Gleichberechtigung als Einbahnstraße am Beispiel der Todesstrafe

Ich lese ab und an die WordPress-Seite eines deutschsprachigen Think Tanks des Liberalen Instituts. Der Verein steht wohl der deutschen FDP nahe und residiert in der Karl-Marx-Straße in Potsdam. (Oh the irony).

Dr. Detmar Doering schreibt darin über die Todesstrafe an geistig behinderten bzw. geistig erkrankten Menschen in Amerika:

Dass in den USA in letzter Zeit offenkundig geistig behinderte Straftäter hingerichtet wurden (etwas, was man sonst eher mit dem Iran verbinden würde), ist schon für sich genommen ein Skandal.

Solche Kommentare liest man sehr häufig. Ich schätze mal das ist die Mehrheitsmeinung in Europa und nicht wenige Amerikaner denken genauso. Ich frage mich ganz ernsthaft warum. Im Falle von Menschen wie Doering scheint die Sache recht klar. Doering ist einfach generell gegen die Todesstrafe. Aber dann soll er das doch einfach sagen und am besten mit Argumenten untermauern, warum er gegen die Todesstrafe ist. Er müsste nicht einmal viel schreiben, ein Satz würde mir schon reichen. Aber man liest in dem Kommentar von Doering keine Argumente. Es ist irgendwie selbstverständlich, dass man empört sein muss, wenn geistig erkrankte und geistig behinderte Menschen hingerichtet werden.


 
Wieso eigentlich? Wir leben in einer Welt in der Minderheiten, Benachteiligte und Schein-Benachteiligte immer mehr Rechte und Privilegien bekommen. Geistig Behinderte gehen in Amerika immer häufiger in normale Schulen, was ich für richtig halte. Geistig und körperlich Behinderten wird endlich ein eigenes Sexualleben ermöglicht. Behinderte wollen sehr häufig wie „normale“ Menschen behandelt und angenommen werden. Das ist der richtige Weg. Also warum behandeln wir sie nicht einfach so gut es geht wie „normale“ Menschen?

Ich gebe zu meine These klingt provozierend.

Es ist kann gut sein, dass einige geistig Behinderte nicht oder nur zum Teil verstehen, was sie eigentlich „falsch“ gemacht haben. Das mag sein. Ihre Wahlfreiheit ist also eingeschränkt. Das Problem der modernen Medizin und Kriminologie ist allerdings, dass wir immer mehr Menschen finden, deren Wahlfreiheit stark eingeschränkt ist. Ich habe schon öfter geschrieben, dass man vermutet, dass über 90% aller Gefängnisinsassen psychiatrische Erkrankungen haben. In aller Regel Persönlichkeitsstörungen. Es gibt genug Wissenschaftler die totale Willensfreiheit an sich für eine Illusion halten. Warum also sollte man geistig Behinderte in dieser Hinsicht anders behandeln als „normale“ Menschen?

Es ist in Deutschland immer viel von der „Würde“ des Menschen die Rede. Was soll das eigentlich bedeuten? Was ist würdig daran, wenn man gehandicapte Menschen behandelt wie kleine, unmündige Kinder, obwohl man Ihnen permanent das Gegenteil verspricht?

Behinderte Menschen wie würdige Menschen zu behandeln, müsste doch eigentlich bedeuten, dass man sie eben nicht wie kleine Kinder behandelt. Es müsste bedeuten auch Pflichten zu haben und für seine Taten die volle Verantwortung zu übernehmen. Das verstehe ich viel eher unter Würde. Menschen, die „normal“ und gleich sein wollen, auch wirklich gleich behandeln. Für eigene Taten die Verantwortung übernehmen, gerade wenn die Konsequenzen extrem unangenehm sind. Das macht doch den Menschen und seine Würde aus. Oder nicht?

18 Gedanken zu „Gleichberechtigung als Einbahnstraße am Beispiel der Todesstrafe

  1. Viewer, ich stimme Dir zu. Es darf keine Sonderrechte geben. Ich drücke es mal unjuristisch aus: weder nach Oben noch nach Unten, d.h. weder begünstigend noch verschärfend.
    Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein: die Armen und die Reichen, die behinderten und die nicht behinderten, die Frauen und die Männer.
    Das wäre mein oberster Grundsatz.

    Jeder Tat muss eine Strafe folgen. Jedenfalls vom Prinzip her.
    Ausnahmen von dieser Regel kann es nur für Strafunfähige (Schuldunfähige) geben.

    Davon ausgehend, dass für den zum Tode verurteilten geistig schwachen (den Begriff Behinderung würde ich hier nicht in Anwendung bringen) vor oder im Zusammenhang mit der Einleitung des Gerichtsverfahrens die Straffähigkeit festgestellt wurde, muss auch die Strafdurchführung möglich sein.

    Kritik könnte am Verfahren der Feststellung der Straffähigkeit (Schuldfähigkeit) geübt werden.
    In diesem Fall wird von Dr. Doering die Straffähigkeit als nicht gegeben angesehen. Wie er dies aus der Entfernung per Ferndiagnose feststellen kann, wird sein Geheimnis bleiben.
    Im Falle Breivik, käme er vielleicht zu einer gegenteiligen Auffassung?

    Die Behandlung Behinderter, Frauen, Jugendlicher wird m.E. in konkreten Einzelfällen immer sehr unterschiedlich sein, sein müssen. Das ergibt sich aus der Natur der Sache.
    Aus der Sicht der Betroffenen stelle ich immer das Bemühen fest, diese Ungleichbehandlung für eine Vorteilsnahme direkt einzufordern. Sobald sich aber aus der Gleichbehandlung Pflichten ergeben, dann pocht man auf eine Ungleichbehandlung.

    Ein Beispiel: Jugendliche möchten am liebsten schon ab 14 vollmündig sein, aber strafmündig erst ab ? – am liebsten möglichst spät. Warum sonst wird ein 18-21 jähriger, der voll geschäftsfähig ist in D als „Heranwachsender“ bezeichnet und nicht nach Erwachsenenstrafrecht bestraft (jedenfalls oft nicht)?
    Aber den Führerschein möchten sie schon ab 14 haben und auch an Wahlen teilnehmen. Rechte – ja, Pflichten – nein!

    Auch für die anderen Gruppen ließen sich Beispiele finden. Ich lasse das jetzt mal.
    Mein Anliegen habe ich wohl deutlich gemacht.

    • Ein Beispiel: Jugendliche möchten am liebsten schon ab 14 vollmündig sein, aber strafmündig erst ab? – am liebsten möglichst spät.

      Diese Probleme sehe ich auch. In Europa ist es genau so. In Amerika dagegen ist die Gleichbehandlung relativ oft gegeben. Einige lobenswerte Bundesstaaten haben kein Problem damit einen 14jährigen oder eine 14jährige lebenslang in Haft zu nehmen, wenn die Tat entsprechend schlimm war.

      Ausnahmen von dieser Regel kann es nur für Strafunfähige (Schuldunfähige) geben.

      Das habe ich auch einmal gedacht. Aber seit ein paar aktuellen Fällen sehe ich das nicht mehr als einzig möglichen Weg. Die Fälle Breivik, Holmes und Loughner lassen für mich zwei Möglichkeiten zu: Entweder man therapiert sie oder man steckt sie in normale Gefängnisse mit oder ohne Todesstrafe. Beide Wege sind aus meiner Sicht möglich.

      Das Konzept der Schuld und Sühne wird ja immer mehr verlassen, in dem Sinne, dass man für immer mehr Straftäter Ausnahmen schafft. Das führt dazu, dass in Europa immer mehr Straftäter immer leichtere Strafen bekommen. Dieser Weg endet, wenn am Ende niemand mehr eine Strafe bekommt, aber jeder eine Therapie. Das ist die eine Lösung. Die andere Lösung geht den gleichen Weg nur in die andere Richtung: Keine Ausnahmen mehr für niemanden. Zwischen diesen beiden Endstationen hat jedes Land eine eigene Balance. Wobei die Balance in DL oder Holland ziemlich bescheiden ist, aus meiner Sicht.

      • „Entweder man therapiert sie oder man steckt sie in normale Gefängnisse mit oder ohne Todesstrafe. Beide Wege sind aus meiner Sicht möglich.“

        Therapieren ist für mich ein Alptraum.
        Schon so mancher Vergewaltiger, Kinderschänder, wurde therapiert entlassen und ist nach kurzer Zeit rückfällig geworden.
        Kommentar des Therapeuten: „Das hätte ich nicht gedacht.“

        Breivik therapieren und wieder in die Freiheit lassen? Für mich undenkbar.

        Ansonsten bin ich mit dem was Du schreibst einverstanden. Das sehe ich genauso.

      • Wenn das geht, dann bin ich damit einverstanden.
        Aber ich bezweifle, dass dies möglich ist.
        Ich glaube, dass ein erfolgreich therapierter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss, weil die Grundlage, die von dem Verurteilten ausgehende Gefährdung, entfällt.

        Wenn jemand schuldunfähig ist, wird er nicht verurteilt und kommt in die Psychiatrie. Wenn er dort erfolgreich therapiert wurde fällt die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung weg, weil auch in diesem Fall keine Gefährdung durch den Patienten gegeben ist.

        Das ist meine Auffassung. Da ich kein Jurist bin, weiß ich nicht, ob diese Meinung juristisch belastbar ist.

        Ich befürchte es aber.

        Deshalb wäre es besser, Breivik würde, so denn seine Schuldunfähigkeit festgestellt werden sollte, nicht therapiert.

      • Deshalb wäre es besser, Breivik würde, so denn seine Schuldunfähigkeit festgestellt werden sollte, nicht therapiert.

        Eine Freilassung hängt immer von Gutachten ab. Ich glaube nicht, dass die Norweger ihn so schnell für „austherapiert“ erklären. Sie tun sich ja schon extrem schwer damit ihn überhaupt für schuldunfähig zu erklären. Also abwarten und Tee trinken.

  2. Der Herr Doering ist sozusagen up to date. Er unterteilt die Welt in: Einerseits Leute, die eine affirmative action Party gesponsert bekommen, und dafür Herrn Doering zu wählen haben. Andererseits den Steuerzahlenden I*****n, der diese Party organisiert und bezahlt, und nicht nur für andere, sondern nebenbei auch noch, ganz allein, für sich selbst verantwortlich ist.
    Bei den einen kommen Kaffee und Kuchen, bei den anderen die Steuerfahandung.
    Wie in der Karl-Marx-Strasse.
    Was ist eigentlich mit Schäuble?

    • Dein Kommentar erschließt sich mir nicht ganz. Doering lehnt affirmative action sicherlich ab. Man sollte Doering auch nicht als Vollblut-FDP-Mann sehen. Er hat schon seinen eigenen Kopf. Wenn die deutsche FDP sich an Doerings Ideen orientieren würde, wäre sie sicherlich besser.

      • „Dass in den USA in letzter Zeit offenkundig geistig behinderte Straftäter hingerichtet wurden (etwas, was man sonst eher mit dem Iran verbinden würde), ist schon für sich genommen ein Skandal. “
        Es ist also ein Skandal, wenn jemand mit einem IQ unter 70 bestraft werden soll. Affirmative action für, sorry, Idiopaten. Wo soll das hinführen? Siehe hier Pauls Einleitung, das brauche ich nicht zu wiederholen. Warum soll der Kluge immer der Dumme sein? Warum soll der Dumme immer der Gewinner sein? Wenn ein Gewalttäter als nicht schuldfähig eingestuft wird, so wird er auch nicht mit der Todesstrafe belegt. Und Herr Doering kann ruhig schlafen. Ihm geht es aber um die Vollstreckung der Todesstrafe, der Durchsetzung eines gerichtlichen, rechtskräftigen Urteils. Unter dem Deckmäntelchen der Menschlichkeit. Das findet mit Sicherheit nicht meine Zustimmung.
        Folgt man dieser (seiner) These, so stellt man de facto das Leben Behinderter über das Leben nicht behinderter.
        Herr Doering könnte sich ja für Todeskandidaten einsetzen, deren Schuld er nicht erwiesen sieht. Das wäre Arbeit, kein nach politischer Wetterlage ausgerichteter Aktionismus. Oder er rollt die Sache so auf, dass er an der Strafmündigkeit schrauben will. Spätestens dann müsste man anmerken, das er solche Vorhaben ausserhalb D wohl nicht ernsthaft verfolgen wird.
        Trotz seiner verdrehten Weltsicht erscheint mir Herr Doering, verglichen mit seinen Kollegen, noch ziemlich moderat. Obwohl ich dazu neige, den verlogenen letzten Bundestagswahlkampf der FDP derer Führungspersonen persönlich anzulasten. Das kommt auch daher, das ich aus Verzweiflung FDP gewählt habe. Alles andere an Parteien war ja schon ausreichend diskreditiert.
        Und ob Herr Doering sich zB vor einer afrikanischen Regierung trauen würde AA oder gar BEE zu kritisieren, wage ich zu bezweifeln.

        „Wenn die deutsche FDP sich an Doerings Ideen orientieren würde, wäre sie sicherlich besser.“

        Das mag durchaus sein. Wie schnell ist er aber weg vom Fenster, wenn er sich mit seinen Ansichten (erstmal innerhalb der Partei) durchsetzen wollen würde? Wenn er es schafft die FDP zu reorganisieren, zurück zu einer demokratischen Partei, dann könnte ich meine Parteienphobie zügeln und würde Mitglied oder sogar Mandatsträger werden wollen.
        Zuerst allerdings würde ich mir vorsichtshalber in den Arm kneifen.

      • Es ist also ein Skandal, wenn jemand mit einem IQ unter 70 bestraft werden soll. Affirmative action für, sorry, Idiopaten. Wo soll das hinführen? Siehe hier Pauls Einleitung, das brauche ich nicht zu wiederholen. Warum soll der Kluge immer der Dumme sein? Warum soll der Dumme immer der Gewinner sein?

        Jetzt verstehe ich deinen Kommentar. Danke für die Erläuterung. Jetzt weiß ich auch warum ich instinktiv gegen Doerings Position bin. Es ist in der Tat eine Art affirmative action, die Doering hier vertritt. Du bringst es schön auf den Punkt.

  3. ich bin zwar ein Gegner der Todesstrafe.

    ich respektiere jedoch – im Gegensatz zu den meisten Europäern – andere Meinungen dazu.

    dass sich Europäer als viel zivilisierter als die Amerikaner empfinden, weil sie gegen die Todesstrafe sind, ist scheinheilig.

    Fragt man Europäer, was sie mit Vergewaltigern ihrer Kinder anstellen würde, bekommt man auch von den zivilisiertesten Exemplaren auf einmal „Wild-West“-Antworten.

    gerne wird die USA auch in einen Topf mit Scharia-Mördern gesteckt, obwohl in den USA die Todesstrafe im Gegensatz zu Iran, Saudi-Arabien & Co nur gegen Mörder vollstreckt wird:

    http://aron2201sperber.wordpress.com/2009/03/23/der-klare-spitzenreiter/

    • Fragt man Europäer, was sie mit Vergewaltigern ihrer Kinder anstellen würde, bekommt man auch von den zivilisiertesten Exemplaren auf einmal “Wild-West”-Antworten.

      Das halte ich auch für die normale Reaktion. Alle anderen Vorgehensweisen werden von Leuten verantwortet, die selbst nicht betroffen sind. Viele deutsche Politiker sind ja sogar gegen die Sicherungsverwahrung. Es ist leicht gegen solche Maßnahmen zu sein, wenn man weiß, dass man selbst und die eigenen Kinder überall hingefahren wird, in sicheren Gegenden wohnt oder gar Personenschutz genießt. Heuchelei pur.

      • selbstverständlich ist diese Reaktion normal und richtig.

        die Europäer klammern jedoch bei der Diskussion um die Todesstrafe stets aus, selbst Opfer schlimmer Verbrechen sein, und wurden stattdessen dazu erzogen, sich in die Täter hineinzufühlen.

        Strafen sind jedoch nicht nur zur Besserung der Täter da, sondern auch um „Rache-Gefühl“ der Opfer zu befriedigen.

        wenn die Justiz das nicht mehr bringen will oder kann, werden gerade die Menschen im superzivilisierten Europa irgendwann wieder zur Selbstjustiz greifen

      • wenn die Justiz das nicht mehr bringen will oder kann, werden gerade die Menschen im superzivilisierten Europa irgendwann wieder zur Selbstjustiz greifen

        Das sehe ich auch so. Vielleicht werden es keine Bio-Europäer sein, sondern verstärkt Einwanderer, die noch nicht „europäisiert“ sind und sich so etwas nicht gefallen lassen.

      • Zum Thema Selbstjustitz: Ich glaube es ist gewollt. Es ist eine neue Stufe der Eskalation. Unser Staat bzw unsere Justitz sind da schon weiter als wir denken. Es gibt diese Selbstjustitz bereits deutlich sichtbar. Beispiel?
        Ein als phöse rechtspopulistisch bezeichneter Kasperverein hat eine Demonstration angemeldet. Schon kommt die „Anti“fa, und verhindert dies, was schlichtweg nicht erlaubt ist. Da wird man höchstens bestraft, wenn man sich dabei erwischen lässt Polizisten mit Waffen anzugreifen. Wäre alles halb so schlimm, wenn es andersrum genau so funktionieren würde. Kasperverein verhindert illegal eine lagale Demonstration der „Anti“fa, ohne Sanktionierung.
        Wenn man also Menschen dazu zwingt, ihr Recht in die eigene Hand zu nehmen, so behält der Staat sich vor, dies selektiv zu verhindern, oder eben nicht. Bei den einen ist es Selbstjustitz, bei den anderen Zivilcourage. Am Ende einer solchen Entwicklung stehen historisch immer Kriege, Aufstände und / oder der totalitäre Staat.
        Wenn ich mich also gegen diesen Staat erhebe, kann ich dann mit der Nachsicht rechnen, welche anderen zuteil wird? Wird der Staat sich erinnern, dass er mich zu einem frustrierten Opfer gemacht hat, das lieber in der Karibik segeln sollte, als in einer Haftanstalt oä zu landen?

  4. @ American Viewer
    @Paul

    Ihr schreibt u.a. dies:

    „Ich habe schon öfter geschrieben, dass man vermutet, dass über 90% aller Gefängnisinsassen psychiatrische Erkrankungen haben. In aller Regel Persönlichkeitsstörungen.“, und:

    „Therapieren ist für mich ein Alptraum.
    Schon so mancher Vergewaltiger, Kinderschänder, wurde therapiert entlassen und ist nach kurzer Zeit rückfällig geworden.
    Kommentar des Therapeuten: ‚Das hätte ich nicht gedacht.‘ “

    Meine Frau ist Psychiaterin; ich manage ihre Praxis (bin aber selbst natürlich kein Arzt). Sie könnte möglicherweise mehr Geld verdienen in der forensichen Psychiatrie (wo sich eben ausschließlich mit Straffälligen beschäftigt wird). Sie tut es nicht. Weil es zu nichts führt. Sie ist lange genug im Geschäft und hat auch genügend Patienten gesehen (allein in unserer Praxis im Laufe der vielen Jahre über 16.000 Verschiedene), um zu der Überzeugung gelangt zu sein, dass es a) tatsächlich sowas wie „das Böse“ gibt (manchmal steckt in den ach so primitiven amerikanischen Hollywood-Blockbustern mehr Wahrheit als es der weltverbessernde deutsche Michel fassen kann), und dass b) gerade die Soziopathen, Psychopathen und emotional Instabilen, die unsere Knäste zu sicher mehr als 90% bevölkern, zwar eine nach internationalen Standards verschlüsselbare Diagnose aufweisen, aber dennoch voll und ganz für ihr Tun verantwortlich sind.

    Da sei auch nix therapierbar, gar nichts. Welches Licht eine solche Aussage (und meiner sog. „besseren Hälfte“ vertraue ich) auf die in der forensischen Psychiatrie Tätigen, bzw. die beauftragten Therapeut(inn)en wirft, möchte ich nicht näher kommentieren. Wobei auf der (forensisch-psychiatrischen) Arztseite sicher mehr Desillusionierte arbeiten als auf der therapeutischen.

    In der nachträglichen Betrachtung des Falles Breivik neige ich im übrigen der Ansicht des American Viewers zu, im Gegensatz zu der des von uns beiden zutiefst geschätzten Zettel.

    Mit ausschlaggebend dazu war meine Frau, die gleich am Tag des Attentats ohne Kenntnis von Details auf die Tat eines Schizophrenen tippte. Alles was danach kam, die logischen Inkohärenzen in seinem „Manifest“, die skurrilen und zwanghaften Tatvorbereitungsrituale, die Tat in ihrer irren maßlosen Rauschhaftigkeit, bestätigt diese Auffassung meiner Frau.

    Hier wird aber dennoch sehr deutlich, dass Intelligenz alleine kein Kriterium zur Beurteilung von Schuldfähigkeit sein kann. Denn z.B. Breivik kann man mangelnde Intelligenz nicht nachweisen; im Gegenteil.

    Andererseits dürfte Breivik, im Gegensatz zur schizophrenen Mutter, die ihre 3 Kleinkinder von einer Brücke in den Tod wirft, trotzdem voll schuldfähig sein. Er ist ein wirklich sehr extremer Grenzfall.

    Ich persönlich wünschte mir in seinem Falle, Norwegen hätte eine wirklich liberale Todesstrafenregelung. Dann müsste er hingerichtet werden.

    Und der Gerechtigkeit wäre zumindest ein kleines Bisschen Genüge getan.

    Was Herrn Doerings Kommentar betrifft, so scheint er (diese Formulierung extra für Pauls Oma selig!) den verlinkten New-Scientist-Artikel nicht richtig verstanden zu haben. Oder halt mit Absicht nach seiner Facon interpretiert.

    • Danke Danny, für diese Informationen. Sie sind wirklich sehr aufschlussreich.
      Den Fall Breivik beurteile ich genauso wie Du.
      Egal nach welchem Verfahren. Dieser Mann gehört dauerhaft separiert.
      Die Gesellschaft muss einfach vor ihm geschützt werden.
      Vielleicht sogar er vor sich selber?

    • Danke für deinen Kommentar! Ja es stimmt Menschen mit den typischen Gefängnis-Persönlichkeitsstörungen (PS) sind schuldfähig und praktisch nicht therapierbar. Das ist der aktuelle Stand der Psychiatrie. Deshalb ist bei Breivik auch die Schizophrenie interessant und nicht seine diversen PS, die er natürlich auch hat. Es ist keine Kunst bei einem Massenmörder eine PS zu diagnostizieren. Nur diverse MSM und Blogger machen um Breiviks PS ein aufheben und tun so als sei das etwas Besonderes.

      Hier wird aber dennoch sehr deutlich, dass Intelligenz alleine kein Kriterium zur Beurteilung von Schuldfähigkeit sein kann.

      Das habe ich auch schon geschrieben. Breivik ist wie die allermeisten Schizophreniekranken normal bis überdurchschnittlich intelligent. Schuldunfähigkeit wird in jedem Land anders definiert. Ich kenne die Details von Norwegen im Moment nicht, aber Schizophrenie ist in den meisten Staaten ein Kriterium für Schuldunfähigkeit. Vor allem wenn die Schizophrenie die Motive liefert für die Tat. Das ist bei Breivik ganz klar der Fall und deshalb tun sich aus meiner Sicht manche politisch-korrekten Psychiater so schwer mit der Diagnose. Sie wollen nicht, dass er per Definition schuldunfähig ist. Ich habe nichts dagegen, wenn man Schizophreniekranke generell für schuldfähig erklärt. Dazu muss man die Gesetze ändern. Es geht aber nicht, dass man wie im Fall Breivik einfach eine Schizophrenie verschweigt, nur weil einem die aktuellen Gesetze nicht passen. Am Freitag wissen wir mehr, da wird das Urteil gesprochen.

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