Thomas Straubhaar für Welt online über den Euro:
Die Währungsunion ist ein Bund für die Ewigkeit.
Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes ist als Ewigkeitsklausel und ‚Ewigkeitsgarantie‘ konzipiert. Diese ‚ewige Garantie‘ besagt:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Allein Deutschland hatte in den letzten 200 Jahren mindestens fünf neue Verfassungen und mindestens ebenso viele Währungsreformen. Davon alleine zwei nach 1945. Von anderen Staaten wie Italien und Griechenland fängt man am besten erst gar nicht an.