Polizisten sollen sich dumm und blind stellen.
Wir leben bekanntlich in einer politisch korrekten westlichen Welt. Teil dieser westlichen Welt dies- und jenseits des Atlantiks ist es, dass Polizeibeamte offiziell kein Profiling aufgrund ihrer Berufserfahrung durchführen dürfen. Schon gar kein Profiling aufgrund von äußeren Erscheinungen. Das sei „rassistisch“.
Rein praktisch verlangt man von den Polizisten ganz ernsthaft, dass sie vorurteilsfrei und blind durch die Welt gehen sollen. Rein faktisch geht das aber nicht. Seine Vorurteile kann man nicht ablegen.
Vorurteile sind nicht nur schlecht, sie sind auch nützlich. Man kann nicht jeden Menschen maximal individuell beurteilen. Polizisten, die in Sekundenbruchteilen urteilen müssen sowieso nicht. Das menschliche Gehirn ordnet permanent alles Wissen in Schubladen. Ohne Vorurteile kann der Mensch nicht sinnvoll agieren.
Die Deutschen reihen sich wieder in den humanitären Rassismus ein.
Wenn der deutsche Bundesgrenzschutz in Zügen nach illegalen Einwanderern sucht und sich dabei an äußeren Merkmalen orientiert, dann ist das selbstverständlich auch verboten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im März 2012 Racial Profiling legalisiert. Den Shitstorm, der darauf folgte, kann man sich ausmalen. Dieses Urteil wurde nun, wer hätte es gedacht, wieder aufgehoben. (Quelle)
Israel ist der Leuchtturm in der Dunkelheit.
Eigentlich müsste es jedem einleuchten, dass Sicherheitsbeamte und Polizisten einem Mann in jungem Alter und/oder einem orientalischen Aussehen und/oder dem wohlklingenden Namen Mohammed al-Asad mehr Aufmerksamkeit schenken,
als der 76 Jahre alten katholischen weißen Nonne aus dem Vatikan.
Dieses Profiling ist aber in den meisten westlichen Staaten verboten. Per Gesetz muss die katholische Nonne genauso strippen wie der junge Mohammed Al-Asad.
Eines der wenigen westlichen Länder das diesen Unsinn nicht mitmacht, ist Israel.
Israel ist wie so oft der Leuchtturm in der Dunkelheit. Israel beugt sich dem humanitären Rassismus nicht. Wahrscheinlich sprach der deutsche Vorzeige-Rassist Gabriel deshalb vom Apartheid-Regime Israel.
Weiße junge Männer mit Glatzen sind gleich verdächtig wie Schwarze mit Afro.
Stellen Sie sich vor es gibt im Westen eine Gewalttat bei der Nazis einen Menschen verletzen oder gar töten. Die Polizei löst nun eine Fahndung aus und sucht gezielt nach jungen weißen Männern, die am besten noch Aussehen wie Nazis. Alles andere macht eher wenig Sinn.
Aufgrund der politischen Korrektheit müsste die Polizei nun eigentlich mindestens das Suchkriterium „weiß“ aus der Liste streichen und auch Schwarze durchsuchen. Das kostet zwar Zeit und Geld, ist gegen jeden gesunden Menschenverstand, kompromittiert die Sicherheit, aber das ist die Logik des Westens.
Ich wette trotzdem, dass in diesem Fall die gesamten westlichen MSM samt der angeschlossenen Bewegungen wie ACLU diese Art von Racial Profiling natürlich nicht thematisieren oder gar verurteilen.
Negative und positive Diskriminierungen hängen von der Gruppe ab.
Wir haben es beim humanitären Rassismus mit einer extremen Heuchelei zu tun, die typisch ist für den Zustand des Westens insgesamt.
Negative Diskriminierung ist nämlich nur verboten, wenn es gewisse Gruppen betrifft. Frauen, Indianer, Schwarze und Muslime zum Beispiel. Diese vier beispielhaften Gruppen sind in westlichen Medien nahezu immer die Opfer, die es zu beschützen gilt. Egal was in der Realität im konkreten Fall wirklich passiert ist. Gleichzeitig kommen diese Gruppen in den Genuss von positiver Diskriminierung wie Quoten und Affirmative Action.
Die Hispanics sind schon keine reine Opfergruppe mehr.
Schon bei den Hispanics sieht es ein bisschen anders aus. Diese Gruppe kommt zwar auch in den Genuss von Affirmative Action, aber sie müssen in der Hackordnung der Opfergruppen mittlerweile hinter Muslimen und Schwarzen zurückstehen.
Besonders deutlich wurde dies im Fall Trayvon Martin vs. George Zimmerman.
Der Hispanic George Zimmerman hat bekanntlich den Schwarzen Trayvon Martin erschossen. Warum genau das ist noch nicht geklärt, aber Zimmerman war und ist in den westlichen Medien vom ersten Tag an der böse Mörder, der Martin grundlos erschossen haben soll.
Zimmermans Motiv ist den Medien völlig egal. Er hat ein Mörder zu sein.
Dass es kein realistisches Mordmotiv für Zimmerman gibt, ist den westlichen Medien völlig egal. Bis zum heutigen Tag. Zimmerman war eine Nachbarschaftswache und hielt Martin für verdächtig. Zimmerman stand per Telefon mit der Polizei in Kontakt und hat der Polizei jeden Schritt erläutert.
Das Narrativ der humanistisch rassistischen Medien geht nun ganz im Ernst so, dass Zimmerman Martin aus Mordlust und Rassismus heraus ermordet hat. Es gibt sicherlich Menschen, die so etwas tun. Die deutsche NSU zum Beispiel.
Aber ich gebe an dieser Stelle einen heißen Tipp an die humanistisch rassistischen Medien und die Staatsanwälte: Klassische NSU-Rassisten stehen während des Mordens nicht mit der Polizei in Telefonkontakt.
Ich vermute an dieser Stelle der humanistische Rassismus korreliert stark negativ mit dem IQ eines Menschen. Wie der klassische Rassismus auch.
Zimmerman ist ein weißer Hispanic.
Eine Anekdote in der unendlichen Geschichte des humanistischen Rassismus geht so:
Zimmerman ist in nahezu allen Medien ein „weißer Hispanic“. Das ist ein Kunstbegriff, den die Medien extra für Zimmerman erfunden haben, um ihn als Täter abzustempeln.
Zimmerman hat einen weißen Vater und eine peruanische Mutter. Hätten die Medien Zimmerman zum Opfer auserkoren, wäre er einfach nur ein Hispanic. Er soll aber Mörder sein, also wird er zum weißen Hispanic.
Nur zur Verdeutlichung: Auch Präsident Obama hat bekanntlich einen weißen Elternteil und einen schwarzen. Zusätzlich wurde er nahezu ausschließlich von Weißen erzogen. Trotzdem kommt niemand auf die Idee Obama einen „weißen Afroamerikaner“ zu nennen.
Diesen negativ besetzten Kunstbegriff sparen sich die Medien für den Fall auf,
falls einmal ein „weißer Afroamerikaner“ eine Mordanklage am Hals hat.
Wir brauchen mehr Menschen wie Alan Dershowitz.
Mein Lieblingsanwalt, der renommierte Harvard-Professor Alan Dershowitz, der auch schon O.J. Simpson half, hat vom ersten Tag an kritisiert, dass es lächerlich ist Zimmerman wegen second degree murder anzuklagen.
Die Staatsanwältin hat sich von der aufgepeitschten Öffentlichkeit
extrem beeinflussen lassen, obwohl nichts auf einen Mord hindeutet.
Mehr zum Thema humanitärer Rassismus in diesem wunderbaren Artikel:
Audiatur online – Der humanitäre Rassist.
Die Staatsanwältin wird den Trayvon-Martin-Prozeß mit Pauken und Trompeten verlieren. Und das muß ihr selbst von Anfang an klar gewesen sein. Ich frage mich, was man ihr dafür versprochen hat, daß sie überhaupt Anklage erhebt. Mal gespannt, ob sie nach dem Prozeß schnell befördert wird, oder eher wie Nifong endet…
Das Thema Vorurteile ist ein schönes Beispiel für etwas, wo die weitverbreitete Meinung (Vorurteile sind immer falsch) völlig falsch und geradezu unsinnnig ist.
Die Wissenschaft weiß es natürlich schon lange besser, aber davon hat natürlich der durchschnittliche Journalist keine Ahnung. Siehe zum Beispiel:
http://www.amazon.com/Stereotype-Accuracy-APA-Science-Conference/dp/1557983070/
Sollte es also – in gewissen Kreisen wenigstens – Vorurteile über Vorurteile geben?
Staatsanwälte werden in Amerika vom Volk gewählt. Der Medienzirkus ist von Anfang an einseitig gegen Zimmerman. Die Staatsanwältin fährt dieses Kurs, weil sie sich davon eine Wiederwahl verspricht.
Das ist jetzt allerdings eine bloße Unterstellung.
Was ist eine bloße Unterstellung? Dass die bekannten 75% der Medien einseitig gegen Zimmerman sind? Dass die Staatsanwältin wiedergewählt werden will? Das sind keine Unterstellungen, das sind Fakten.
Dershowitz sieht es glücklicherweise so wie ich. Deshalb mag ich den Mann so. Er macht mir Hoffnung, dass es noch mehr Menschen gibt, die solche Meinungen vertreten.
Sie unterstellen der Staatsanwältin eine unlautere Motivation für die Anklage. Jetzt klar?
Sie selbst machen also das gleiche, was Sie den liberalen Medien vorwerfen.
@Feldheld
Amerikanische Staatsanwälte haben andere Aufgaben als deutsche. Das System ist verschieden. Vielleicht kommt daher das Missverständnis. Die Motivation der Staatsanwältin ist genau richtig und eben nicht „unlauter“.
Was auch immer der Job eines Staatsanwaltes in den USA ist, bleibt es trotzdem eine Unterstellung Ihrerseits, daß die Staatsanwältin Zimmermann anklagt, weil sie nach Publicity schielt mit ihrer Wiederwahl im Hinterkopf, und nicht, weil sie das aufgrund der Sachlage für das rechtlich Gebotene hält. Immer noch nicht klar genug?
@Feldheld
Ich glaube Sie haben meinen Text nicht verstanden. Die Kritik von Dershowitz und von mir besteht darin, dass die Staatsanwältin Zimmerman wegen second degree murder anklagen will.
Es geht nicht darum, dass die Staatsanwältin Anklage erhebt. Es geht um das wie. Second degree murder mit einer Schusswaffe kann in Florida mit dem Tod bestraft werden, in jedem Fall sind aber mindestens 25 Jahre Gefängnis vorgeschrieben.
Sogar die NYT war nach den Äußerungen der Staatsanwältin überrascht und zitierte ihre konsultierten Rechtsexperten, die alle von einer Anklage wegen manslaughter ausgingen.
Angela Corey ist in Florida bekannt für ihre absurden Anklagen. Einen 12jährigen will sie aktuell nach Erwachsenenstrafrecht anklagen.
Bei der 31jährigen Marissa Alexander hat sie 20 Jahren Gefängnis erreicht, weil die Frau einen Warnschuss in Richtung ihres Mannes abgegeben hat. Marissa Alexander hatte bis dato einen sauberen criminal record. Ihr Mann hatte eine restraining order sich Alexander nicht zu nähern. Er hat sie früher einmal ins Krankenhaus geprügelt. Die beiden lebten getrennt. Alexander brauchte Kleidung aus ihrem gemeinsamen Haus. Der Mann sollte eigentlich gar nicht da sein. Aber er war da. Es kam zum Streit. Alexander fühlte ich bedroht. Dann landete ein Warnschuss in der Wand. Für Angela Corey waren das 20 Jahre Gefängnis.
Huffington Post und Co waren außer sich, denn Alexander ist schwarz. Das sei Rassismus. Ganz so als wären 20 Jahre okay gewesen, wenn ein Asiate, ein Weißer oder ein Hispanic der Täter gewesen wäre.
Jetzt im Fall Zimmerman haben Huffington Post und Co plötzlich keine großen Probleme mehr mit Angela Corey. Das ist Rassismus. Nur mal so zum Mitschreiben.
Der ursprüngliche Staatsanwalt Norm Wolfinger wollte Zimmerman nicht einmal wegen manslaughter anklagen. Er sah keine Beweise und keine Aussicht auf Erfolg. Dann haben 75% der bekannten Medien die Menschen aufgehetzt. Das brachte Quote. Auf diesen Druck hin wurde der seriöse Norminger mit Angela Corey ersetzt.
In diesem Fall ist „Vorurteile“ der falsche Begriff. Es handelt sich um Lebenserfahrungswerte. Das gilt für viele sog. „Vorurteile“.
(Gibt es auch eine erwähnenswerte Anzahl unrenommierter Harvard-Professoren?)
Dershovitz hat nicht „O. J. Simpson geholfen“. Er hat aus Ehrgeiz heraus ein anwaltliches Kabinettstückchen abgeliefert, indem er einen besonders brutalen, reuelosen Mörder herauspaukte, der für alle sichtbar so schuldig wie die Hölle war. Er hat die Opfer und ihre Hinterbliebenen verhöhnt. (Komisch, dass ein besonders gerissener Betrüger, der Bürger um ihr Vermögen bringt, als Schurke gilt, aber ein gerissener Anwalt, der Unschuldige im Gerichtssaal um ihr Recht bringt, immer als Held.) Wäre ich in den USA des Mordes angeklagt, wäre D. auch mein Lieblingsanwalt. Ich schätze auch sein Engagement für Israel. Sonst aber ist er auch nur ein skrupelloser Rechtsverdreher, wenn auch der
berühmtesterenommierteste unter ihnen.Exakto. Profiling macht man nicht aufgrund von VORurteilen, sondern von NACHurteilen aufgrund von einschlägigen praktischen Erfahrungen, ganz egal ob dies individuelle Erfahrungen sind oder statistische Erfahrungswerte. Die Idee, daß Profiling aufgrund von Vorurteilen stattfände und deshalb rassistisch sei, ist ihrerseits ein Vorurteil und eine Beleidigung derjenigen, denen man dies vorwirft.
In meiner Zeit als Bademeister in einem großen Freizeitbad im Einzugsbereich stark „bereicherter“ Großstädte hatte ich den Vorteil ziemlicher Narrenfreiheit in dieser Beziehung. Wir konnten nach Herzenslust politisch unkorrekt stets genau die richtigen Gestalten verdächtigen, überführen und rauswerfen. Hin und wieder gabs Bedenken von Seiten der Leitung, aber der Erfolg gab uns immer recht. Im Gegensatz zu uns Bademeistern bewegten die Polizisten, die wir gelegentlich dazuholen mußten, sich ganz offensichtlich in der Zwangsjacke der Political Correcntess, was von den einschlägigen Zielgruppen stets mit grinsender Hähme ausgenutzt wurde. Die grün-beigen Kollegen trugen es regungslos, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie man den Job machen kann ohne den blanken Haß zu kriegen. Manche von denen entpuppten sich aber sogar als regelrechte Verfechter der P.C.. Sowas gab es unter meinen Bademeister-Kollegen nicht. Egal wie sehr ein Neuer (wir hatten viele Studenten und Schüler als Aushilfskräfte) durch Schule etc p.c.-mäßig vorgepolt war, nach spätestens einer Saison war er geheilt.
Schließt man nicht aus seinen Erfahrungen darauf, wie es in der Zukunft sein werde? Und hätte Profiling einen Sinn, wenn man nicht auf Künftiges schließen würde? – Insofern scheint mir das Wort „Vorurteil“ völlig angemessen zu sein. Und genau in diesem Sinne kommen wir ohne Vorurteile nicht aus. Es ist unmöglich, keine zu haben, und rational, welche zu haben, solange man nur bereit ist, sie im Lichte neuer Erfahrungen zu revidieren.
@Dahlmanns
Es freut mich mal wieder von Ihnen zu hören. Ein sehr schöner Kommentar. Ich kann es nicht so schön ausdrücken wie Sie, aber genauso sehe ich es auch. Der Mensch agiert fast nur aufgrund von Vorurteilen.
Im landläufigen Sinne bedeutet „Vorurteil“ ja gerade von der Abstraktion des Profils aufs konkrete Individuum zurückzuschließen und ist damit zurecht negativ besetzt.
Im übrigen hätte das Gericht sicher keine Probleme damit gehabt, wenn es um andere Merkmale als um Rasse gegangen wäre, z.B. Alter, Augenfarbe, Kleidung, Haartracht etc.. Allein wegen dem Begriff Rasse ist das Gericht pflichteifrig vor der faschistoiden Political Correctness eingeknickt.
Was kommt eigentlich zuerst, wenn der Faschismus erwacht: die Faschisten oder die Einknicker?
das ist fein. nur würde das Argument, dass man bei verdachtsunabhängien Personenkontrollen den einen etwas mehr als den anderen verdächtigt eher auf wackeligen Beinen. Schließlich geht es hier um Eingriffe des Staates in die Grundrechte seiner Bürger und nicht um die Ausübung des Hausrechts in einem Freizeitbad. Vielleicht erklärt das die Zurückhaltung der Polizisten auch etwas.
Gemäß unserer Justiz müßte ein Terrorschützer z.B. an Flughäfen Oma K. aus Berlin genauso behandeln wie Mustafa X. aus Algier, der im Kaftan und langen Vollbart daherkommt.
Klar ist das für diejenigen, die deshalb eher als andere und anders als andere kontrolliert werden, unerfreulich. Aber damit werden die leben müssen. So wie es jetzt läuft, machen wir uns vor der Welt, und gerade vor den Arschlöchern dieser Welt zum Affen.
@Feldheld
So habe ich es auch schon gesehen. Mittlerweile sind Vor- und Nachurteile für mich sehr ähnlich. Ich habe das in meinem letzten Artikel zum Thema einmal so erläutert:
Ein Vorurteil ist ein Nachurteil, das auf Erfahrungen beruht.
Und warum sollte es so sein? Die Aussage ist doch nichts als die Extrapolation des (noch nicht einmal vorhandenen) Urteils entlang eines subjektiv empfundenen Zeitgeists.
Es gibt a priori überhaupt keinen Grund dafür, dass die deutsche Justiz eine nicht vorhandene Rechtslage zur Durchsetzung des Ausländer-/Aufenthaltsrechts gegenüber der Verfassung genauso abwägen würde wie Sicherheitsbedenken.
Das ist die Praxis. Waren Sie noch nie an einem Flughafen? Racial profiling ist verboten. Wenn es in der Praxis trotzdem gemacht wird, ist es illegal und Betroffene wie jetzt aktuell dieser Deutsche können klagen. Offenbar auch auf Schmerzensgeld wie der Spiegel schreibt.
Ja, es ist die Praxis. Das heißt aber nicht dass es verboten wäre, sondern nur dass es es die Behörden nicht tun. Eine transparente Regelung der Behörden – wenn sie es denn wollen – müsste natürlich gegen das Diskriminierungsverbot des GG abgewogen werden. Aber der Ausgang ist nicht vorhersagbar.
Natürlich kann er klagen. Und solange die Durchführung des racial profiling auf der Entscheidung eines einzelnen Beamten basiert, wird er damit auch Recht erhalten.
auch der israelische Staat führt kein racial profiling nach dem Motto
„Jeder Sicherheitsmann soll nach Gutdünken entscheiden wenn er aufgrund seiner Rasse/Religion wie behandelt“
durch. stattdessen gibt es klar definierte Profile, die eben nicht nur darauf basieren. Im Sinne der nationalen Sicherheit sind sie zwar nicht öffentlich einsehbar, aber zumindest der Supreme Court durfte in dem einschlägigen Verfahren einen Blick darauf werfen.
So sieht ein rechtstaatlicher Umgang mit dem Thema aus und nicht so wie sich das der Sachlage nach im jetzigen deutschen Urteil darstellt.
Das klingt ja alles nicht falsch was Sie sagen, nur am Thema vorbei. Die Frage war, ob man jemanden aufgrund seiner Rasse kontrollieren darf oder nicht. Die Praktiken, die in Israel gemacht werden, seien in anderen Staaten verboten. So hört man es jedenfalls immer wieder. Und wenn Sie schon mal in Israel waren, dann merkt man auch den Unterschied.
@Malte S. Sembten
Das ist die Aufgabe eines guten Anwalts. Genau so muss es sein.
Ich halte auch nichts davon O.J. Simpson aus der Ferne für schuldig zu befinden. Ich frage mich immer woher so viele Menschen das sichere Wissen nehmen, er sei schuldig. Simpson wurde in einem Strafverfahren freigesprochen. Punkt.
Mal abgesehen davon waren die Umstände im Prozess gegen Simpson eine ähnlich große Frechheit wie der Prozess gegen Zimmerman. Die ganzen Medien haben Simpson schon Monate vorher für schuldig befunden. So wie sie es jetzt mit Zimmerman machen. Eine unglaubliche Schweinerei.
Unter diesen Umständen war der Freispruch mit der Hilfe von Dershowitz eine Heldentat. Das Anwaltsteam hat gegen die extrem einseitige Medienberichterstattung gewonnen. Das finde ich bis heute richtig.
Wenn man sich darunter nun zwei Schlangen am Flughafen vorstellt, in die die Leute aufgrund ihrer Rasse einsortiert werden und dann folgen unterschiedliche Kontrollen. Das würde wohl nicht durchkommen. In den Fällen in denen Rasse/Aussehen ein Faktor bei der Auswahl der Kontrollen ist, müsste das Gericht allerdings die Einschränkung der Rechte der Betroffenen gegen die Rechte der anderen abwägen. Wo jetzt genau die Grenze und was zulässig ist muss dann schließlich das BVErfG entscheiden.
In den USA ist es wohl strikt verboten. Es werden in D wohl auch kaum Praktiken wie in Israel erlaubt werden, schon weil das Interesse der Allgemeinheit durch die geringere Bedrohungslage deutlich kleiner ist.
Immerhin scheint es die Bedrohungslage in Deutschland zu erfordern, zwei offensichtlich Terrorverdächtige (meine Mutter, 77, und meine Tante, 82, blind) am Flughafen München die Schuhe ausziehen zu lassen und sie abzutasten, weil der Metalldetektor nach mehrmaligem Versuch immer noch gepiepst hat.
Israelische Sicherheitsbehörden gehen übrigens genau nicht so vor, wie Sie es schildern. Natürlich haben auch sie ein Raster, sie stützen sich allerdings, im Gegensatz gerade zu deutschen und anderen, extrem auf die persönlichen Erfahrungswerte ihrer Mitarbeiter. Und genau das macht sie so effektiv.
Worauf basieren denn die Erfahrungswerte? Auf gewonnenen Erfahrung im Job und Leben (wieviele Terroristen hat der durchschnittliche Sicherheitsbeamte am Flughafen wohl gefunden so dass er aus einem persönlichen Erfahrungssschatz schöpfen kann) oder auf Schulungen mit durch die Behörden entwickelten Methoden und Zielen? Letztere lassen sich natürlich einem Gericht zur Überprüfung offenlegen.
Natürlich entscheiden sie auch nach ihrem subjektiven Eindruck, weil sich durch genaues Betrachten feststellen lässt ob jemand verdächtig ist. Aber wo im Urteil steht, dass das nicht zulässig wäre? Oder wollen sie mir erzählen, dass es an dieser Stelle zielführend wäre, wenn der israelische Sicherheitsbeamte diese letzte Entscheidung allein oder ausschlagebend anhand des Merkmals Israeli/Araber führen würde?
Auf die Praxis der Bundespolizei hat das Urteil eh keinen Einfluss. Verheerend wäre erst ein Urteil, dass die Beweislast umkehren würde, dass also der polizist nachweisen muss, dass eine Kontrolle nicht nur aufgrund der Hautfarbe durchgeführt worden ist. Dann wäre in der Tat eine rechtmässige Einschätzung der Situation durch Polizisten kaum mehr möglich.
Das war doch in diesem Fall ziemlich genau so. Oder wie sehen Sie das?
Immerhin hat der Polizist schon in einem früheren Prozess, in dem es gar nicht um die Rechtmäßigkeit der Kontrolle sondern um die mögliche Beleidigung durch den Schwarzen ging gesagt, dass er ihn aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert hat. Also weiß ich nicht warum hier aus dem konkreten Fall etwas über die Beweislast ausgesagt werden kann.
Rassismus,es scheint gibt es nur in demokratischen,meistens weißen Ländern wo Weiße andere Weiße und nur die, des Rassismus anklagen und nie gegen Rassismus verteidigen.Nie hört man dass man einen Araber,Türken oder einen Schwarzen der einen Deutschen mit der Begründung er ist ein ScheißDeutscher zusammengeschlagen hat des Rassismus angeklagt hat.Fällt das Wort Rassismus blicken alle Augen auf die Weißen,genauer den weißen heterosexuellen Mann.So als ob die Anderen nicht die gleichen Menschen wären wie die Weißen auch.Allein diese Ansich ist rassistisch.Ein (weißer) Bio-Deutscher kann angeklagt werden wegen Anti-Alles aber man kann keine Araber oder Andere Minderheitenangehörige wegen Antideutschen Hass anklagen weil das nur für die Minderheit zählt.So jedenfalls habe ich’s mal gelesen vor einiger Zeit.Vielleicht kommt Herr Horst mal wieder vorbei dann kann er das besser erklären.Die jetztige Familienministerin hat mal was zum Deutschenhass gesagt ist aber schnell verstummt
Das sind halt die Feindbilder des neuen Faschismus: weiß, männlich, hetero, (erfolg)reich, integriert, deutsch/ami/jüdisch, technikfreundlich.
@Feldheld
Das sehe ich auch so. Westliche Medien bezeichnen weiße, junge Männer gerne als Idioten, weil dass die größte Fraktion ist, die Menschen wie Romney wählen. Das schmeckt den Medien ganz und gar nicht. Auch Augstein schrieb in der schon besprochenen Kolumne wieder:
Menschen wie Augstein behaupten gerne die Unterschicht liege ihnen am Herzen. In Wirklichkeit haben sie nur Verachtung für sie übrig.
Mit der deutschen Unterschicht sind die Linken schon lange fertig.
Jetzt versucht man wahlweise sich bei den Roma oder Flüchtlingen aus Afrika und dem Morgenland als Kümmerer aufzuspielen.
Das Gericht hatte schon rein verwaltungsrechtlich bei der Sachlage keine andere Möglichkeit als so zu entscheiden, insofern weiß ich nicht wo hier die von einigen in den Medien herbeigeschriebene Signalwirkung herkommen soll. So gibt es keine gesetzliche Regelung die racial profiling erlauben würde, die Bundesregierung sagt dass es das nicht gibt und die Behörde sagt auch, dass sie das nicht tun. Insofern ist die Heranziehung dieses Kriteriums nach Sachlage eine alleinige Entscheidung des Beamten gewesen – und das fällt nunmal unter Willkür. Das fällt so nicht nur nach $3.3 GG sondern meines Erachtens bei stattlichen Verwaltungsbehörden schon nach §3.1. GG durch.
Der Beamte hätte sich auf eine intuitive Auswahl des Klägers berufen können. Dann wäre die Sache interessanter gewesen. Stattdessen sagte er laut dem Urteil der Vorinstanz
Also eher ein Vorgehen nach vorgefertigten Maßstäben.
In der Vorinstanz konnte das Recht auf informelle Selbstbestimmung immerhin noch gegen die gesetzliche Vorschrift (die durch das OVG auch nicht angezweifelt worden ist) abgewogen werden. Hier gab es jedoch nichts mehr gegen das §3 GG abgewogen werden konnte. Warum die Vorinstanz sich scheinbar gar nicht mit dieser Frage beschäftigte verstehe ich nicht.
Stattdessen steht in der Internetveröffentlichung des Urteils der schöne Satz (ich weiss nicht ob er wirklich so im Urteil steht:
Das ist ja wirklich erstrebenswert.
Die Vorinstanz hat bekanntlich anders entschieden. Also gibt es sehr wohl auch andere Möglichkeiten. Wie immer.
Richter können entscheiden wie sie wollen. Wer hindert sie daran? Niemand. Das letzte Wort in diesem Entscheidungslabyrinth haben bekanntlich die Richter des Obersten Gerichts, wenn es durch alle Instanzen geht.
Auch diese Richter können natürlich entscheiden wie sie gerade wollen. Das macht diese Richter zu einer Art von Gottheiten. Die Menschen nehmen ihr Urteil an als wären diese Herren König Salomon persönlich.
Früher hatte man Pharaonen, Hohe Priester, Könige, Kaiser, Pfaffen und Päpste. Heute beten die Menschen Richter an.
Quatsch. Das Gericht hat noch nicht einmal, ein Urteil gefällt, das juristische Konsequenzen haben könnte. Und selbst wenn es das hätte, würde es dies nur aufgrund der bestehenden Gesetzlage tun. Und was gibt es dort was offenes racial profiling rechtfertigen könnte? Nix.
Der Ball ist also zunächst bei der Gesetzgebung und den Behörden, dafür die nötige Grundlage zu schaffen. Hier in Deutschland haben die Gerichte eben keine explizite normative Aufgabe.
Alle Gerichte der Welt entscheiden „aufgrund der bestehenden Gesetzeslage“. Aufgrund von was auch sonst? Es die Aufgabe des Gerichts zu entscheiden was „die Gesetzeslage“ ist und was nicht. Das gibt ihnen sehr viel Macht. Anhand der westlichen Rechtsgeschichte kann man das sehr schön belegen.
Nehmen wir nur mal Themen wie Wahlrecht, Sklaverei, racial segregation, Abtreibung, Todesstrafe und so weiter. Gerichte kamen und kommen regelmäßig zu gegensätzlichen Entscheidungen, ohne dass sich die Gesetze auch nur um einen Buchstaben geändert haben.
Das kann man natürlich beschönigen, aber letztendlich ist es so wie ich es gesagt habe. Richter sind in ihrer Entscheidung frei und im Zweifelsfall entscheidet der Richter, der ganz oben sitzt.
UM ganz genau darauf zu antworten fehlt mir vielleicht etwas die Expertise. Der Supreme Court macht keine Gesetze, aber er legt zum Teil Normen ziemlich präzise fest. So zum Beispiel durch den Brandenburg Test oder die Frage der Beweislast in New York Times Co. v. Sullivan. Auch können die Gerichte Gesetze verbindlich für den allgemeinen Fall interpretieren. In Deutschland richtet sich ein Gericht natürlich auch nach Urteilen die bereits gefällt worden sind, dies ist bei nicht übergeordneten Gerichten aber nicht verbindlich. Der Übergang ist hierbei natürlich fließend aber die zugrundeliegende Rechtsphilosophie ist eine andere.
Das hört sich zwar widersprüchlich an, trifft es aber meiner Meinung nach gut. Konkret ist der Artikel verletzt wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt, für die es keinen hinreichenden sachlichen Grund gibt. So gilt das zwar absolut, aber zunächst ist nicht festgelegt, was hinreichend heißen soll. Das werden die Gerichte aber nicht im Allgemeinen festlegen (und da liegt der Gegensatz zu den USA, wo sie diese Interpretation vornehmen würden), sondern zunächst nur im konkreten Einzelfall feststellen ob die Grenze überschritten ist.
Das hört sich nun aufgrund der Beispiele sehr amerikanisch an. Und dort ist es auch meiner Meinung nach auch anders als hier. Die Urteile zu Roe vs. wade und die Ausgestaltung des 1st Amendment haben quasi Gesetzeskraft.
Hier übertrumpft eine neue Gesetzgebung die Entscheidung jedes Gerichts unterhalb des BVerfG und das BeverfG erstellt im allgemeinen auch keine neuen Normen sondern erklärt die bestehende für unzureichend. Die Abtreibungsregelung war hier eine Entscheidung des Bundestags, wenn ich mich recht erinnere ohne Beteiligung des BVerfG und als das Verfassungsgericht das jetzige Wahlrecht für verfassungswidrig erklärte, ist es auch allein am Gesetzgeber ein neues auszugestalten.
Ich will gar nicht bezweifeln, dass die Gerichte immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen aber die juristische Bedeutsamkeit dieses Urteils scheint mir maßlos übertrieben. Die Vorinstanz hat ihre Entscheidung zum Beispiel damit begründet, dass eine Differenzierung aufgrund von Kleidung, äußerlicher Enrscheinung und Sprachee zulässig wäre. Dem hat das OVG nicht widersprochen, nur die Faktenlage war eine andere. Nach eigener Aussage des Beamten entstand die Auswahl im konkreten Fall allein aufgrund der Hautfarbe.
Die Grundrechte sind hier in Deutschland ja auch nicht absolut. So steht die verdachtsunabhängige Personenkontrolle in Zügen im Gegensatz zum Recht auf Grundrecht auf personelle Selbstbestimmung. Der Eingriff ist aber nach der Vorinstanz akzeptabel aufgrund einer Güterabwegung. Dem hat das OVG auch nicht widersprochen und es gibt auch Urteile des bayrischen Verfassungsgerichts zur Schleierfahndung die in dieselbe Richtung gehen.
Inwieweit nun profiling (auch mir einer ethnischen Komponente die die Grundrechte einschränken) verfassungswidrig ist, kann man meines Erachtens nicht sagen.
Einfach so, ohne dass es jemand anordnen will und um das Aufenthaltsrecht zu kontrollieren geht es nicht (meiner Meinung nach verständlicherweise). Was nun ist, wenn es gesetzlich ordentlich ausgestaltet ist und/oder die Gefährdung wichtigerer öffentlicher Güter vorliegt, kann man nicht sagen.
Das stimmt, ich habe amerikanische Fälle gemeint.
Ich habe mich ein bisschen in die deutschen Verhältnisse eingelesen. Damit haben sie natürlich Recht. Den großen Unterschied zu Amerika sehe ich allerdings nicht. Auch in Amerika macht der Supreme Court keine neuen Gesetze.
Artikel 1 ist ziemlich absolut, so wie ich das lese. Ein Gummiparagraph, der seit Beginn der BRD Richtern extremen Spielraum lässt.
Da hab ich zu schnell gelesen. Meine Antwort bezog sich auf den ersten Absatz von Artikel 3, nicht auf Artikel 1.
American Viewer: „Klassische NSU-Rassisten stehen während des Mordens nicht mit der Polizei in Telefonkontakt.“
Darauf würde ich, an Deiner Stelle, keine allzu hohe Wette abschließen.
Ansonsten sei bedankt, American Viewer, für Deinen lesenswerten Artikel.
An V-Theorien glaube ich nicht. Danke für das Lob.
@AV
Richter können entscheiden wie sie wollen
Dann müsste man die Richter wählen.Nur dann haben wir auch das Problem dass sie sich von der Presse beeinflussen lassen wie die Staatsanwältin in Fall Zimmermann. Aber ich wäre trotzdem dafür.
Ich bin auch dafür, dass man Richter und Staatsanwälte wählt. Das habe ich schon oft gesagt. Man sollte alle lokalen Würdenträger von der Gemeinde wählen lassen. So wird sichergestellt, dass das Rechtsempfinden der örtlichen Betroffenen berücksichtigt wird.
Es ist richtig, dass die Staatsanwältin durch die einseitige Presse beeindruckt wird. Aber jeder wird davon beeinflusst. Auch die Richter und die Jury, wenn es denn eine gibt. Mit Wahlen ja oder nein, hat das also nicht unbedingt so viel zu tun.
Die offizielle Theorie verdient auch ein grosses V. Somit stehen wir wieder am Anfang.
Hier gibt’s was zum Thema Richter
http://www.ksta.de/newsticker/studie–viele-nrw-richter-kungeln-am-strafrecht-vorbei,15189532,20772150,view,asTicker.html
Das hier ist auch interessant
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/489uyfk-dad-erschossen#
Ich hoffe beim ganzen Umzugstreß hatten Sie gestern etwas Zeit BVB gegen Real zu gucken.In der zweiten Halbzeit haben die Dortmunder abgebaut oder sie meinten sie hätten genug während die Realos die ganze Zeit Druck gemacht haben.Mal wieder
Die mehrfachen Hinweise auf Flughäfen, insbesondere den in Tel Aviv, gehen im Zusammenhang mit der Entscheidung des OVG Koblenz völlig ins Leere. Die Kontrolle an einer Außengrenze von Menschen, die in ein Land einreisen möchten, unterliegt vollkommen anderen Gesetzen als die in dem dem Gerichtsurteil zugrundeliegenden Fall einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in einem Vorortzug in der Mitte von Deutschland.
Am Flughafen in Frankfurt oder München kann jeder kontrolliert werden, der außerhalb von Schengen einreist, weil man das Visum prüfen muß bzw. bei EU-Bürgern prüfen muß, ob sie im Schengen-Informationssystem zur Fahdung ausgeschrieben sind. Genauso kann natürlich Israel oder die USA jeden daraufhin kontrollieren, ob er ein Visum hat oder benötigt.
Diese Situation war bei dem Studenten, der im Zug zur Uni saß, nicht gegeben.
Die Kommentare gingen nicht ins Leere, denn es ging in dem Urteil nicht um die prinzipielle Rechtmäßigkeit dieser Art von Kontrollen.
Basis für die Kontrolle hier war §22 (1a) BPolG:
die prinzipielle Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz mit dem GG war im Verfahren des VG bestätigt worden und stand in der Revision auch nicht zur Debatte.
Fraglich ist nur die rechtliche Basis für eine offensichtlich faktisch auftretende Ungleichbehandlung bei Kontrollen.
Diese Frage stellt sich am Flughafen allerdings genauso.
Diese Frage stellt sich Flughafen nicht so, weil bei Einreise von außerhalb Schengens JEDER ein Reisedokument (Paß oder Personalauswes) vorlegen MUSS, und damit keine Auswahlmöglichkeit verbleibt. Und wenn ein Teil der Reisenden zur strengeren Kontrolle herangezogen wird, dann geschieht dies natürlich aufgrund des Herkunftslandes des Passes, der ja zum Zeitpunkt der Entscheidung über die strengere Kontrolle bereits vorliegt. Das ist doch anders als die Kontrolle im Zug, bei der die Polizisten nicht vorher wissen, wer Deutscher ist, wer EU-Bürger und wer Afghane.
Die Kontrolle der Ausweispapiere ist nur einer der Kontrollvorgänge am Flughafen. Im Zug gibt es doch auch Fahrkartenkontrollen bei denen jeder kontrolliert wird.
am Flughafen öffnet der Zoll auch nicht alle Koffer und diejenigen am anderen Ende der Überwachungskameras warten (hoffentlich) auch nicht darauf, dass jemand wirklich Indizien liefert, so dass ein (juristischer) Verdacht vorliegt.
Grundsätzlich sind diese Kontrollen – und eine damit einhergehende Ungleichbehandlung – auch vollkommen legal. Wenn man das voraussetzt muss man allerdings auch sagen können nach welchen Kriterien überhaupt noch ausgewählt werden darf.
Das ist also okay? Dann sollte man auch im Zug kontrollieren können, wer zur Fahndung ausgeschrieben ist und wer nicht.
Das ist nicht der Hauptgrund für racial profiling in Israel. Israel will Anschläge verhindern.
Die Israelis kontrollieren natürlich auch im Land. Die bauen sogar Checkpoints. Auch das Wort „Vorortzug“ glaube ich dir mit keinem Wort. Nach Aussagen der Bundespolizei war es eine bekannte Transitlinie. Natürlich muss die Bundespolizei nun „im Land“ kontrollieren, denn Deutschlands hat größtenteils keine geschlossenen Außengrenzen mehr. Außer die Grenze zur Schweiz vielleicht.
…welcome back… ?
😉
Lieber American Viewer, die Schweiz ist (leider) auch Mitglied von Schengen. Also auch da nix mit geschlossenen Aussengrenzen.
Der Rassimus bei der Bundespolizei geht weiter, abgesegnet vom Polizeipräsidenten höchstpersönlich: http://mosereien.wordpress.com/2012/11/11/rassismus-bundespolizei/
So eine Übertreibung.Warum verbieten wir einfach nicht jede negativ besetzte Äußerung gegenüber Nichtdeutschen per Gesetz?
Eine Äußerung zum Missbrauch der deutschen Sozialnetzte und schwups schon ist man Rassist.Über 180 Nationen gibt es auf der Welt,hätte der Präsident wirklich alle nennen müssen um nicht rassistisch zu sein?Da sind wir wieder bei dem Beispiel mit dem Südländer und der 70 jährigen Nonne
Man glaubt es kaum, aber mal ein qualitativer Beitrag auf Deutschlandradio zum Thema: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/lesart/1930609/
Sehr geehrter American Viewer,
ich habe auf Ihrem Blog keinen besseren Platz gefunden für diesen Beitrag, aber es geht auch hier um Rassismus. Ich habe hier auf einer rechten Seite einen ins Deutsche übersetzten Erfahrungsbericht einen weißen Lehrers aus den USA gelesen und war schon ziemlich schockiert. Ich wusste zwar, dass schwarze Schüler nicht unproblematisch sind verglichen mit weißen oder asiatischen Mitschülern, aber was dieser Mann hier beschreibt ist schon ziemlich heftig: http://schwertasblog.wordpress.com/2011/08/10/ein-weiser-lehrer-spricht-klartext/
Ist das nur ein extremer Einzelfall oder lässt sich das auf alle „schwarzen Schulen“ in den USA übertragen?
Ich weiß es nicht, denn ich war nie an einer „schwarzen“ Schule. Als Mitglied der Mittelschicht unternimmt man alles, um solche Schulen zu vermeiden. Man wohnt erst gar nicht im gleichen Bezirk. Das ist alles strikt getrennt. Und wenn Gutmenschen affirmative action oder busing einführen, zieht man dorthin, wo diese Regeln nicht gelten. Wir hatten an unserer Schule ein paar Schwarze, aber auch alle aus der Mittelschicht. Pauschalurteile kann ich da nicht fällen. Manche waren nett, andere nicht. Kein Unterschied zu anderen Rassen feststellbar. Nur die Ghettos sind problematisch. Lehrer ist in Amerika ein schlecht bezahlter Beruf. Selbst an Mittelklasse-Schulen ist es hart. Kein Lehrer mit Verstand und Qualifikation geht an eine Schule der Unterschicht. Davon kann ich nur abraten.