Freie Waffen für freie Bürger

Gerd Buurmann schreibt auf Tapfer im Nirgendwo:

Gibt es einen traurigeren Tiefpunkt für das jüdische Leben in Deutschland als einen Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, der sich so von der deutschen Politik und Gesellschaft verlassen fühlt, dass er nur noch zur Selbstbewaffnung greifen kann?

Der Artikel liest sich so als betrachte Herr Buurmann das Tragen einer Waffe als depressive Verzweiflungstat. Wenn in Deutschland Politik und Gesellschaft nur kuschelig genug beisammen stünden, seien Waffen in Bürgerhänden nicht nötig. So lese ich diese Textstelle. Das erinnert mich an die Illusion, die in Norwegen geherrscht hat, bevor Breivik kam.

Ich betrachte das Tragen von Waffen nicht als negativ. Waffen zu tragen ist ein neutrales Recht. Keinesfalls ist es ein Zeichen von Resignation. In gewissen Fällen ist es sogar ein Gebot der Vernunft.


 
Mehr Freiheit für rechtschaffene Bürger.
Böse Menschen bzw. extrem Andershandelnde, lassen sich nicht ausrotten. Auch wenn viele westliche Politiker und Journalisten genau das suggerieren und befürworten. Diese Herangehensweise führt zu westlichen Staaten, die immer totalitärer werden. Das Problem selbst bekommt man dadurch nicht in den Griff.

Eine gegensätzliche Richtung scheint mir vernünftiger zu sein:
Mehr Freiheit für rechtschaffene Bürger.

In der Praxis führt dieses Prinzip zum Beispiel zu einem anderen Waffenrecht. Ein Waffenrecht, das es Bürgern ohne kriminelle Vergangenheit und ohne psychiatrische Erkrankungen erlaubt, eine Waffe zu tragen.

Herr Kramer geht also genau den richtigen Weg.

Der normale Bürger guckt in die Röhre.
Es kann allerdings nicht sein, dass nur Menschen wie Herr Kramer dieses Privileg genießen. Jeder gesunde und rechtschaffene Bürger sollte in einer wirklich freien Gesellschaft das Recht haben Waffen zu besitzen und mitzuführen.

In Deutschland tragen Vertreter der Elite wie Stephan Kramer und Ulrich Goll Waffen, um sich vor Gefahren zu schützen. Sogar über Claudia Roth wurde schon berichtet, sie trage eine Walther PPK in ihrer Handtasche. Sie hat das vehement bestritten.

Außerdem führen natürlich so einige Kriminelle Waffen mit sich.

Dem rechtschaffenen, normalen Bürger hingegen ist das Tragen von Waffen in Deutschland verboten. Das lässt sich nur schwer rechtfertigen.

Weiterführender Artikel
Eva Ziessler – Wehrlose Bürger in Norwegen

18 Gedanken zu „Freie Waffen für freie Bürger

  1. Der Artikel liest sich so als betrachte Herr Buurmann das Tragen einer Waffe als depressive Verzweiflungstat.

    Nö. Der Artikel liest sich, als bedauere Herr Buurmann, dass Juden in Deutschland wieder dermaßen gefährdet sind, dass sie sich nur mit Schusswaffen vor die Tür trauen. Das ist etwas anderes, und darin hat GB Recht. Denn der Nomaldeutsche traut sich (noch) ohne Wumme ins Freie. Zumindest da, wo ich ich wohne.

    Aber dem Normaldeutschen bleibt auch gar keine andere Wahl. Von daher stimme ich Ihnen zu. Ich glaube nicht, dass die Zahl der Morde und Amokläufe in die Höhe schnellen würde, wenn das Waffenrecht liberalisiert würde. Bei Facebook hatte ich vor Kurzem eine Diskussion mit einem „Pazifisten“, der „kenntnisreich“ über die tumben Amis und ihre Probleme mit Waffengewalt schwadronierte. Ich wies ihn auf die Schweiz hin, die nicht gerade für blutige Shoot outs oder spektakuläre Amokläufe bekannt ist, obwohl das Schweizer Waffenrecht zu den freizügigsten der Welt gehört; in der Schweiz hat jeder Reservist – also fast jeder erwachsene, männliche Bürger – sein Milizgewehr zu Hause im Schrank stehen. Darauf der Radikal-Pazifist: „Gut zu wissen! Jetzt steht fest, dass ich nie in die Schweiz reisen werde.« Wahrscheinlich reist er lieber nach Nordkorea oder in den Iran oder nach China oder in andere Diktaturen, wo Zivilisten garantiert keine Waffen tragen dürfen.

    „… from my cold dead hands!“ 😀

    • Nö. Der Artikel liest sich, als bedauere Herr Buurmann, dass Juden in Deutschland wieder dermaßen gefährdet sind, dass sie sich nur mit Schusswaffen vor die Tür trauen.

      Das denke ich nicht. Buurmann und Broder gehen sicherlich ohne Schusswaffe vor die Türe. Beide bekommen Drohbriefe ohne Ende. Und zumindest Broder ist zudem noch einmal bekannter als Kramer. Kramer ist für mich ein Wichtigtuer. Ich traue ihm nicht über den Weg.

      Beim Thema Schweiz stimme ich dir zu.

      • Kurze Klärung meiner Unwissenheit.
        Das der Schweizer seinen Karabiner mit auf die Straße, zum
        Einkaufen oder in die Disco nimmt kann ich mir nicht
        vorstellen. Bei Pistolen sähe das wohl anders aus.
        Kommt also ein Schweizer ebenso leicht an eine Pistole?

        Grß,
        Möbel

      • @ Möbel:

        Die berüchtigten Amok-Läufe, die immer wieder den Ruf nach schärferen Waffengesetzen nach sich ziehen, werden nicht aus einer plötzlichen Laune heraus von Leuten begangen, die zum Selbstschutz einen Revolver unter der Achsel tragen. Vielmehr werden diese Taten in aller Regel vorab geplant und mit automatischen Waffen oder sogar mit Kriegswaffen ausgeführt. Dennoch ist mir von keinem Schweizer bekannt, der sein Milizgewehr oder das seines Vaters aus dem Schrank holte und ein Massaker anrichtete.
        Selbst im sprichwörtlichen „Wilden Westen“, wo Revolver an jeden, der genügend Dollars auf den Tisch legen konnte, im Gemischtwarenladen verkauft wurden und wo es nicht geahndet wurde, einen bewaffneten Mann zu erschießen, so lange er die Chance hatte, sich zu wehren, gab es viel weniger Schusswaffentote, als Wild-West-Filme vermuten lassen. Was zum Teil daran lag, dass die damaligen Feuerwaffen nicht sehr treffsicher waren, aber auch daran, dass Schusswaffen bei Weitem nicht so locker sitzen, wie viele Leute glauben. Schon gar nicht, wenn man befürchten muss, dass der andere zurück schießt. Nicht nur „Cowboys“, sondern auch die sog. „Gunslinger“ (professionelle „Revolverschwinger“) hüteten sich davor, aus Lust und Laune auf andere Leute zu schießen.

    • Meistens erzählen solche Spinner dann etwas über das „U.S. Waffenrecht“. Das ist dann der Zeitpunkt die Diskussion zu beenden. Solche Leute fühlen sich im Mainstream so sicher, das sie sich nicht einmal die Mühe machen, sich mit dem von ihnen als Problem ausgemachten Tatbestand zu beschäftigen.
      Die Grundlage für unser Waffenrecht (ich bin Schweizer) ist unser Staatsverständnis (das ja nicht rein zufällig dem U.S. Staatsverständnis ähnelt). Nicht der Staat gesteht mir Rechte zu, ich gestehe dem Staat Rechte zu. Nicht der Staat gibt mir das Recht, eine Waffe zu besitzen, ich habe lediglich dem Staat nie das Recht gegeben, mir dies zu verwehren.

      • http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Schweiz)
        Wer’s genau wissen will. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Führen, also das Mitführen einer schuss- und zugriffsbereiten Feuerwaffe, in der Schweiz genauso verboten wie in Deutschland. Ausnahmen werden von den Behörden so umständlich und restriktiv wie beamtenmöglich gehandhabt.

      • Danke. Sehr interessant.

        Ausnahmen werden von den Behörden so umständlich und restriktiv wie beamtenmöglich gehandhabt.

        „Wie beamtenmöglich“. Das muss ich mir merken. 😀

  2. Die EUdSSR-Staaten verbieten unbescholtenen Bürgern das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit – und sicher bald auch deren bloßen Besitz zu Hause – weil die Bewaffnung den Bürger ein Stück weit autonom und unabhängig vom Staat macht. Er wäre dann ja zur Notwehr eventuell nicht nur theoretisch berechtigt, sondern auch noch praktisch in der Lage. Das ist den europäischen Nanny-Staaten schon an sich ein Greuel.

    Zudem sind Kriminelle nach der hier vorherrschenden Doktrin ohnehin Opfer der Gesellschaft und könnten bei ihren irgendwie sozial gerechten Überfällen auf die bösen Spießbürger – die ihnen ja bekanntlich die „Teilhabe“ an der Gesellschaft verwehren – durch deren Gegenwehr zu Schaden kommen.

    So wie z.B. hier:

    http://www.abendblatt.de/region/article2257041/Rentner-nach-Todesschuss-angeklagt.html

    • Notwehr ist ein sehr interessantes Thema. Dazu wurde zum Beispiel im Fall Trayvon Martin auf beiden Seiten des Atlantiks eine Menge an Falschinformationen verbreitet.

      In DL ist die Notwehr auf dem Papier eigentlich recht gut geregelt.

      In der Praxis nimmt sich die Justiz dann allerdings sehr viele Freiheiten heraus. Da besteht dann keine Rechtssicherheit. Es kann gut sein, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, es kann aber auch sein, dass man sogar ins Gefängnis muss. Bei sehr ähnlich gelagerten Fällen versteht sich.

      Besonders gefährlich wird es in DL und in Amerika, wenn man Notwehr an einem Täter begeht, dem die Richter und die Medien den berühmten „Minderheiten- bzw. Opfer-Status“ zugestehen.

      So wie im Fall George Zimmermann. So wie bei deinem verlinkten Rentner. Und so wie im Fall Sven G. aus München. Da kommen dann sehr extreme, sehr rassistische Urteile bei raus.

  3. Aus den Völkermorden des 20. Jahrhunderts, ist die Lehre zu ziehen, dass jedes Staatswesen in die Kriminalität abgleiten kann, und dass der Normal-Bürger die Möglichkeit haben sollte sich gegen die daraus entstehenden Auswüchse zu schützen.
    Sollten eines Tages wieder rote oder braune Politkommissare an die Türen hämmern, um den Bewohnern nach Leben oder Eigentum zu trachten, so muss es deren Recht sein, diesem Abschaum ein Loch in den Frack zu schießen.

    • Ein oft gehörtes Argument, grundsätzlich auch nicht falsch. Nur glaube ich nicht, dass der „Normalbürger“ mit den üblichen Handfeuerwaffen eine Chance zur effektiven Gegenwehr gegen organisierte staatliche Gewalt (Armee, Polizei) hat.

      • In Amerika sind ja nicht nur Handfeuerwaffen erlaubt. Aber du hast Recht gegen professionelle staatliche Organe kann man als kleine Gruppierung wenig machen.

        Es müsste sich schon die Mehrheit der Bürger auf einmal wehren und so ist es ja auch gedacht.

      • Kurze Anmerkung: Da könnte evt. ein missverständnis vorliegen. Handfeuerwaffe im Deutschen ist nicht dasselbe wie „Handgun“. „Handfeuerwaffe“ ist alles was eine Person tragen und ohne weitere Vorrichtung (Lafette etc.) abfeuern kann. Der Ausdruck umfasst also auch Gewehre. Zur „Handgun“ würde man auf Deutsch eher „Faustfeuerwaffe“ sagen.

        Mehr als Pistolen, Revolver und Gewehre bekommt man in den USA -soweit ich weiß- auch nicht ohne weiteres. Insbesondere für vollautomatische Feuerwaffen ist doch wohl eine besondere Erlaubnis des ATF notwendig, sehe ich das richtig?

      • Handfeuerwaffe im Deutschen ist nicht dasselbe wie “Handgun”. “Handfeuerwaffe” ist alles was eine Person tragen und ohne weitere Vorrichtung (Lafette etc.) abfeuern kann.

        Ah mal wieder ein falscher Freund. Danke!

        Insbesondere für vollautomatische Feuerwaffen ist doch wohl eine besondere Erlaubnis des ATF notwendig, sehe ich das richtig?

        Ich kenne unsere Waffengesetze nicht genau. Es hängt auch vom Bundesstaat ab. Aber vollautomatische Waffen sind wohl in der Tat nicht erlaubt. Das haben Leser dieses Blogs meiner Erinnerung nach einmal gesagt, als wir das Thema hier schon einmal hatten. Zum Beispiel „annulator“ hier:

        Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen AR-15 und M16: Das M16 kann man auf voll-automatisches Feuer umschalten. Das geht beim AR-15 nicht. Deshalb dürfen Zivilisten das AR-15 in vielen amerikanischen Staaten besitzen. Übrigens auch in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschlands, aber sagen Sie das besser keinem weiter, sonst bleibt den hiesigen Gutmenschen noch vor Schreck das Herz stehen.

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