Breivik und Norweger sind sich einig

Morgen erreicht die Posse um den weltweit bekannten norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik ihren vorläufigen Höhepunkt. Das Urteil wird verkündet.

Der erste Teil der Posse besteht aus einem monatelangen Verfahren, in dem man sich getrost die Frage stellen konnte: Warum, wieso, weshalb? War die Beweisaufnahme so schwierig?

Der zweite Teil der Posse besteht aus einem Urteil, das von Medienseite her von vorneherein feststand. Wie diverse Medien immer wieder berichteten, wollten über 70% der Norweger vom ersten Tag an, dass Breivik für schuldfähig erklärt wird. Mal waren es ein bisschen mehr, mal ein bisschen weniger, aber die klare Mehrheit war immer vorhanden.


 
Die ersten Gutachter waren noch so unklug und haben diesen Wunsch in ihrem Gutachten nicht berücksichtigt. Mittlerweile ist aber auch dieses Problem gelöst. Es wurde ein zweites Gutachten erstellt und Breivik war intelligent genug dieses Mal „richtig“ zu antworten. Laut der norwegischen Zeitung „Verdens Gang“ sprechen sich nun auch 60% der norwegischen Psychiater für die volle Schuldfähigkeit aus. Die Ironie bei dieser Geschichte ist bekanntlich, dass dieses Vorgehen genau dem Traum von Breivik entspricht. Auch Breivik wünscht sich seit dem ersten Tag nichts sehnlicher als ein Attest, das ihm Sanity bescheinigt.

Der dritte Teil der Posse, der besonders gerne in Amerika besprochen wird, ist die luxuriöse Unterbringung für Strafgefangene in Norwegen. Diverse Medien in Amerika vergleichen Breiviks Unterkunft mit einem Hotel. Der Toronto Star hat sogar ein Foto einer typischen Breivik-Zelle im Angebot. Nicht zu sehen sind die zwei anderen Zellen Breiviks. Ein TV-Raum und ein Fitness-Raum, die er bekommen hat, weil er von den anderen Insassen getrennt lebt.

Die Kosten.
Weiterhin führt der Star endlich einmal die Kosten der Breivik-Posse auf. Alleine der Gerichtssaal wurde für das Breivik-Verfahren für umgerechnet fast sieben Millionen Dollar umgebaut. Die Kosten für das Verfahren selbst, erfährt man nicht. Man muss aber davon ausgehen, dass hier zweistellige Millionbeträge fließen. Der gesamte Anbau für Breivik im Ila-Gefängnis soll dagegen laut norwegischen Behörden „nur“ eine halbe Million Dollar gekostet haben. Wer’s glaubt, wird seelig.

Kommen wir zu den Unterbringungskosten für Breivik. Egal ob schuldfähig oder nicht, die norwegischen Behörden rechnen mit 1,2 bis 1,7 Millionen Dollar. Pro Jahr versteht sich!

So gesehen wird das mehrheitliche Urteil der Norweger ein bisschen verständlicher: Wie soll man jemand anderen für verrückt erklären, wenn man selbst nicht ganz bei Trost ist?

Die Fortsetzungen sind schon in Arbeit.
Für den Fall, dass sich die letzte Bastion der Ratio, die Staatsanwaltschaft, doch noch durchsetzt, haben die Breivik-Anwälte schon einmal Revision angekündigt. Außerdem darf Breivik im Gefängnis seine Biografie schreiben. Er plant drei Teile. Im ersten Teil will er seine Anschläge noch einmal beschreiben, der zweite soll die Ideologie vertiefen und der dritte soll ein Ausblick in die Zukunft werden. Greifen Sie schon einmal zum Popcorn. Diese Posse scheint noch lange, lange nicht am Ende.

Ich war bisher eigentlich immer davon überzeugt, dass Europa nach solch’ abscheulichen Verbrechen ganz schnell wieder nachvollziehbare Maßnahmen einführt. Aber ich habe mich offenbar getäuscht. Die Schmerztoleranz der Europäer ist stärker als vermutet.

Hohe Kosten, viel Aktionismus, aber kein Nutzen.
In diesem Artikel habe ich nachvollziebare Maßnahmen erläutert, um gegen Amokläufer wie Loughner, Holmes und Breivik besser gerüstet zu sein.
Noch einmal die Kurzzusammenfassung:

Seriöse Berichterstattung.
Mediziner, die Schusswunden behandeln können.
Früherkennung von gefährlichen Schizophreniekranken.
Keine Vorführung der Erkrankten in langen Schauprozessen.
Zwangsmedikationen zur Diagnosesicherung und zur Täterkontrolle.

Nichts davon wurde in Norwegen umgesetzt. Bis heute.
Ich schätze, das wird auch in Zukunft so bleiben.

21 Gedanken zu „Breivik und Norweger sind sich einig

  1. 1. Du brauchst einen „Kontakt-Button“.
    2. Schreib bitte etwas zu Romneys „Russia is No. 1 Foe“-Spruch, die Linken nerven mich wieder und ich hab keine Argumente.

    • Danke für deinen Kommentar.

      1. Das stimmt. Dieser Wunsch wurde schon öfter geäußert. Meine persönliche Mailadresse gebe ich nur an Leute, die ich persönlich kenne. Ich werde mir aber überlegen, ob ich eine Adresse für alle einrichte. Sichtbar unter About. Aber man kann auch Kommentare schreiben, finde ich. Diese sind für andere unsichtbar, wenn man einfach seinen Namen und/oder seine Adresse ein bisschen ändert. Das ist dann eine direkte Nachricht an mich und nur an mich.

      2. Das ist doch im März passiert. Ein bisschen alt. Ich kann nicht über alles schreiben, was in Amerika oder Europa passiert.

      • Ja, Hallo!

        1. Danke Dir, ich bevorzuge ja persönlich die Option mit dem „About“.
        2. Ja, ich hab leider Seiten zu dem Thema gefunden, die sich damit auseinandersetzen. Wenn Du zufällig eine nennen kannst, wäre ich dir sehr dankbar.

        Etwas anderes, weißt Du zufällig noch, wo dieser eine Kommentar zu finden war, über die Einstellung von Europäern und ihrem Dasein als „Bedienstete/Sklaven des Staates“?

      • 1. Danke Dir, ich bevorzuge ja persönlich die Option mit dem “About”.

        Ja, die bevorzugen aber Leute von denen ich keine Emails will auch. Wie gesagt ich überlege es mir. Ich kriege aber so viel Material, von daher brauche ich das nicht. Außerdem kann man seine Dinge auch einfach hierein posten.

        Ja, ich hab leider Seiten zu dem Thema gefunden, die sich damit auseinandersetzen. Wenn Du zufällig eine nennen kannst, wäre ich dir sehr dankbar.

        Also Google war bei mir voll davon. Ich habe fast genau deine Wortwahl benutzt. „Russia No. 1 Foe“ gibt bei google.com über 1,5 Mio Treffer. Also bitte.

        Etwas anderes, weißt Du zufällig noch, wo dieser eine Kommentar zu finden war, über die Einstellung von Europäern und ihrem Dasein als “Bedienstete/Sklaven des Staates”?

        Das ist zu unpräzise. Ich bin kein Zauberer. Du müsstet schon grob wissen, wer, wo, wann, welche Sprache, welcher Bezug.

  2. Am besten wäre es hierzulande: Die SPD setzt gerade durch (und alles was sie will, passiert ja immer, egal wer gerade an der Regierung ist), daß verurteilte Mörder bereits nach fünf Jahren wieder auf die Menschheit losgelassen werden. Da könnte Breivik dann seine Taten alle fünf Jahre wiederholen, bis vielleicht eines Tages auch dem hinterletzten Sozialdemokraten ein Licht auf geht…

  3. Über die Schuldfähigkeit habe ich nachgedacht. Nicht darüber, ob sie tatsächlich gegeben ist oder nicht. Das kann ich nicht beurteilen und wenn ich das richtig sehe, die Ärzte auch nicht. Wie kann es sonst zu so unterschiedliche Meinungen kommen und auch noch 60:40?

    Nachgedacht habe ich, warum die Norweger für die Schuldunfähigkeit sind.
    Für mich gibt es dafür nur eine Begründung.
    Die Tat ist unfassbar schrecklich. Sie übertrifft selbst das bis dahin Vorstellbare. Sie wurde nicht verübt von einem Ausländer, nein, von einem Norweger. Aus der Sicht der Norweger ein Mensch wie du und ich. Das ist nicht akzeptabel. Der Ausweg? Es ist eben nicht ein Mensch wie du und ich, sondern ein Irrer. Das ist der einzige Weg zur Volksgesundung zur unbeflekten Bewahrung der eigenen Unschuld. Deshalb würde es mich sehr wundern, wenn das Gericht auf Schuldfähig entscheiden würde. Das kann es dem eigenen Volk nicht zumuten.
    Aus meiner Annahme heraus wird auch logisch, weshalb Breivik alles daran setzt, durchzusetzen, dass er gesund und damit normal ist. Er hat die Tat aus einem Sendungsbewußtsein heraus verübt. Er wollte damit die Welt aufrütteln und in seinem Sinne beeinflussen. Das Aufrütteln ist ihm gelungen, nur nicht, wenn ich das richtig beurteile, in seinem Sinn.
    Die Einstufung als unheilbar geisteskrank würde seine Tat, aus seiner Sicht entwerten, ja sogar, was für ihn noch viel schlimmer wäre, völlig wertlos machen.

    Zur Unterbringung.
    Seit Stammheim wundert mich nichts mehr.
    Gerade eben haben wir hier in Deutschland erlebt, dass ein, nach menschlichem Ermessen für das ganze Leben, wirklich für das ganze, weil Lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, nichts anderes bedeuten kann, zu seiner Sozialisierung(Hä?) gesattet wird, seinen 6 Jahre alten Sohn zu hause zu besuchen. Das ist für mich ein Stück aus dem Tollhaus. Vor diesem Ereignis hätte ich sowas überhaupt nicht für möglich gehalten.
    Es ist auch nicht tröstlich, dass nich nur die Deutschen so verrückt sind, sondern die Norweger auch.

    Dabei fällt mir ein.
    Steht denn diesem finaziellen Wahnsinn bei der Täterunterbringung eine adäquate Opferbetreuung gegenüber?

    • Aus der Sicht der Norweger ein Mensch wie du und ich. Das ist nicht akzeptabel. Der Ausweg? Es ist eben nicht ein Mensch wie du und ich, sondern ein Irrer. Das ist der einzige Weg zur Volksgesundung zur unbeflekten Bewahrung der eigenen Unschuld. Deshalb würde es mich sehr wundern, wenn das Gericht auf Schuldfähig entscheiden würde. Das kann es dem eigenen Volk nicht zumuten.

      Ich hatte im Artikel einen Freud’schen Verschreiber. Vielleicht hast du diese falsche Version noch gelesen. Über 70% der Norweger wollten vom ersten Tag an, dass Breivik für schuldfähig erklärt wird. Das ist die normale Reaktion. Menschen suchen immer einen „Sinn“ in solchen Taten. Das ist ein Grund, warum sie nicht wollen, dass ein solcher Täter für verrückt erklärt wird.

      Der Täter soll „böse“ sein, aber nicht „verrückt“. Die Tat eines verrückten Täters ist zu irrational. Das halten viele Menschen nicht aus. Ab einer gewissen Opferzahl und politischen Ausrichtung tendieren die meisten Menschen dazu eine Schuldunfähigkeit zu verneinen. Es muss einfach jemand schuldig sein.

      Das sieht man auch schön an den Fällen Loughner und Holmes. In der Berichterstattung der Medien spielt ihre Schizophrenie praktisch keine Rolle. Man diskutiert nicht wirklich seriös darüber, wie man solche Fälle in Zukunft besser erkennen und vermeiden kann. Ihre Verrücktheit ist kein Thema. Man sucht lieber schein-rationale Gründe, warum sie „böse“ wurden. Schuld seien die Eltern, Computerspiele, Reden von Politikern, fehlende Freunde, Enttäuschungen in Schule und Beruf, Mobbing und so weiter. Kein Mensch will hören, dass Schizophrenie eine Krankheit ist, die genetisch bedingt ist und dass der negative Einfluss von Umweltfaktoren noch nie wirklich bewiesen wurde.

      • Lieber Viewer,
        für einige Stunden war ich völlig auf dem „falschen Dampfer“. Habe dann versucht die Ursache zu finden und bin zu der Annahme gekommen, dass ich einfach was falsch gelesen habe.
        Bin jetzt erleichtert, dass Du mir mitteilst, dass Du einen Verschreiber drin hattest. Das erleichtert mich.
        Anscheinend habe ich eine andere Denkart.
        Wenn jemand krankheitsbedingt etwas Schlimmes tut, dann würde ich mich entlastet fühlen, wenn ich engen Kontakt zum Täter hätte. Im anderen Fall würde ich schon überlegen, ob ich nicht durch mein Verhalten, z.B. bei einer Verzweiflungstat, auslösende Ursachen gesetzt hätte.

        Jetzt wohnen zwei Seelen in meiner Brust.
        Zum Einen neige ich dazu anzunehmen, dass man, um eine derart grausame Tat begehen zu können, „nicht ganz gesund“ gewesen sein kann.
        Zum anderen befriedigt die Bestrafung mein Rache- (Sühne-) und mein Schutzbedürfnis.

      • Zum anderen befriedigt die Bestrafung mein Rache- (Sühne-) und mein Schutzbedürfnis.

        Das sehe ich genauso. Wozu strafen wir, wenn nicht aus Rache und aus Schutz? Das sind doch die beiden wichtigsten Komponenten der Strafe überhaupt.

        Es ist die Scheinheiligkeit in Europa, die so verstörend ist.

        Die Todesstrafe und geistig gestörte Attentäter sind da zwei gute Beispiele. Natürlich würde der gute Europäer niemals einen geistig erkrankten Menschen normal bestrafen. Was macht man also? Man verneint bei Bedarf einfach die geistige Erkrankung.
        Das ist Heuchelei pur. Siehe auch Arons Artikel und mein Kommentar dazu.

        Wenn jemand krankheitsbedingt etwas Schlimmes tut, dann würde ich mich entlastet fühlen, wenn ich engen Kontakt zum Täter hätte.

        Ja das kann ich verstehen. Aber wer hatte schon engen Kontakt zum Täter? Nein, ich glaube die Menschen suchen die von mir angesprochenen Ursachen in diesen Taten. Schizophrenie passt da nicht ins Konzept.

      • „Nein, ich glaube die Menschen suchen die von mir angesprochenen Ursachen in diesen Taten. Schizophrenie passt da nicht ins Konzept.“

        Sicherlich hast Du damit recht. Nur für mich ist das Problem dadurch nicht gelöst, weil ich nicht „die Menschen“ bin.
        (Deinen Kommentar bei Aron, seinen Artikel und auch Broder habe ich gelesen. Die helfen mir aber auch nicht weiter.)

        Zunächst aber eine Vorbemerkung:
        Ein Gericht ist an die Aussage eines Gutachtens nicht gebunden. Das Gutachten ist nur ein Hilfsmittel der Entscheidungsfindung. Die Freiheit der Entscheidscheidung des Richters wird also durch ein Gutachten nicht eingeengt.
        Das ist auch richtig. Denn es geschieht sehr häufig, dass die Guachter je nach Auftrggeber – Staatsanwaltschaft oder Verteidigung – zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

        Jetzt zu meinem Problem:
        Mir fällt es schwer einen Kranken für schuldfähig zu halten.
        Mein Sühne- (Rache lass ich mal außen vor) und Schutzbedürfnis verlangt aber nach einer Separierung des Täters.
        Wie kann dies erfüllt werden? Eine gerichtliche Verurteilung scheidet nach meinem Rechtsverständnis aus. Die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie auf Grund einer ärztlichen Einweisung, befriedigt mein Schutzbedürfnis.
        Rache und Sühne entfallen bei einem schuldunfähigen Täter.

        Ein Extrembeispiel verdeutlicht mein Dilemma.
        Ein 8-jähriges Kind erschießt einen Spielkameraden. Was ist zu tun? Soll ich jetzt auf einmal noch andere Maßstäbe ansetzen?
        Es gibt kranke Täter, die nicht einmal die Vernunft eines 8-jährigen Kindes besitzen.
        Schreibe mir bitte nicht, dass dieses Fallbeispiel Wirklichkeitsfremd sei. Nach meiner Erinnerung ist sowas in England schon passiert.
        Was mache ich in diesem Fall mit meinem Süne- und Schutzbedürfnis?
        Im Augenblick habe ich noch keine Lösung für dieses Problem.

      • Ein 8-jähriges Kind erschießt einen Spielkameraden. Was ist zu tun? Soll ich jetzt auf einmal noch andere Maßstäbe ansetzen?
        Es gibt kranke Täter, die nicht einmal die Vernunft eines 8-jährigen Kindes besitzen. Was mache ich in diesem Fall mit meinem Süne- und Schutzbedürfnis?
        Im Augenblick habe ich noch keine Lösung für dieses Problem.

        Bei irgendeinem Alter muss man die Grenze ziehen. Man kann ja schlecht Babies verurteilen. In Amerika kann man in einigen Bundesstaaten schon mit 12 oder 14 sehr lange ins Gefängnis kommen. Unter 10 und 12 Jahren führt man eben andere Maßnahmen durch. Es gibt ja Erziehungsheime und so weiter. Je jünger das Kind ist desto stärker kann man es noch verändern. Ich habe schon länger einen Artikel in Arbeit, in dem ich genau solche Fälle vergleiche.

        Bei Geisteskranken, die sich wie 8jährige verhalten, fehlt in aller Regel die Möglichkeit, dass man die Person noch ganz gewaltig verändern kann. Von daher ist eine lebenslange Unterbringung angebracht.

      • Viewer, über die Notwendigkeit der lebenslangen Unterbringung sind wir uns schon einig.
        Nur bezüglich der Rechtsgrundlage, Arzt oder Gericht, habe ich noch Zweifel. Ad libitum wäre auch keine Lösung. Wie aber Regeln aufstellen: belastbare, reproduzierbare, eindeutige?

        Bei Kindern wäre schematische Altergrenze keine Lösung, weil der Entwicklungsstand des Kindes, sein Einsichtsvermögen, seine Schuldfähigkeit außen vor gelassen werden würde.

        Bei Kranken ist es ähnlich. Man sagt immer zwei Juristen drei Meinungen. Bei Ärzten ist es so ähnlich?

        Eine wirkliche Lösung für dieses Problem habe ich nicht.

        Eben fällt mir was ein:
        Das Gericht stellt die Tatsachen fest und fällt ein Urteil unter der Annahme der Schuldfähigkeit.
        Wenn es an der Schuldfähigkeit Zweifel gibt, dann entscheidet ein Arzt, besser, eine Ärztekommission, über die Art der Unterbringung – Gefängnis oder Krankenhaus.
        Im Krankenhaus läuft dann die normale Therapie. Für den Fall des Unwahrscheinlichen: die Therapie ist erfolgreich, der Patient ist gebessert oder sogar geheilt, erfolgt die Verlegung des Patienten vom Krankenhaus in das Gefängnis und die vom Gericht verhängte Strafe wird, unter Anrechnung der Krankenhauszeit verbüßt.

        Im Augenblick gefällt mir diese Idee. (Kann aber auf Kinder nicht angewendet werden.)
        Leider kann ich nicht einschätzen ob sie praktikabel ist. Sicherlich müssten in Deutschland dann auch noch Gesetze geändert werden.

        Was sagst Du dazu? Andere die das lesen können auch ihre Meinung sagen.

  4. Da hilft nur noch Sarkasmus. Das Urteil fiel in erwarteter Form. Die Richterin will es auch gaaaaaaaanz ausführlich erklären. Unmissverständliche Zeichen.

  5. Pingback: Bequeme Unzurechnungsfähigkeit « Aron Sperber

  6. „Außerdem darf Breivik im Gefängnis seine Biografie schreiben.“

    Sein Kampf, soso. Ein Schelm der übelsten Sorte, wer böses dabei denkt…

  7. Dear American Viewer, hier nochmal deine Aufzählung der Maßnahmenliste, um „gegen Leute wie Breivik besser gerüstet zu sein“:

    Seriöse Berichterstattung.
    Mediziner, die Schusswunden behandeln können.
    Früherkennung von gefährlichen Schizophreniekranken.
    Keine Vorführung der Erkrankten in langen Schauprozessen.
    Zwangsmedikationen zur Diagnosesicherung und zur Täterkontrolle.

    Nunja, einige der Maßnahmen wären zur Prävention sicher nicht verkehrt.

    Aber was, wenn die Herren dann doch Täter wurden? Wenn alles Rüstzeug nichts nutzte?

    Ab einer bestimmten Qualität der Tat muss im Interesse der Allgemeinheit das Interesse des Täters hintanstehen. Trotz gewiss im Falle Breivik bestehender Schizophrenie halte ich es für zu einfach, eine vollständige SchuldUNfähigkeit als sicher gegeben anzunehmen.

    Etliche Bundesstaaten deines Heimatlandes jedenfalls tun mit diesen Tätern, was getan werden muss. Breivik könnte man aus meiner Sicht liebend gerne auf dem Stuhl grillen, nachdem man ihn zuvor für krank erklärt hat (nur für ihn… höhö…).

    Aber auch das natürlich nur eine Reaktion aus der immer noch sprachlosen Fassungslosigkeit heraus…

    • Breivik könnte man aus meiner Sicht liebend gerne auf dem Stuhl grillen, nachdem man ihn zuvor für krank erklärt hat.

      Das ist auch meine Meinung, das habe ich schon oft geschrieben. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn man geistig erkrankte Menschen wie Breivik hinrichtet.

      Ich habe ein Problem damit, wenn man lügt. Wenn man sich wie viele Norweger, die Medien und die Richterin eine Wahrheit zurechtbiegt. Wenn man jemandem wie Breivik quasi ein Attest ausstellt, er sei geistig nicht massiv erkrankt. Nur damit sich die Norweger in ihrer angeblichen Humanität sonnen können. Nur damit sie eine rationale Erklärung haben. Und was auch immer sonst noch für Motive eine Rolle spielen, warum diverse Krankenheitsaspekte von Breivik verneint werden.

      Gerhard Traufetter hat das perfide Spiel im Januar für den Spiegel einmal in einem Satz schön auf den Punkt gebracht:

      „Der Wahnsinnige soll gesund werden.“

      Er wurde gesundet. Und das ganze ohne Tabletten.
      Die Richterin hat den Job erledigt.

  8. ich glaube, was uns beide an dem Urteil stört, ist Folgendes:

    Breivik war wie Oswald oder Loughner ein psychisch gestörter Einzeltäter.

    Indem man ihn für zurechnungsfähig erklärt, stellt man ihn in eine Liga mit echten Terrororganisationen.

    Terrororganisationen verfügen zwar auch über irre Ideologien, die einzelnen Mitglieder müssen jedoch keinswegs irre sein.

    bei Einzeltätern steht hingegen immer der persönliche Irrsinn im Vordergrund:

    http://aron2201sperber.wordpress.com/2011/07/27/unterschiedliche-ideologie-gleiche-psyche/

    die Ideologie ist austauschbar und zweitrangig

  9. Pingback: Bequeme Unzurechnungsfähigkeit « Aron Sperber

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