diesen deutschen Bestseller würde ich gerne einmal lesen. Am liebsten den Teil der besagt, dass bei der Vergewaltigung eines elfjährigen Kindes Bewährungsstrafen für alle Beteiligten ausreichend sind.
Jetzt verstehe ich auch endlich die deutsche Reaktion auf DSK und Polanski. Was in Deutschland momentan allerdings gar nicht gerne gesehen wird, ist die Prostitution.
Vollständig begreifen werde ich das wohl nie, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass das Ganze etwas damit zu hat, wer jeweils die Beschuldigten sind…