Man muss sich also keine Sorgen machen.
Es folgt eine kurze Zusammenfassung eines Artikels aus dem Handelsblatt:
„In Sachsen ist eine Debatte über den Umgang mit kriminellen Asylbewerbern entbrannt. Hintergrund ist ein Fall, bei dem zwei Asylbewerber in der sächsischen Universitätsstadt Freiberg in einem Netto-Markt eine Angestellte mit Pfefferspray und einer Machete bedroht haben. [Anmerkung: Andere Berichte gehen mehr in die bunten Details und erzählen wie die Facharbeiter damit drohten, die Dame zu köpfen].
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Für Aufregung sorgt nun, dass der Vorgang keinen Einfluss auf das Asylverfahren der beteiligten Männer haben soll. ‚Die Bevölkerung – und dazu zähle auch ich mich – versteht und akzeptiert so etwas nicht‘, erklärte der SPD-Bürgermeister der sächsischen Kleinstadt Hainichen.
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Nach der geltenden Rechtslage sind den Behörden jedoch die Hände gebunden. ‚Grundsätzlich haben Straftaten und Gerichtsverfahren keine Auswirkungen auf das laufende Asylverfahren‘, sagte der Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Mehmet Ata, dem Handelsblatt.“
[Anmerkung: Mehmet Ata bitte nicht mit berühmten Namensvettern verwechseln].
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