Warum muss die Partnerschaft zwischen Homosexuellen Ehe heißen?

Ich habe bei der Diskussion um die „Homo-Ehe“ bzw. „gay marriage“ einen Punkt nicht verstanden. Verstehen kann ich, dass Homosexuelle in vielen Bereichen gleiche Rechte erhalten. Gerade im medizinischen Bereich war es nie nachvollziehbar, warum der gleichgeschlechtliche Partner weniger Rechte haben sollte, wenn der Liebste erkrankt ist. Auch „eigene“ Kinder sollten adoptiert werden können.

Verstanden habe ich bisher nicht, warum gleichgeschlechtliche Partnerschaften unbedingt „Ehe“ heißen müssen und warum es diskriminierend sein soll, wenn das Ganze nicht Ehe heißt, sondern anders.

Aus meiner Sicht ist es so, dass angeblich „progressive“ westliche Verfassungshüter nicht ihrer Aufgabe nachkommen und die Verfassungen bewahren, sondern in die Texte einfache ihre persönliche Ideologie hineinlesen. Nehmen wir Deutschland als Beispiel. Es ist nicht anzunehmen, dass die „Väter des Grundgesetzes“ in den 40er und 50er Jahren mit dem Begriff „Ehe“ etwas anderes meinten als die Partnerschaft zwischen Mann und Frau. Wenn Verfassungsbegriffe keine Bedeutung mehr haben, sondern beliebig neu interpretiert werden können, stellt sich die Frage, wozu es überhaupt Verfassungen gibt und wofür diese eigentlich stehen sollen, außer für Beliebigkeit.

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Verfassung und Währung. Größenwahn für die Ewigkeit.

Thomas Straubhaar für Welt online über den Euro:

Die Währungsunion ist ein Bund für die Ewigkeit.

Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes ist als Ewigkeitsklausel und ‚Ewigkeitsgarantie‘ konzipiert. Diese ‚ewige Garantie‘ besagt:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Allein Deutschland hatte in den letzten 200 Jahren mindestens fünf neue Verfassungen und mindestens ebenso viele Währungsreformen. Davon alleine zwei nach 1945. Von anderen Staaten wie Italien und Griechenland fängt man am besten erst gar nicht an.

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Herr Özdemir redet sich die Welt schön

Erst vor ein paar Tagen erklärte der deutsche Politiker Özdemir in der FAZ:

Unerlässlich scheint in der Debatte auch das Menetekel der angeblichen Unterwanderung des deutschen Rechtssystems durch den Islam zu sein, wie „zahlreiche Urteile“ (Alice Schwarzer) im Sinne der Scharia an deutschen Gerichten zeigten. Bahners fragt mit gutem Grund nach konkreten Belegen, denn wie „soll ein riesiger Unterbau schariakonformer Urteile nicht bemerkt worden sein?“ Der Hinweis, dass die mögliche Anwendung ausländischen Rechts nicht zu einem Ergebnis führen darf, das mit deutschem Recht und den Grundrechten unvereinbar ist, dürfte die Islamkritiker kaum überzeugen.

Konkrete Belege fehlen? Umbau nicht bemerkbar? Vereinbarkeit mit Grundrechten gegeben? Herr Özdemir redet sich die Welt schön.

Es gibt genug Leute, die immer wieder eindrückliche Belege erbringen.
So wie dieser aktuelle Fall, den Herr Broder präsentiert. Ich habe ja nun schon mitbekommen, dass Deutschland sexuelle Gewalt ganz besonders „verständnisvoll“ behandelt. Aber eine Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch ist selbst für deutsche Verhältnisse ein neues Tief.

Die Grundlage hierfür kann man bei der bpb nachlesen:

Es kommt nicht darauf an, was irgendwelche Autoritäten in der islamischen Welt zum Schächten sagen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine muslimische Gruppe hier zu Lande der Überzeugung ist, sie müsse aus religiösen Gründen Tiere ohne Betäubung schlachten, weil es die Scharia, das religiöse Gesetzbuch, so vorschreibt. Das heißt: Man koppelt die Muslime in Deutschland ab von einer Art Fremdbestimmung von außen und gibt ihnen damit die Möglichkeit der religiösen Selbstbestimmung.

Es wird nicht unterschieden zwischen zwingenden und weniger zwingenden religiösen Pflichten?

Die Beantwortung dieser entscheidenden Frage überlassen wir den Muslimen selbst. Wenn sie plausibel machen können, was sie als religiöses Gebot verstehen, dann ist das zunächst zu akzeptieren.

Diese goldene Regel gilt offenbar auch für Kindesmissbrauch.
Es kommt nicht darauf an, was irgendwelche religiöse Autoritäten zum Kindesmissbrauch sagen. Entscheidend ist vielmehr, ob eine „kulturelle“ Gruppe hier zu Lande der Überzeugung ist, sie müsse aus „traditionellen“ Gründen Kinder ficken.

Die Grenze sei das deutsche Grundgesetz behaupten Özdemir und Rohe unisono. Natürlich, natürlich. Diesen deutschen Bestseller würde ich gerne einmal lesen. Am liebsten den Teil der besagt, dass bei der Vergewaltigung eines elfjährigen Kindes Bewährungsstrafen für alle Beteiligten ausreichend sind.
Jetzt verstehe ich auch endlich die deutsche Reaktion auf DSK und Polanski. Was in Deutschland momentan allerdings gar nicht gerne gesehen wird, ist die Prostitution.

Vollständig begreifen werde ich das wohl nie, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass das Ganze etwas damit zu hat, wer jeweils die Beschuldigten sind…