Ich habe bei der Diskussion um die „Homo-Ehe“ bzw. „gay marriage“ einen Punkt nicht verstanden. Verstehen kann ich, dass Homosexuelle in vielen Bereichen gleiche Rechte erhalten. Gerade im medizinischen Bereich war es nie nachvollziehbar, warum der gleichgeschlechtliche Partner weniger Rechte haben sollte, wenn der Liebste erkrankt ist. Auch „eigene“ Kinder sollten adoptiert werden können.
Verstanden habe ich bisher nicht, warum gleichgeschlechtliche Partnerschaften unbedingt „Ehe“ heißen müssen und warum es diskriminierend sein soll, wenn das Ganze nicht Ehe heißt, sondern anders.
Aus meiner Sicht ist es so, dass angeblich „progressive“ westliche Verfassungshüter nicht ihrer Aufgabe nachkommen und die Verfassungen bewahren, sondern in die Texte einfache ihre persönliche Ideologie hineinlesen. Nehmen wir Deutschland als Beispiel. Es ist nicht anzunehmen, dass die „Väter des Grundgesetzes“ in den 40er und 50er Jahren mit dem Begriff „Ehe“ etwas anderes meinten als die Partnerschaft zwischen Mann und Frau. Wenn Verfassungsbegriffe keine Bedeutung mehr haben, sondern beliebig neu interpretiert werden können, stellt sich die Frage, wozu es überhaupt Verfassungen gibt und wofür diese eigentlich stehen sollen, außer für Beliebigkeit.
Wenn die heutigen „Progressiven“ eine „Homo-Ehe“ wollen, müssen sie Mehrheiten organisieren, die Verfassungen ändern. Es reicht nicht aus ein paar willfährige Richter einzusetzen, die ihre Aufgabe als Verfassungshüter bewusst ignorieren und sich stattdessen zu Reformatoren der Verfassung aufschwingen. Verfassungsänderungen sind Aufgabe der Legislative. Die „Progressiven“ haben die Gewaltenteilung aufgehoben. Aus einem angeblich „guten Grund“, so wie Gutmenschen bekanntlich immer aus „guten“ Gründen handeln. Motto: „Wir hatten vom Feeling her ein gutes Gefühl.“ Mehr Begründungen sollte man besser nicht erwarten.
Der französische Abt Bernhard von Clairvaux (ca. 1090 bis 1153) prägte die sprichwörtliche Redensart: „L’enfer est plein de bonnes volontés et désirs.“ Oder in der bekannteren englischen Version von Samuel Johnson: The road to hell is paved with good intentions.
Psst…manchmal ändern die tatsächlich die Verfassung. Als ich aufwuchs, stand im Grundgesetz noch »Männer und Frauen sind gleichberechtigt.« Aber das gefiel unseren Politikern nicht mehr. Jetzt steht da plötzlich »Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Man hat also einen Satz hinzugefügt, der die Diskriminierung von Männern legalisieren soll. Interessant, daß sie das immerhin für nötig hielten. Sonst waren die Richter doch immer schon kreativ genug, das Grundgesetz so kreativ auszulegen, wie es gerade in den Kram paßte…
Die Legislative hielt es offenbar für nötig, nicht unbedingt die Richter. Das ist genau der Weg von dem ich sprach. Aber es stimmt die BRD scheint relativ häufig Verfassungsänderungen durchzuführen. Seit 1951 gab es in DL ca. 60 GG-Änderungsgesetze. Also fast jedes Jahr eines. Mein Verdacht ist, dass da sehr oft so belanglose, kleinliche Änderungen darunter sind, wie Sie sie gerade genannt haben.
In Amerika ist es sehr viel schwieriger die Verfassung zu ändern. Man macht das über die Amendments. Dafür braucht man 2/3-Mehrheiten in beiden Häusern und 3/4 der Bundesstaaten. Auch deshalb gibt es seit 1789 nur 27 Amendments, zuletzt meines Wissens nach 1965.
Natürlich, damit kann ich gut leben. Von „Ewigkeitsartikeln“ halte ich nichts. Jede Gesellschaft sollte sich ihre eigenen Gesetze geben können und nicht bibeltreu nach uralten Verfassungen leben müssen. Aber der Weg muss eben stimmen. Der Parlamentarismus sieht für Verfassungsänderungen aus meiner Sicht ganz eindeutig die Legislative vor und nicht die Judikative.
Eine Anmerkung:
Alle Gesetze werden im Prinzip immer im Kontext der aktuellen Zeit interpretiert.
Da stimme ich zu, alles ist Interpretation. Die Frage ist dann: Wie weit darf Interpretation gehen? Darf die „Interpretation“ von Gesetzen den ursprünglichen Sinn auf den Kopf stellen?
Es geht ja nicht darum, dass das Grundgesetz (Deutschland hat ja immer noch keine Verfassung) von der zuständigen politischen Instanz abgeändert wurde, sondern dass ein Gericht den Rahmen seiner Kompetenzen m.E. weit überschritten hat. AV hat völlig recht, es ist wirklich ein Problem, wenn Begriffe völlig willkürlich umgedeutet werden. Ein Gericht hat ein Gesetz oder einen Verfassungsartikel im Sinne der legislativen Instanz zu interpretieren und nicht nach persönlichen Interessen. Und dass in diesem Fall ganz klar die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint war, scheint mir ausser Frage zu stehen. Natürlich kann man das erweitern wollen. Dann aber auf dem richtigen Weg, sprich über die vom Grundgesetz vorgeschriebenen Instanzen und nicht billig über den Gerichtsweg. Ansonsten wird es in letzter Konsequenz einigermassen schwierig zu begründen, wieso ich nicht mehrere Frauen, meinen Vater oder einen Staubsauger heiraten darf.
Ich warte auf den Tag, an dem Homosexuelle heterosexuell genannt werden müssen, weil alles andere diskriminierend wäre.
Eine sehr gute Idee. Ich glaube, man würde eher beide Begriffe im Sinne des Neusprech durch einen Begriff ersetzen, der Schluss macht mit der „diskriminierenden“ Unterscheidung zwischen homo und hetero.
Im Grunde wird genau das mit der Ehe versucht. Der seit Jahrhunderten feststehende Begriff der Ehe soll heute für beide Formen der Partnernschaft gelten. Die Neusprechler haben sich in diesem Punkt fast schon durchgesetzt.
Tut mir leid, aber ich verstehe den Artikel nicht, zumindest in großen Teilen. Das BVerfG sagte noch letzten Monat ausdrücklich:
Das ist nun ungefähr das Gegenteil von dem, was im Artikel behauptet wird. Ob die Medien nun andere partnerschaftliche Lebensformen Homo-Ehe, Lebenspartnerschaft oder wie auch immer nennen, hat nichts mit dem BVerfG zu tun, und ist wohl kaum verfassungswidrig.
Man nennt es trotzdem „Homo-Ehe“ und will es der „richtigen“ Ehe gleichsetzen. Den Widerspruch dürfen Sie sehen, das ist noch nicht verboten.
Die Frage, die ich gestellt habe ist doch wer „Man“ hier ist. Der Schutz der Ehe durch die Verfassung geht wohl kaum soweit, dass niemand von einem wie auch immer geartetem Ding als Ehe reden darf. Oder ist ihre Forderung, dass Fehlverwendungen dieser Begrifflichkeiten verboten werden sollen?
Die Frage ist, ob das BEverfG dies so ausgedrückt hat und die Antwort ist einfach. Nein.
Das übliche Wegen-der-PC-darf-ich-nicht-sagen-was-ich-will-aber-tue-es-trotzdem Gejammer ist wohl kaum ein Argument zur Sache.
„Der Schutz der Ehe durch die Verfassung geht wohl kaum soweit, dass niemand von einem wie auch immer geartetem Ding als Ehe reden darf.“
Reden und tun ist nicht das gleiche.
Es gibt keinen Grund anzunehmen im GG wäre etwas anderes als die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gemeint. Alles andere ist Spekulation. Nicht ich muss beweisen das eine abwegige Theorie abwegig ist, der Vertreter dieser Theorie ist hier eindeutig in der Bringeschuld.
Also bitte einen Anhaltspunkt, das die Verfasser des GG an eine Homoehe dachten.
„Die Ehe“ ist eher eine traditionelle Institution, welche nicht auf den Staat angewiesen ist. Wenn „der Staat“ erst (im GG) dieser Institution besondere Rechte einräumt, anschließend den Begriff Ehe auf den Kopf stellt, so hat das mit besonderem Schutz nicht mehr viel zu tun. Im Gegenteil. Damit wird die Intention des GG pervertiert.
„Das übliche Wegen-der-PC-darf-ich-nicht-sagen-was-ich-will-aber-tue-es-trotzdem Gejammer ist wohl kaum ein Argument zur Sache.“
Mir Gejammer zu unterstellen ist wohl ein „Argument“?
Nur schützt man natürlich gar nichts, wenn man etwas beliebiges dieser Institution gleichstellt. Es war ja gerade im Sinn der Autoren des GG, dass die Ehe zwischen Mann und Frau, und nicht etwas anderes, diese Stellung geniesst. Dies auf andere Beziehungen zu erweitern, ist ein Akt der Rechtsetzung, die einem Gericht gemäss GG schlicht nicht zusteht. Es interpretiert das GG nach persönlichem, vermeintlich zeitgeistigem Interesse und nicht im Sinne der Autoren des GG. Dies ist vor allem für die CDU/CSU ein feiger, bequemer Weg. Hätten diese Parteien nämlich der Homoehe auf korrektem legislatorischem Weg zu Durchbruch verhelfen müssen, was bei den derzeitigen Bedingungen ja notwendig gewesen wäre, hätte es Wählerstimmen gekostet. So hat man den schwarzen Peter sauber Karlsruhe zugeschoben, die diesen gerne übernommen haben.
Subjektiv fühle ich mich nun aber durch die Existenz anderer eheähnlicher Institutionen weder meinen Schutz durch als auch vor dem Staat bedroht. Insofern kann ich diese Auswirkungen zunächst mal nicht nachvollziehen.
Das BEVerfG hat bereits vor mehr als zehn Jahren entschieden, dass eine weitere eheähnliche, nicht mit der Ehe konkurrierende Institution mit dem GG vereinbar ist. Damals nicht als Akt der Rechtsetzung, sondern bei einer Prüfung eines durch die Legislative beschlossenen Gesetzes. Für die Unvereinbarkeit mag es vielleicht Argumente geben (allerdings hat mich bisher keines wirklich überzeugt), aber Aktionismus seitens des Gerichts war es nun wirklich nicht, denn die Initiative kam vom Gesetzgeber.
@Carsten
Es stimmt mein Artikel ist an dieser Stelle nicht gerade präzise. Das tut mir leid.
Das ist ein Ausschnitt des Urteils, richtig. Aber das Urteil geht ja noch weiter. Und wenn man weiterliest und sich die Urteile der letzten Jahre betrachtet, sieht man dass dieses Gebot faktisch immer mehr ausgehöhlt wird. Das Ende ist absehbar: Am Ende wird es keine Privilegierung der Ehe mehr geben und/oder unter dem Begriff „Ehe“ wird man ganz offiziel auch die Home-Ehe verstehen.
Hier das Urteil im Wortlaut:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-059
So ist es. Mit der Aufweichung des Begriffes lassen sich Privilegien (welche ich legitim finde) infrage stellen. Erste Stimmen nach Abschaffung des Ehegattensplittings sind zu hören.
Am Ende ist es schlcihtweg eine Steuererhöhung, der Buhmann sind die Schwulen und Lesben. Toll.
Dieser Weg hört sich nicht schlecht an. Die Ehe wird gefördert, weil daraus potentiell Kinder entstehen können. Diese „Potentialität“ sollte man streichen und stattdessen diese Subventionen Partnerschaften gewähren, die tatsächlich Kinder großziehen. Man mache also aus dem Ehegatten- ein Kindersplitting. Mir fällt kein Grund dagegen ein. Anmerkung: In Österreich und Frankreich nennt man genau diese Methode „Familiensplitting“.
@AV
Ohne die jährliche Steuererstattung könnte ich meine Familie kaum über Wasser halten. Das liegt natürlich auch an einem Lebensstil, der sich von dem eines Tagelöhners deutlich unterscheidet. Durch „Familiensplitting“ bekomme ich dann zum Ausgleich für den entfallenen Freibetrag für meine (Haus)Frau eventuell einen etwas höheren Freibetrag für die Kinder. Es ist wohl eher nicht anzunehmen, dass ich letztendlich weniger Steuern zahle als vorher. Wenn verheiratete Paare ohne Kinder jetzt noch schlechter abschneiden als ich, (einen stärkeren Anstieg der Steuerlast als ich kompensieren müssen) hilft mir das herzlich wenig.
Bisher hat es immer geklappt mit Hilfe des Deckmäntelchens der erhöhten Steuergerechtigkeit die Steuern immer weiter zu erhöhen. Als gerecht wird es in unserem Staat empfunden, wenn nur die anderen mehr zahlen. Abwechselnd (im Zuge der „Gerechtigkeit“ wird dann mal für das eine, dann wieder für das andere Klientel eine Steuer neu erfunden oder eine bestehende erhöht.
„…diese Subventionen Partnerschaften gewähren, die tatsächlich Kinder großziehen.“
Dann adoptiert Elton John 300 Kinder und zahlt keine Steuern mehr. 😉
Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist für die Betroffenen eine Steuererhöhung. Steuererhöhungen lehne ich, schon weil die Schmerzgrenze bereits deutlich übeschritten ist, kategorisch ab. Und das selbstverständlich auch dann, wenn es nur andere betrifft. Am Ende ist der ganze Homoehenzirkus nichts weiter als eine Steuererhöhung. Nicht besonders kreativ, aber scheint zu funktioniern.
Man sollte Steuern rigeros senken, die Ausgaben auf ein vernünftiges Mass schrumpfen (Sozialindustrie, Subventionen, …). Gern dürfen die Steuern zuerst für erziehende Eltern gesenkt werden.
Weniger Staat ist immer mehr Freiheit. Warum sollten wir das in diesem Zusammenhang vergessen?
So kann man jede Subvention der Welt verteidigen. Das ist der falsche Weg.
Wenn man mir von meinem Geld nicht so viel nimmt, so braucht man es mir auch nicht zurück zu geben.
Natürlich wird die Verfassung permanent neu interpretiert, das ist doch ganz normal. Das Leben verändert sich eben. Im Jahre 1949 hat niemand daran gedacht, dass Schwule auf die Idee kommen könnten, sich als selbstbewusste Paare in der Öffentlichkeit zu zeigen und zu sagen: Hey, wir betrachten uns als verheiratet! Heute tun sie das und natürlich stellt sich dann die Frage, was die Verfassung mit ihren Spielregeln dazu meint. Das hat mit „bewahren“ oder „nicht bewahren“ zunächst gar nichts zu tun.
Was die Richter allerdings auf gar keinen Fall tun dürfen, das ist, die Spielregeln „neu zu interpretieren“, in dem Sinne, dass Worte, die bisher das eine meinten, nun etwas anderes meinen können. Dann verändert sich die Grundlage ihrer Rechtssprechung und die Verfassung, die Sie bewahren sollen, ist nicht mehr diejenige, aus der sie deduzieren. Da haben Sie recht, lieber AV. In einem Rechtsstaat darf die Verfassung nicht beliebig sein und neue Spielregeln macht ausschließlich die Legislative bzw. der Souverän..
Doch leider geht diese von Ihnen geäußerte Kritik am Thema vorbei. Mit der durch das Verfassungsgericht schrittweise veranlassten Gleichstellung homosexueller Paare gibt es keine „Neuinterpretation“ der Regeln, sondern alles bewegt sich bestens auf dem Boden des Grundgesetzes:
(1) Wo im Grundgesetz steht, dass Schwule und Lesben NICHT heiraten dürfen? Und Sie wissen ja, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, und verbieten darf man nur das, was anderer Leute Grundrechte einschränkt.
(2) Das Recht auf Eheschließung für Homosexuelle ist eben ein Bürgerrechtsthema. Und über Rechte wird in einem Rechtsstaat nicht vom Parlament oder Volk abgestimmt, die hat jedes Individuum einfach. Alles andere wäre ja wirklich Beliebigkeit, also Willkür und Tyrannei der Mehrheit, oder? Das Verfassungsgericht realisiert mit seinen Urteilen für die Homosexuellen nur diejenigen Rechte, die ihnen im Sinne von life, liberty und pursuit of happiness* sowieso zustehen, und verwirft die in diesem Sinne ungerechten, also nicht rechtsstaatlichen, Gesetze.
(3) Man darf annehmen, dass die Founding Fathers des GG mit der in Artikel 6 genannten „Ehe“ nur an eine Mann-Frau-Ehe gedacht haben, klar. Aber auch daraus folgt nicht, dass eine Rechtsform für Mann-Mann- oder Frau-Frau-Beziehungen mit exakt gleichen Rechten wie die Mann-Frau-Ehe unzulässig ist. Bitte, wenn Sie ein Problem mit der Semantik von „Ehe“ haben, dann stellen wir die Homosexuellen halt völlig gleich, aber nennen es anders. Dann machen wir halt ein bisschen Kindergarten-Pädagogik für die armen Heteros.
Sie stören sich vielleicht an dem Wörtchen „besonders“ in „Ehe […] unter dem besonderen Schutz […]“. Ganz sicher haben die Founding Fathers das nicht reingeschrieben, weil Sie dachten, sonst kommen die Homos und wollen auch. Artikel 6 ist nicht als Anti-Homo-Abwehrparagraph gedacht. Ihn als solchen zu benutzen, ist nicht weniger eine „Neuinterpretation“. Und ganz sicher impliziert das „besonders“ nicht, dass Person A das Recht hat zu erzwingen, dass Personen B und C NICHT heiraten dürfen. Auch das wäre nichts anderes als eine sehr kühne „Neuinterpretation“.
Die Position, dass aus Artikel 6 folgt, die Rechte der Ehe müssen exklusiv für Mann-Frau-Beziehungen reserviert sein und keine andere Institution darf gleichgestellt werden, ist einfach nicht verfassungskonform. Und, wer weiß, vielleicht finden wir sogar eines Tages die gönnerhafte Gelassenheit, eine solche andere Institution dann auch „Ehe“ zu nennen, auch wenn der Kommentator „max“ dann Schwierigkeiten bekommt, seine Frau nicht mit einem Staubsauger zu verwechseln…
Das Argument von der „Tyrannei der Mehrheit“ höre ich oft. Ich habe daran auch einmal geglaubt. Mittlerweile kategorisiere ich aber Richter in die gleiche Kategorie ein. Warum sollten Richter mehr bestimmen dürfen, als Volk und Parlament? Um mich nicht falsch zu verstehen: Ich glaube auch nicht an den Parlamentarismus und an die Herrschaft des Volkes. Aber an die Herrschaft der Richter glaube ich eben auch nicht. Und das man mit Rechten geboren wird, glaube ich sowieso nicht. Das ist ein nette Illusion, aber eben nur eine Illusion. Rechte sind ein menschliches Konstrukt, nicht mehr und nicht weniger.
Auch das Argument hört man oft. In anderen Worten: „Die Founding Fathers haben das immer schon so gedacht und so gewollt und in ihrer tiefen, unfehlbaren Weisheit schon in die Verfassungen eingebaut.“
Ich halte diese Art der Herangehensweise für zutiefst verlogenen, gutmenschenlichen Unsinn. Noch in den 50er Jahren des letzen Jahrhunderts war Homosexualität bekanntlich geächtet. Es war ein totales Tabuthema. Es galt als Abartigkeit, ja es war sogar ein Verbrechen, das verfolgt und bestraft wurde. Heute nimmt man die Verfassungen aus dieser Zeit und aus den Zeiten davor und behauptet ganz ernsthaft, die Interpretation heute sei ganz im Sinne der Founding Fathers? Geht es noch verlogener? Das ist Geschichtsklitterung pur. Anstatt das man einfach sagen würde: „Homosexualität wurde damals gehasst wie die Pest. Die Founding Fathers hätten das damals sicherlich nicht so gewollt, aber in diesem Punkt lagen sie eben total daneben. Punkt. Heute sehen wir es anders.“ Nein es muss immer diese künstliche, total verlogene Verbindung zur „Weisheit“ der Founding Fathers hergestellt werden. Pfui Teufel. Das ist Geschichtsklitterung pur.
Sie kritisierten in Ihrem Artikel, dass sich das BVerfG mit seinem Urteil Rechte der Legislative auszuüben anmahnte, also Rechte anderer Verfassungsorgane verletzte. Ich hielt dagegen, dass die Judikative hier eingreifen
musste, weil der Stand der Gesetze nicht im Einklang mit individuellen Bürgerrechten, die man per se hätte, stünde. Es bestand also gar kein Recht der Legislative, das die Judikative hier hätte verletzen können. Und nun meinen Sie, es sei eine „nette Illusion“, dass man individuellen Rechte einfach hätte. Dazu drei Dinge:
(1) Wenn ich von individuellen oder Bürgerrechten spreche, dann betreibe ich doch keine metaphysische Spekulation oder sowas. Bitte, diese Debatte führen wir doch gar nicht. Ich meine eben jene meinetwegen menschlich konstruierten Rechte, von denen das deutsche Grundgesetz ausgeht und die in den ersten Artikeln abstrakt umrissen drinstehen, egal, woher sie nun kommen mögen.
(2) Man mag nun streiten, ob das Recht auf Ehe mit einer Person desselben
Geschlechts ein solches Bürgerrecht sei. Meine Antwort ist die eines Liberalen: Ja, es ist ein solches, siehe meinen Punkt (1) aus dem letzten Posting. Ein Nicht-Liberaler mag dies verneinen. Die Begründung für Ihr Nein, lieber AV, scheint zu
lauten: Weil Artikel 6 von der Ehe als Mann-Frau-Verbindung spricht. Ich sage dagegen: Meinetwegen versteht Artikel 6 die Ehe so, aber das ist für die Frage, ob eine „Homo-Ehe“ als rechtsgleiches Institut neben der Ehe bestehen kann, unerheblich, und zwar mit den Gründen aus meinem letzten Posting.
(3) Sie argumentieren mit vermeintlich verletzten Rechten der Legislative, und zugleich wollen Sie vermeintlich verletzte Rechte individueller Staatsbürger nicht anerkennen. Wie geht das zusammen? Warum sind die Rechte der Legislative höher oder eher verteidigenswert als diejenigen eines Einzelnen, die Sie als „menschliches Konstukt“ abtun? Welches sind denn nun die ‚guten‘ Rechte, welches die ’schlechten‘? Was für eine staatsfromme Sichtweise liegt denn hier zugrunde?
Zu Ihrem letzten Absatz und dem Zeugs mit der Geschlichtsklitterung und dem Pfui: Ich habe nirgendwo geschrieben, ich wäre der Meinung, die Founding Fathers von 1948f. hätten Artikel 6 anders gemeint als im Sinne der klassischen Mann-Frau-Ehe. Lesen Sie den Anfang von (3) aus meinem letzten Posting. Mit dem Spielchen „Lasst uns die Verfassung im Geiste der Founding Fathers interpretieren“ haben Sie begonnen, lieber AV, indem Sie eine vermeintlich wahre Intention der Founding Fathers hinter Artikel 6 gegen die heutigen Wünsche einer Minderheit nach freier Entfaltung und rechtlicher Gleichstellung bemühen. Meine Antwort war: Erstens steht ein Verbot der Homo-Ehe nicht im Grundgesetz und zweitens, selbst wenn die Founding Fathers nun in der Tat keine überzeugten Verteidiger der Sodomiterei gewesen sein mögen, dann spielt das überhaupt keine Rolle, weil dies nicht nur nicht der Wortlaut des Artikels 6 ist, sondern auch gar nicht dessen Intention.
@Freiheitsfreund
Das ist die Heuchelei, die ich meine. So ist es auch im Urteil formuliert. Die Richter geben zwar in den ersten Sätzen vor die Ehe, wie in Artikel 6 formuliert, schützen und bevorzugt fördern zu wollen. In der Praxis machen sie es dann aber in allen Fällen nicht.
Im konkreten Fall geht es dieses Mal um einen „Familienzuschlag“ für Beamte. Der Mann lebt mit einem anderen Mann in einer Partnerschaft zusammen (ohne Kinder, wenn ich das richtig lese) und will nun auch „Familienzuschlag“ haben. Die Richter geben ihm den Zuschlag.
Die Homosexuellen haben in DL schon alle relevanten Rechte. Auch davon spricht das Urteil. Jetzt geht es nur noch um Umverteilung, um Geld aus Subventionstöpfen. Hier von „liberalen Grundrechten“ zu sprechen, ist grob irreführend. Aber genau nach diesem Schema läuft es immer ab.
Doch, es handelt sich um eine Neuinterpretation. Das Verfassungsgericht hat etwas ins Grundgesetz hingelesen, dass dort dem Wortlaut nach nicht enthalten ist. Die sogenannte „Homoehe“ wird im Grundgesetz nicht erwähnt, weil so etwas damals nicht existierte und es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes auch nicht in den Sinn gekommen ist, dass eine Homo-Lobby eines Tages so etwas einfordern würde. Die „Homo-Ehe“ ist im Grundgesetz schlicht nicht vorgesehen.
Dem Wortlaut des GG lässt sich auch nicht die Pflicht entnehmen, eheähnliche Institutionen der Ehe gleichzustellen.
Lieber Martin_27, Sie bejahen die Logik des Arguments “Artikel 6 verlangt den besonderen Schutz der Mann-Frau-Ehe, ergo darf es kein dieser rechtlich gleichgestelltes weiteres Institut geben.” Beide Senate des Verfassungsgerichts verneinen diese Folgerung, der Hausherr AV kritisiert die Verfassungsrichter dafür, worauf ich der Kritik des Hausherrn widersprochen habe. Nun kommt Ihr Beitrag, der auf meine Begründungen für die Kritik an AV nicht eingeht, sondern sich zu eher eigenwilligen Behauptungen über die Natur des Grundgesetzes, das positive Recht, die Machtfülle des Gesetzgebers und nicht zuletzt den Inhalt der BverfG-Urteile zur eingetragenen Lebenspartnerschaft versteigt. Eine wohlmeinende Replik hätte anders ausgesehen.
Wer Schwule nicht mag, der pflege halt keinen Umgang mit Ihnen. In den Biographien von Angehörigen einer Minderheit herumpfuschen zu wollen, die man entmenschlichend zur “Homo-Lobby” degradiert, ist mit den Grundgedanken zumindest meiner konservativen Erziehung allerdings nicht vereinbar.
Mit seinem Artikel zum Thema hat mich Herr Buurmann dann endgültig von seinem ansonsten oft erfrischenden Blog vertrieben. Toleranz für die dämlichsten Einfälle der Menschheit in doch schon eher unsachlichem Ton fordern, eine Minderheit muss gefälligst über die Mehrheit gestellt werden. (Er selber denkt offensichtlich er wolle lediglich Gleichberechtigung) So entstehen Kriege, lieber Herr Buurmann.
Als die Vertriebenenhasser deine ermordeten und geschändeten Vorfahren beleidigt haben, hattest du noch nicht genug?
Seltsam.
Mit solchen plumpen Vorurteilen muss man zu leben lernen.
Ob sie begriffen haben selbst indiffernzierten gruppenbezogenen Hass zu versprühen weiss ich nicht.
Hm. Genauso könnte man die Sache umdrehen und fragen, was daran so schlimm sein soll, wenn es ebenso als Ehe tituliert wird. Übrigens definiert der Duden bei Ehe auch:
„gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die sich an der Ehe orientiert“
http://www.duden.de/rechtschreibung/Ehe
Wie man es letztlich nennt, ist doch Wortklauberei. Ich sehe zumindest keinen enorm großen gesellschaftlichen Schaden zukommen, wenn Homosexuelle ihre Lebensgemeinschaft offiziell als Ehe bezeichnen können.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Auslegung von Gesetzestexten in Hinblick auf verschiedene Kontexte juristisches Standardwerkzeug ist.
Das muss nicht schlimm sein, das ist Ansichtssache. Ich meinte in meinem Artikel, das Ende der Privilegierung des Institutes Ehe ist im Parlamentarismus Aufgabe der Legislative und nicht der Judikate.
1. In Österreich kann man, meines Wissens, sämtliche medizinischen Vollmachten einer x-beliebigen Person übertragen.
2. Die Nachfrage nach Homo-Ehe und ähnlichem ist, dort, wo sie eingeführt wurde, extrem gering und sinkt Jahr für Jahr. Schwule Männer sind an häufig wechselnden Sex-Partnern interessiert und nicht an Ehe. Laut CDC sind 20% aller schwulen Männer in den USA HIV-positiv. Tendenz steigend.
Die Homo-Ehe ist größtenteils ein Stellvertreterkrieg im Kulturkampf und basiert nicht auf tatsächlicher Nachfrage von Schwulen. Viele Schwule unterstützen die Sache, in der Hoffnung auf größere Akzeptanz. Das kann aber nach hinten los gehen.
3. David Blankenhorn vom Institute for American Values, der die Homo-Ehe lange Zeit bekämpfte, hat seine Meinung geändert. Er glaubt nun, dass die Homo-Ehe die bathhouse culture beenden und die Ehe auch unter Heterosexuellen wieder stärken könnte. Ebenso werden sich viele Eltern nun wünschen, dass der homosexuelle Sohn wenigstens einen anderen Mann heiratet. Derartige Hoffnungen werden enttäuscht werden.
Was viele Schwulenrechtler nicht überdenken, ist, dass eine Gleichbehandlung auch eine neue Erwartungshaltung an Homosexuelle mit sich bringen kann.
Ein witziges Beispiel gab es dazu in Österreich. Die eingetragene Partnerschaft wurde 2010 eingeführt. Kaum geschehen, gab es einen Aufschrei von Schwulenrechtlern, wie dem Wiener Grünen Marco Schreuder, die beklagten, dass die Partnerschaft im Meldezettel und anderen behördlichen Dokumenten vermerkt wird und von Beamten eingesehen werden kann. Das würde ein Zwangsouting sein….
4. Die von Joe Biden und anderen gerühmte Arbeit von Hollywood und Cannes, Akzeptanz von Homosexualität herzustellen, kann auch nach hinten los gehen. Denn diese Darstellungen beruhen nicht auf der Realität und können ebenso zur Enttäuschung führen.
der feine, aber doch bedeutende Unterschied zwischen „keiner Homoehe“ und Todesstrafe für schwulen Sex wird von unseren progressiven Genies nicht verstanden:
http://aron2201sperber.wordpress.com/2011/06/16/die-linke-logik-der-islam-verharmloser/
daher halten sie islamistische Hassprediger für nichts anderes als etwas exotischere Konservative, mit denen man wie mit den eigenen Konsis ganz leicht fertig werden könne
Genau so ist es. Die Homosexuellen haben in den meisten westlichen Staaten schon seit einigen Jahren alle relevanten Rechte. Mit „Grundrechten“ hat das ganze perfide Spielchen schon lange nichts mehr zu tun. Es geht „nur“ noch um Geld.
Ich denke es geht den meisten eher um die gleiche Behandlung. Die Ehen um die es hier geht, stehen ja auch nicht in Konkurrenz zueinander, d.h. die Gleichstellung verletzt nicht die Privilegierung der Ehe zwischen Frau und Mann. Bei der Privilegierung geht es ja darum, es innerhalb der Frau-Mann Beziehung zu sehen. Und da ist Ehe eben die privilegierteste Form, auch wenn man seinen Staubsauger heiraten könnte.
Das Problem in der Debatte ist vor allem, so denke ich, die öffentliche Argumentation der Gleichstellungs-Gegner. Da geht es oft um Gott und Schwule, die ja angeblich eh nur rumhuren, anstatt um rationale Bedenken (z.B. Verfassungsrechtliche).
Man sollte imho evtl. die Verfassung ändern (bzw. dort klarer formulieren, dass beide Ehen komplett gleichgestellt sein können) und Steuervorteile an Kinder binden (oder abschaffen). Damit wären dann wirklich nur die religiösen/hängengebliebenen unglücklich
Homosexuelle haben schon alle Grundrechte. Subventionen und Beamtenzuschläge sind kein Grundrecht. Dieses Spielchen wird jetzt ewig so weitergehen. Das machen viele Gruppen und ihre Lobbyisten so. Sie behaupten Ihnen würden Grundrechte vorenthalten, bei Licht betrachtet geht es aber nur um mehr Geld aus den Töpfen A, B und C. Viele „Liberale“ und „Progressive“ lassen sich nur allzu gerne vor diesen Karren spannen. Die Alptraumwelt, die sich John Rawls ausgedacht hat, wird immer mehr Wirklichkeit.
@Lauchie
„…und Steuervorteile an Kinder binden (oder abschaffen). Damit wären dann wirklich nur die religiösen/hängengebliebenen unglücklich“
Ich bin nicht religiös. Dann muss ich wohl „hängen geblieben“ sein, weil ich Ignorant nicht noch mehr Steuern zahlen will?
AV schrieb: „Die Homosexuellen haben in DL schon alle relevanten Rechte.“
Ach, kommen Sie, was ist denn ein „relevantes“ Recht? Sie schwingen sich hier auf, anderen Leuten vorschreiben zu wollen, wen Sie heiraten dürfen und wen nicht, und begründen Ihren Verbotswillen mit der von Ihnen festgestellten „Irrelevanz“ des Heiratswunsches, oder wie? Sorry, in dieser Position liegt kein Körnchen liberaler Gesellschaftsauffassung mehr. Wenn meine Position Heuchelei ist, dann ist das bloß noch Borniertheit.
Zu dem von Ihnen neu aufgemachten Nebenkriegsschauplatz mit dem Familienzuschlag für das schwule „Ehe“paar (seit 2009 übrigens): Ein Mann-Frau-Paar ohne Kinder kriegt den Familienzuschlag, und das ist dann in Ordnung, ja? Ich bin ganz bei Ihnen, dass unser Staat immer mehr zum Selbstbedienungsladen für jedermann auf Kosten aller anderen verkommt. Es geht in der Tat „nur noch […] um Geld“, da stimme ich zu (tat es das nicht schon immer?). Aber solange wir diese Geldflüsse nicht eindämmen (meinetwegen sofort), dann müssen alle in gleicher Weise profitieren dürfen. Solange Sie in die Taschen der Homos greifen, sollen selbige in gleicher Weise auch in Ihre greifen dürfen, wenn Sie das sprachliche Bild gestatten.
Persönlich gefragt: Würden Sie, lieber AV, gesetzt, sie wären mit einer Frau verheiratet und im Staatsdienst, auf den Familienzuschlag freiwillig verzichten? Sind Sie also selbst an der Stelle ritterlich, wo Sie Ihren schwulen Kollegen dazu zwingen wollten, ritterlich zu sein?
Das typische Problem à la Bastiat, und man kann entweder fordern „Die Ehe soll nicht länger ein fiskalischer Spielball des Staates sein!“ oder aber „Keine Homo-Ehe! Die Homos nicht auch noch an die Fleischtöpfe!“ Schade nur, dass so viele ‚Liberale‘ immer nur letzteres rufen, während sie auf ersteres nicht einmal Worte verwenden…
Tut mir leid, hier tarnt sich Abneigung gegen Schwule als staatsbürgerliche Verantwortlichkeit, und da liegt die eigentliche Heuchelei. Ich bin raus aus der Diskussion.
Quatsch. Es geht um den Familienzuschlag.
@ Krokodil:
Hä? Entweder du bist ignorant oder schlicht gegen die Gleichbehandlung, beides geht meist Hand in Hand. (Sofern du mehr Steuern zahlen auf dich beziehst, da du in einer kinderlosen, heterosexuellen Ehe bist. Sonst verstehe ich deinen Einwand nicht)
Ah sorry, jetzt hab ichs…man kann natürlich auch die Steuervorteile behalten, dann müssen sie aber natürlich für alle Ehen gelten. Die Frage ist halt, inwiefern unverheiratete Lust haben, mehr zu bezahlen bzw. Verheiratete weniger bezahlen zu lassen. Und die Frage stellen sie sich ja auch zurecht. Aus liberaler Sicht gibt es dafür keine wirkliche Begründung
Es ist für mich kein Steuervorteil, wenn ich nur viel zu viel statt viel viel zu viel Steuern zahle. 10-20% Einkommenssteuer, 5% Umsatzsteuer, alle anderen Steuern (für Personen) abschaffen. Dann verzichte ich auf „Subventionen“. Wenn alle gleich wenig zahlen kann man die ganze verschwurbelte Diskussion um „Gerechtigkeit“ beenden. Dazu habe ich weiter oben einiges geschrieben, es wurde scheinbar nur ein Satz davon gelesen.
@AV
Was hat das denn mit John Rawls zutun? Und was ist an steuerlicher Gleichbehandlung ein Albtraum? Es gibt einfach keinen einzigen Grund (auch die Verfassung gibt keinen), Ehen steuerlich ungleich zu behandeln.
Was anderes wäre es, wenn die gleichgeschlechtliche Ehe eine Sonderstellung für sich selbst beanspruchen würde.
Das ist Rawls pur: „Das Bundesverfassungsgerichts entschied im Frühjahr 1990, dass Beamte einer jeden Besoldungsstufe Anspruch auf einen annähernd gleichen Lebensstandard hätten, unabhängig davon, ob sie ledig oder verheiratet, kinderlos oder kinderreich sind.“
´http://de.wikipedia.org/wiki/Familienzuschlag
Noch einmal: Ihr lasst euch da vor diverse Karren spannen. Ihr benutzt verfälschende Begriffe, die mit der Sache wenig bis nichts zu tun haben. Weder geht es hier um Grundrechte, noch geht es um Steuern. In besagtem Urteil geht es um den sogenannten „Familienzuschlag“ für Beamte. Ein Zuschlag auf den Lohn, den Beamte aus Steuergeldern bezahlt bekommen, wenn sie als „Familie“ gelten. Wo ist da die Steuer? Das ist das Gegenteil einer Steuer.
Als „Familie“ gelten seit diesem Urteil auch zwei berufstätige Männer, die beide gut verdienen, keine Kinder haben und diesen „Familienzuschlag“ natürlich bitter, bitter nötig haben. Brave New World.
Was ist denn daran Rawls, wenn unterschiedliche Lebensformen einen gleichen Lebensstandard haben sollen?
Das es um den Familienzuschlag geht, hab ich tatsächlich vercheckt, ich war total in der Ehegattensplitting-Diskussion drin. Peinlich
Trotzdem ist das Prinzip das Gleiche.
Es hat übrigens niemand gesagt, dass die Leute es nötig hätten. Es ist eben nur nicht fair, die Leute unterschiedlich zu behandeln.
Es ist auch nicht allzuweit hergeholt, dass dies prinzipiell auf ein Grundrecht zurückzufühen ist. Natürlich ist der Familienzuschlag selbst kein Grundrecht .
Wenn er mir aber nur aufgrund meines Geschlechts (bzw. das meines Partners bzw. beide) verwehrt wird, ist dies prinzipiell auf ein verletztes Grundrecht rückführbar
Natürlich ist es aus einer gewissen Sicht (so wenig Subventionen wie möglich) begrüßenswert, wenn die Gruppe (nur heterosexuelle Ehen) so klein wie möglich bleibt.
Trotzdem sollte die Gleichbehandlung durch den Staat im Vordergrund stehen. Entweder keine Subvention oder eben für alle (die ein bestimmtes Kriterium erfüllen).
Immerhin bist du ehrlich und gibst zu, dass du es vercheckt hast.
@Krokodil
Du willst also wirklich weiterhin von dem Rest subventioniert werden, verstehe.
Verstehe ich Deine Scherze nicht?
Herr Paulwitz erklärt es so, wie ich es auch sehe.
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5f296a0be3e.0.html