Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Aktion. Die dpa schreibt:
Eine Disco in Hannover muss 1000 Euro Schadenersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen, weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hat. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien, teilte das Amtsgericht Hannover mit.
…
Außerdem wurde die Betreibergesellschaft der Diskothek dazu verurteilt, dem Kläger künftig Einlass zu gewähren. Kommt die Disco dem nicht nach, sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich.
Private Clubs dürfen in Zukunft also nicht mehr selbst entscheiden, wen sie hereinlassen und wen nicht. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, kümmert die Richter nicht. Darf nun jeder Prolet ins Münchner P1? Natürlich nicht. Gesetze wie das AGG sind immer Sonderbehandlungsgesetze für bestimmte politisch bevorzugte Gruppen. In diesem Fall „männliche Ausländer“. Männliche Ausländer haben von nun an einen Freifahrtschein in private Klubs. Hätte das Gericht auch so entschieden, wenn ein wohlhabender Weißer geklagt hätte, dass man ihn nicht in einen Klub gelassen hat? Extrem unwahrscheinlich, viel eher hätten die Richter den Kläger ausgelacht.
Wenn man der dpa-Meldung glaubt, ist außerdem die Beweisaufnahme fehlerhaft. Die habe bekanntlich ergeben, dass „dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien.“ Diese Beweisaufnahme mag stimmen, aber dann ist der Kläger ja gar nicht betroffen, denn er ist Deutscher. Außerdem glaube ich nicht, dass Ausländer allgemein keinen Zutritt hatten. Viel wahrscheinlicher ist, dass nur die Abkömmlinge des dubiosen „Südlandes“ betroffen waren. Warum „Südländer“ oftmals nur ungern in Massen in Discos gelassen werden, weiß jeder der häufiger in normale Klubs geht. Bei Freibädern ist es ähnlich (siehe hier und hier). Erfahrungen mit der Realität machen deutsche Richter offenbar nur selten. Wenn sie nicht in ihren Amtstuben sitzen, wird das heimische Oberschichtenviertel maximal für Restaurant-, Theater- und Opernbesuche verlassen, wo das Publikum entsprechend erlesen ist. Was der Richter für sich in Anspruch nimmt, wird dem gemeinen Pöbel verweigert.
Politik für Steinzeit-Machos, die ihre Schwestern nicht in die Disko lassen.
Was ich noch nie erlebt habe, sind Discos, die überhaupt keine Südländer hereinlassen. Die Discos wollen ein gemischtes, ausbalanciertes Publikum und deshalb haben sie Kontingente. Wenn eine solches Kontingent voll ist, wird die betroffene Gruppe kaum noch hereingelassen, so lange bis sich die Lage wieder entspannt hat. Ein Beispiel: In einer Disco befinden sich schon 50 Südländer, 40 Oberschichten-Weiße und 30 Frauen. Wie es in dieser Disco zugeht, muss ich nicht beschreiben. Die armen Frauen. Sie werden am Fließband angemacht und begrapscht. Und wenn man den pöbelndem Youth Buldge zur Rede stellt, gibt es „auf die Fresse“. Südländische Frauen sind kaum anwesend, denn der Südländer erzählt ganz stolz: „Meine Schwester darf nicht in die Disco, darauf achte ich streng, sie ist ja keine Nutte.“ Daraufhin sagt der Discobetreiber: „Wenn deine Schwester nicht in die Disco darf, kommst du auch nicht rein!“ Worauf der deutsche Amtsrichter, das oben zitierte weltfremde Urteil spricht. Das ist der Westen im Jahr 2013.
Natürlich dürfen private Clubs weiterhin entscheiden, wen sie reinlassen und wen nicht. Sie dürfen nur keine eigene Rassenpolitik aufstellen. Mit dem AGG ist Deutschland bei der Rechtslage angekommen, die in den USA seit dem Civil Rights Act von 1964 gilt.
Wenn der Club eine bestimmte Person abweist, weil die Person betrunken ist oder agressiv auftritt oder nicht auf der Gästeliste steht, dann kann das natürlich weiterhin die Disco entscheiden.
So ein Verfahren vor einem Amtsgericht, zu dem man nicht weiß, wie die Beweisafnahme lief und wie gut/schlecht die beiden Parteien argumentiert haben (vor dem Amtsgericht können sie sogar ohne Rechtsanwalt auftreten), sollte man nicht überinterpretieren.
Der Richter am Amtsgericht (es ist nämlich nur einer, der über solche Fälle entscheidet, keine Kammer) wohnt übrigens nicht unbedingt im „Oberschichtenviertel“. Er ist ja kein Verfassungsrichter oder sowas.
Das AGG dreht sich bekanntlich nicht nur um die „Rasse“, was auch immer ein „Südländer“ für eine Rasse sein soll. Wenn man schon die Rassenkarte spielen will, dann sind es wohl in der Regel Kaukasier. Oftmals so nah am Kaukasus, dass es kaum noch näher geht.
Nicht erlaubt sind angeblich auch Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Was soll dieser Unsinn bedeuten?
Dass Schwule massenhaft Heteros in die Schwulendisko lassen müssen? Dass Jugendklubs Rentner einlassen müssen? Wohl kaum, das hat niemand im Sinn. Es gilt was ich gesagt habe: Gesetze wie das AGG sind immer Sonderbehandlungsgesetze für bestimmte politisch bevorzugte Gruppen.
Noch ein Beispiel: Jeder Klub und jedes Hotel darf politisch korrekt natürlich Menschen abweisen, wenn die Besitzer meinen, es seien Nazis. Das wurde von deutschen Gerichten mehrfach abgesegnet, oder etwa nicht? In diesen politisch korrekten Fällen ist die Weltanschauung, die laut AGG angeblich kein Diskriminierungsgrund sein darf, doch der beste Grund für eine Unterscheidung.
Ich weiß, er wohnt in den Problemvierteln in einem Plattenbau zwischen den Chamkannis und den Al Sayeds. Und Abends nach Feierabend geht er mit diesen Nachbarn in die Disco nebenan. Mit den Schwestern! Das Verhältnis Frau:Mann liegt bei 1:1. Und dann weißt sie der Discothekenbetreiber ab und sagt: „Sorry, wir haben heute schon zu viele Frauen in der Disco!“
@andreas moser
Genau diese „Rechtfertigung“ nervt. Ich hab in meiner Studienzeit als Türsteher gearbeitet. Und jetzt raten Sie einmal, mit wem man praktisch immer Probleme hatte. Kleiner Tip: es waren keine Aboriginees aus dem bayrischen Wald. Jetzt kann mich natürlich ein Gericht dazu zwingen, jeden, der mir das Messer noch nicht unter die Nase gehalten hat, hineinzulassen. Nur ist das weltfremd bis zum Abwinken und heuchlerisch dazu.
Weshalb kann denn der selbe Staat, der sich ja so wegen der Diskriminierung der eigentlich immer gleichen Bevölkerungsgruppe grämt, es zulassen, dass es z.B. Führerscheine für 18 Jährige nur auf Probe gibt und andere Alkoholwerte gelten? So einfach mal auf Verdacht? Diskriminiert da der Staat nicht einfach eine Gruppe aufgrund ihres Alters? Oder stützt er sich auch auf gruppenbezogene Erfahrungswerte ?
Oder wenn es um die Weltanschauung geht, die ja in diesem Gesetz auch erwähnt ist: Wieso kann man einen Kaminfegermeister, der der NPD angehört, einfach seinen Job wegnehmen? Oder weshalb ist es denn, nach den selben Gerichten denn in Ordnung, wenn Gaststätten und Hotels keine (wie auch immer erkannte oder dazu gemachte) „Rechte“ nicht bedienen ?
Könnte da vielleicht mit etwas anderen Ellen gemessen werden?
Dieses Gesetz ist schlicht ein weiterer Eingriff in die Privatautonomie, erdacht von totalitären Fanatikern, geschrieben von gutmenschelnden Politikern und ausgeführt von weltfremden Heuchlern.
@max
Besser kann ich es auch nicht auf den Punkt bringen. Es sind Richter in roten Roben, die, wie du richtig sagst, mit zweierlei gänzlich verschiedenen Maßeinheiten messen. Auch die Welt hat beim Thema Bundesrichter schon über die rote Gesinnung innerhalb der roten Roben geschrieben.
Die Richter am Amtsgericht tragen keine roten Roben.
Ich schätze deine Beiträge, aber Allgemeinwissen auszuformulieren, ist ein bisschen strange. Dadurch entsteht der Eindruck, du hälst uns für dumm. Es wäre so ähnlich, als wenn wir die Redewendung „roten Roben“ erklären würden. Dass es Richter in DL gibt, die wirklich rote Roben tragen, macht die Sache nur doppeldeutiger und lustiger.
Ich ergänze mal den Satz von Moser:
…können aber eine rote Gesinnung haben.
Verstehe ich alles nicht. Viele Türsteher sind doch auch Türken (siehe z.B. Köln. Der archetypische ist doch der von Kaya Yanar verkörperte Hakan: „Anzug Arsch, Schuhe Arsch, alles Arsch. Du kummmst hier net rein!“). Die kennen ihre Landsleute sicher besser und wissen warum sie sie nicht reinlassen.
Das ist ein sehr guter Punkt. Die Security-Mitarbeiter sind oft selbst ausländischer Herkunft und gehen die Sache entsprechend pragmatischer an als weltfremde Juristen.
Sorry, lieber AV, das ist kein guter Punkt. Als Türsteher hast Du schlicht Vorgaben des Clubbetreibers. Türke oder nicht. Als Türsteher bist Du sowieso pragmatisch bis zum geht nicht mehr. Du lebst dann länger. Aber: Wenn Du als Türsteher (heutzutage sind es eher externe Sicherheitsfirmen) Leute hereinlässt, die zuviel Aerger machen, warst Du die längste Zeit Türsteher. Sollte diese weltfremde Rechtsprechung Schule machen, wird das Problem vom Türsteher direkt auf den Clubbetreiber übergehen, da er spätestens nach dem dritten gravierenderen Zwischenfall den Versicherungsschutz verliert.
Wir haben im Prinzip die gleiche Meinung. Ich sehe da keinen Dissens.
Ich gehe eigentlich nur noch in Clubs bei denen es gar keinen Stress gibt, weil solche pöbelnden Leute dort einfach nicht die Zielgruppe sind (keine Chartmusik usw.). Und selbst da wollte mir neulich einer an die Gurgel nach einer Lappalie 😦
Ich gehe lieber in den Wald zum Spazierengehen. Kein Lärm, keine Leute, keine Drogen.
Spazierengehen ist toll aber da lern ich so selten hübsche Mädchen kennen 😦
Ich habe hier einen Park/Stadtwald ganz in der Nähe, wo es vor hübschen Mädchen nur so wimmelt. So viele und so extrem attraktiv, dass es zum Wahnsinnigwerden ist. Allerdings ist das in Vilnius in Litauen.
Frauen aus Tschechien, Ungarn, Polen, der Ukraine und dem Baltikum sind in meinen Augen überdurchschnittlich oft attraktiv. Vielleicht liegt diese subjektive Meinung in meinen Fall auch daran, weil ein Teil meiner Familie aus Osteuropa abstammt.
Ich mache es wie Andreas Moser, ich gehe fast gar nicht mehr in Klubs.
das Ganze erinnert mich an den Europäischen Gerichtshof:
http://aron2201sperber.wordpress.com/2012/04/23/eu-begunstigt-die-turkei-und-die-fpo/
der hat bestimmt hat, dass die Zuwanderungsbestimmungen für Türken nicht zu gelten haben und Europa die Türken gegen den Willen der demokratisch legitimierten nationalstaatlichen Gesetzgeber hereinlassen muss.
Das stimmt so nicht. Nichts findet „gegen den Willen der demokratisch legitimierten nationalstaatlichen Gesetzgeber“ statt, sondern diese Entscheidung fußt auf dem Assoziierungsabkommen zwischen EWG und der Türkei von 1963. Ausgehandelt wurde es unter anderem von der CDU-geführten Adenauer-Regierung, unterzeichnet wurde es vom deutschen Außenminister Gerhard Schröder (CDU).
Wenn jemand die juristischen Grundlagen nicht kennt, darf er sich nicht wundern, wenn Richter und andere Juristen seine Kritik nicht allzu ernst nehmen können.
Juristen finden immer für alles eine Rechtfertigung, wenn sie wollen. Bei der Euro-„Rettung“ lief auch alles juristisch einwandfrei, haben die an den Politikbetrieb angeschlossenen Juristen bestätigt. Auch Juristen in anderen Systemen bestätigen gerne die Korrektheit der Maßnahmen des Machtapparates. Es besteht aber in nur sehr wenigen Fällen eine Rechtfertigung, warum andere Menschen über das Schicksal von anderen Individuuen entscheiden sollen dürfen. Deshalb muss man die Macht von Juristen, wie jede Macht, so weit einschränken wie möglich.
Ersetze (in Arons Text) den „nationalstaatlichen Gesetzgeber“ durch das Wort „Souverän“.
Wer sagt eigentlich das ein Abkommen von 1963 heute noch Sinn macht?
Man sollte sich nicht immer hinter Paragrafen und anderen Formalien verstecken. Wenn Juristen Sinn für Frauen und die Schönheit der Natur haben, so könnten sie doch auch mal bei politischen Themen mit Vernunft herangehen.
Wen ein Abkommen von 1963 keinen Sinn mehr macht, dann muß man es eben kündigen. Das können aber nicht die Richter, das müssen Regierung und/oder Parlament tun.
Ich argumentiere nicht für einen Rechtspositivismus (ganz im Gegentum), sondern dagegen, die Judikative für Entscheidungen der gewählten Legislative verantwortlich zu machen.
Der Jurist (in dieser Funktion, natürlich ist auch er zT selbst der Souverän) untersteht auch dem Souverän. Und eben nicht umgekehrt.
Wenn Judikative und Legislative mit ihrer Verantwortung Pingpong spielen müsste eigentlich der Souverän einschreiten. Per Definition geht in einer Republik die Staatsgewalt vom Souverän aus. In der Praxis wird sowohl zwischen als auch jeweils innerhalb der Legislative und Judikative um die (Staats-) Macht gepokert.
Juristen sprechen Recht und scheren sich kaum um Gerechtigkeit. Warum? Weil weder Legislative noch Judikative glauben gerecht sein zu müssen. Da hat sich etwas gehörig verselbstständigt. Die Legislative rechtfertigt all ihr tun als Wählerauftrag, egal ob mal wieder alle Wahlversprechen gebrochen wurden. Die Judikative hat es noch besser, die braucht gar keine leeren Versprechungen, sie kann sich noch komfortabler auf die Verantwortung der Legislative berufen. Sobald das der Legislative nicht passt beruft sie sich auf die Gewaltenteilung, sprich auf die Unabhängigkeit der Justitz.
Der Souverän allerdings empfindet Rechtsprechung ohne Gerechtigkeit eben als Unrecht.
Wäre schön wenn jetzt a bisserl mehr kommt als mich auf die Möglichkeit eine andere Legislative zu wählen hinzuweisen. Dann würde ich mich ja auch auf so ein Pingpongspiel einlassen müssen. 😉
Die Legislative kann sich bei dieser Argumentation um grundlegegende Gerechtigkeitsfragen nicht auf die Unabhängigkeit der Gerichte berufen, denn die Legislative ist in diesem Verhältnis klar übergeordnet (außer gegenüber dem BVerfG, wo sie für das Überordnungsverhältnis eine Zweidrittelmehrheit benötigt). Das ist kein Pingpong-Spiel, sondern eine ziemlich eindeutige Einbahnstraße: Wenn die Legislative glaubt, daß Gerichte Gesetze „falsch“ anwenden, dann kann und muß sie eben Gesetze konkretisieren. Wenn der Legislative ein BVerfG-Urteil nicht gefällt, dann ändert sie eben die Verfassung (ist ja schon oft genug passiert). Hier ist schon ziemlich deutlich, wer der Chef im Laden ist. Die Richter sind es nicht (was ja auch OK ist, weil sie nicht gewählt sind).
Wenn Wählen als Alternative nicht attraktiv genug erscheint, dann muß ich eben auf die Alternative des Sich-Wählen-Lassens verweisen. 😉 Viel Erfolg!
„Wenn die Legislative glaubt, daß Gerichte Gesetze “falsch” anwenden, dann kann und muß sie eben Gesetze konkretisieren.“
Nö. Wenn Gesetze falsch angewendet werden so ist es ein Fehler der Gerichte für den sie zur Verantwortung gezogen gehören. Sie können sich doch nicht bei falscher Anwendung auf die Legislative berufen. Genau das ist das Pingpongspiel.
Das Problem ist ja auch eher das die Legislative die falsche Auslegung der Gesetze mindestens toleriert wen nicht gar unterstützt. Wenn nämlich das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz “ nicht allgemein sondern selektiv angewendet wird. Wer das nicht sieht ist blind oder vom Fach. 😀
„Wenn Wählen als Alternative nicht attraktiv genug erscheint, dann muß ich eben auf die Alternative des Sich-Wählen-Lassens verweisen.“
Kann man ja drauf verweisen. Wenn sich aber jeder nun wählen lassen will wirds unübersichtlich. Dann wird nur noch verteilt und garnichts mehr erwirtschaftet. Die Funktion die Wahlen erfüllen sollten waren jedenfalls hoffentlich anders vorgesehen als es jetzt ist.
Naja Gesetze falsch auszulegen ist ja eine recht klare Sache, ich denke Andreas Moser meinte das die Gesetze zu schwammig sind und nicht so ausgelegt werden, wie sich der Gesetzgeber das erhofft hatte. Wenn das Gesetz aber nunmal so schwammig erlassen wurde, kann der Richter ja kaum sagen „Ok, es steht hier zwar so aber ich bin mir sicher die CDU meinte das ganz anders“.
Da kann man kein Abkommen einfach so aufkündigen, weil es nicht mehr in die Zeit passt (bzw. sollte es nicht), vor allem wenn Richter nicht gewählt werden.
Irgendeine Aufgabe sollte der Gesetzgeber dann ja doch noch haben, außer Schulden zu machen 😉
Pingback: Entmündigte Clubs und Gesetzgeber | Aron Sperber
„…das die Gesetze zu schwammig sind und nicht so ausgelegt werden, wie sich der Gesetzgeber das erhofft hatte. “
Im Gegenteil. Der Richter wusste ganz genau was der Gesetzgeber sich dabei dachte. Und so wurde auch geurteilt. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist doch für dieses Vorhaben ein wunderbar unschuldiger Name.
In den Kommentaren auf die ich Bezug nahm ging es um das Assoziierungsabkommen und die daraus folgende Entscheidung/Sonderbehandlung.
Sorry, Du hast Dich aber auch auf ein „Gesetz“ bezogen.
Das genannte Abkommen kann man einfach kündigen.
So sehe ich dass hier auch. Und eben deshalb weiß ich auch nicht, was die Richterschelte hier in diesem Fall für einen Sinn macht. Genau das haben die Richter zu tun. Auch ein Richter in „schwarzer Robe“ kann ja nicht einfach sagen, er findet das Gesetz Blödsinn und hält sich nicht daran. In diesem Fall sind die Richter die falschen Adressaten.
Klasse!
BTW: Guter Beitrag und interessanter Kommentar-Thread.
@Krokodil.
Ok, ich wusste nicht, dass Richter die Befugnis haben internationale Abkommen zu kündigen.
@Lauchie
Du tust ja so als hätte ich diesen Stuss so behauptet. Warum?
Ich schrieb:
„Das genannte Abkommen kann man einfach kündigen.“
Zu einem Abkommen gehören mindestens zwei Parteien (nicht politische, bei Dir muss man ja vorsichtig sein). Somit haben wir mindestens zwei Varianten wer hier kündigen kann.
Aber nehmen wir das mal so auf, der Gedanke ist nicht der schlechteste. Richter können ja zB die Kompatibilität zum GG absprechen. Bei Abkommen und bei Gesetzen.
@Carsten
„Und eben deshalb weiß ich auch nicht, was die Richterschelte hier in diesem Fall für einen Sinn macht. “
Ein vernünftiger Richter würde dieses Gesetz aus bekannten Grunden niemals einseitig auslegen.
Wenn der Richter der Intention des Gesetzgebers folgt begeht er zwar keinen Rechtsbruch in Bezug auf die Intention des Gesetzgebers, aber er verstösst gegen das Gleichbehandlungsgesetz rein formal deswegen, weil im entsprechenden Gesetz bewusst die Intention nicht formuliert ist. Der Richter hat zu wissen wie es gemeint ist, und für wen es nicht angewendet werden soll.