Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Aktion. Die dpa schreibt:
Eine Disco in Hannover muss 1000 Euro Schadenersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen, weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hat. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien, teilte das Amtsgericht Hannover mit.
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Außerdem wurde die Betreibergesellschaft der Diskothek dazu verurteilt, dem Kläger künftig Einlass zu gewähren. Kommt die Disco dem nicht nach, sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich.
Private Clubs dürfen in Zukunft also nicht mehr selbst entscheiden, wen sie hereinlassen und wen nicht. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, kümmert die Richter nicht. Darf nun jeder Prolet ins Münchner P1? Natürlich nicht. Gesetze wie das AGG sind immer Sonderbehandlungsgesetze für bestimmte politisch bevorzugte Gruppen. In diesem Fall „männliche Ausländer“. Männliche Ausländer haben von nun an einen Freifahrtschein in private Klubs. Hätte das Gericht auch so entschieden, wenn ein wohlhabender Weißer geklagt hätte, dass man ihn nicht in einen Klub gelassen hat? Extrem unwahrscheinlich, viel eher hätten die Richter den Kläger ausgelacht.