Sicherungsverwahrung = sichere Verwahrung?

An der deutschen Sprache schätze ich, dass die Bedeutung eines Wortes nicht selten aus der Bedeutung seiner Bestandteile erschlossen werden kann. Beispiele hierfür sind auf den ersten Blick „Sicherungsverwahrung“ und „lebenslange Freiheitsstrafe“. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wäre demnach eine Strafe, die einem lebenslang die Freiheit entzieht, während eine Sicherungsverwahrung dafür sorgt, dass man sicher verwahrt wird.

Nehmen wir zum Beispiel Reinhard R. aus Niedersachsen. Das Vorstrafenregister des Mannes ist laut deutschen Medien lang: Gefährliche Körperverletzung, Totschlag, immer wieder Sexualdelikte an Kindern und mehrjährige Haftstrafen als Folge. Als Reinhard R. nach jeder Entlassung erneut straffällig wurde, ordnete man Sicherungsverwahrung an.


Ist der Mann nun also „sicher verwahrt“ wie der Begriff verspricht? Leider nicht. Die Teilbedeutungen stimmen nicht. So werden Sicherungsverwahrte eben nicht sicher verwahrt, sondern sie bekommen regelmäßig Freigänge und Urlaub.

Reinhard R. zum Beispiel sei auf Grundlage des niedersächsischen „Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes“ zu „therapeutischen Zwecken“ (!) vom 28. Mai bis zum 1. Juni 2014 ein „Langzeitausgang“ gewährt worden. Diese Zeit nutzte er prompt um ein 13jähriges Mädchen in eine Wohnung zu verschleppen und dort stundenlang zu missbrauchen.

Im Anschluss ist Reinhard R. dann überraschenderweise nicht in seine Sicherungsverwahrung zurückgekehrt. Die zuständige grüne Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz wollte die Sache lieber nicht an die große Glocke hängen und lies weitere drei (!) Tage verstreichen bis der Mann zur öffentlichen Fahndung ausgeschrieben wurde. Ein Skandal, der in einem normalen Land die sofortige Abberufung der verantwortlichen Ministerin zur Folge hätte. Aber was ist in Deutschland schon normal?

Und was ist jetzt mit der „Sicherungsverwahrung“ und mit der „lebenslänglichen Freiheitsstrafe“? Warum lässt man sich in Deutschland solche verlogenen Wortungetüme gefallen? Warum benutzt man nicht Begriffe, die die Realität besser beschreiben? Warum nennt man Sicherungsverwahrung zum Beispiel nicht treffender „Temporärverwahrung mit regelmäßiger Vergewaltigungsoption“?

Andrew Hammels Ausführungen waren keine Übertreibung:

Out of touch with ordinary reality, judges apply liberal laws that guarantee even vicious killers and repeat rapists will leave prison to strike again and again. When asked to justify their decisions, they retreat behind a wall of secrecy. They face zero public accountability for decisions that release vicious criminals to destroy yet more lives.

Reinhard R. ist übrigens bis jetzt nicht wieder aufgetaucht. Konsequenzen für die Ministerin, welche die öffentliche Fahndung drei Tage lang blockierte, hat dies freilich nicht.

2 Gedanken zu „Sicherungsverwahrung = sichere Verwahrung?

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