Deutsche Richter urteilen über Breno

Der brasilianische Fußballspieler Breno soll laut einem deutschen Gerichtsurteil von heute ins Gefängnis. Die Strafe lautet formal 3 Jahre und 9 Monate. Verurteilt wurde Breno, weil er seine angemietete Villa in Brand gesteckt haben soll. Bisher ist Breno nie strafrechtlich aufgefallen. Er hatte schon einen neuen Vertrag bei Lazio Rom, aus dem nun nichts wird.

Den Eigentümer des Hauses wird sich sehr freuen, dass Breno nun im Gefängnis sitzt anstatt in Italien seine Schuld abzuarbeiten. Ähnlich begeistert kann der deutsche Steuerzahler sein, der nun Brenos Gefängnisaufenthalt finanzieren darf. Der Nutzen für die Allgemeinheit ist erwiesen. Wäre Breno ein Gewaltverbrecher gewesen, hätte er mit der Milde der Richter rechnen können. Zumal mit Migrationshintergrund. Aber so? Breno hat seine Familie vor der Brandstiftung weggeschickt, niemand war im Haus, außer Breno selbst. Das reichte nicht für eine Bewährung. Für eine Bewährung hätte Breno ein bis zwei Menschen auf der Straße angreifen müssen. Damit hätte er auch eine „gute Prognose“ gehabt. So nicht.

Auf welchem Planeten leben eigentlich deutsche Richter?

48 Gedanken zu „Deutsche Richter urteilen über Breno

  1. 1. Mit dem Argument würde niemals jemand, der einen Schaden anrichtet und Verdienstmöglichkeiten hat, zu einer Haftstrafe verurteilt.
    2. Mit dem Steuerzahlerkostenargument würde überhaupt niemand jemals zu einer Haftstrafe verurteilt werden können.
    3. In welchen Fällen führte ein Migrationshintergrund zur Strafmilderung? Meist führt er eher zur Abschiebung.
    4. In welchem Fall hat jemand zwei Menschen erstochen und dann eine Bewährungsstrafe erhalten.

    Das Ganze hört sich nach unfundierter Polemik an.

    • 1. Mit dem Argument würde niemals jemand, der einen Schaden anrichtet und Verdienstmöglichkeiten hat, zu einer Haftstrafe verurteilt.

      Richtig. Jemand der einen reinen Sachschaden verursacht, den er in einer bestimmten Zeit wieder abarbeiten will und dies vor Gericht realistisch darstellt, sollte nicht ins Gefängnis. Ebenso sollte man sich Geldstrafen an den Staat sparen. Die „Geldstrafe“ sollte lieber zusätzlich an den Geschädigten fließen. Teure Gerichtsverfahren sollte man in diesen Fällen allgemein versuchen zu vermeiden. Eine Schlichtung zwischen Verursacher und Geschädigtem erscheint mir völlig ausreichend. Erst wenn diese Schlichtung zu keinem Ergebnis führt, sollten Juristen wie Sie damit ihr Geld verdienen dürfen.

      2. Mit dem Steuerzahlerkostenargument würde überhaupt niemand jemals zu einer Haftstrafe verurteilt werden können.

      Falsch. Wenn die Kosten-Nutzen-Rechnung stimmt, kann man natürlich Menschen zu Haftstrafen oder noch besser zu Haftstrafen mit Therapie-Konzepten verurteilen.

      3. In welchen Fällen führte ein Migrationshintergrund zur Strafmilderung? Meist führt er eher zur Abschiebung.

      Lol.

      4. In welchem Fall hat jemand zwei Menschen erstochen und dann eine Bewährungsstrafe erhalten.

      Das muss noch eine Rohfassung des Artikels gewesen sein, die Sie gelesen haben. Das war nur Konzept, nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Im finalen Artikel steht „ein bis zwei Menschen auf der Straße angreifen“. Dafür gibt es genug Beispiele. Jedenfalls in Deutschland.

      Ein paar Sekunden googlen, dann findet man zum Beispiel den jungen Mann, der einen Dachdecker wegen 20 Cent anpöbelte. Als der Dachdecker nicht mit den 20 Cent zur Hand war, streckte ihn der Angeklagte mit einem Faustschlag ins Gesicht nieder. Der Dachdecker wurde sofort bewusstlos und schlug ohne jedwede Reaktionsmöglichkeit auf dem Asphalt auf. Dieser Aufschlag war die erwiesene Todesursache. Der BGH selbst hat in diesem Fall festgelegt, dass eine Bewährungsstrafe ausreiche. Es kann ja schließlich niemand ahnen, dass ein Faustschlag ins Gesicht der Gesundheit abträglich ist.

      Das Ganze hört sich nach unfundierter Polemik an.

      Den Begriff „Polemik“ fasse ich nicht als Kritik auf. Wikipedia meint Polemik sei eine „Streitkunst“ in Form von scharfen, direkten Äußerungen. Eine Kunst, die Menschen wie Broder, Strauß, Wilde, Schopenhauer, Heine und Kraus gemeistert hätten. Unfundiert stimmt allerdings nicht. Ich bespreche hier Fälle, die jeder selbst nachlesen kann.

      P.S. Was wurde eigentlich aus ihrer Hausarbeit zum Thema Evolution? Haben Sie mir da jemals geantwortet? Habe das Thema nicht weiter verfolgt.

      • Nur ganz kurz, damit das Ganze nicht ausufert:

        1. „Juristen wie ich“ sollten Geld womit auch immer verdienen dürfen, wofür jemand bereit ist, uns anzuheuern und zu bezahlen. Das könnte bei einer außergerichtlichen Schlichtung genauso passieren, genauso wie ja auch Angeklagte vor dem Strafgericht manchmal ohne anwalt auftreten.

        2. Die Frage zu der Hausarbeit, eher einem kurzen Essay, zur Evolution und den Sozialwissenschaften muß ich leider überlesen haben. Entschuldigung hierfür! Hier ist ds Ergebnis: http://andreasmoser.wordpress.com/2012/03/22/functional-explanation-social-sciences/

      • “Juristen wie ich” sollten Geld womit auch immer verdienen dürfen, wofür jemand bereit ist, uns anzuheuern und zu bezahlen.

        Das haben Sie schön gesäuselt und so muss es auch sein. Nur so ist es in der Realität nicht. In der Realität bestimmen Juristen die Regeln und Gesetze, die festlegen wofür man mehr oder weniger zwangsweise Juristen braucht. Es ist ja nicht so, dass Breno, der Geschädigte oder der Steuerzahler jetzt hier unbedingt einen wochenlangen, medienwirksamen, extrem teuren Strafprozess von der Stange brechen wollten. Nein. Die treibenden Kräfte sind bei diesen Showeinlagen immer Juristen: Anwälte, Staatsanwälte und nicht zuletzt die Richter. Damit verdienen sie ihr Geld. Ich halte das für moralisch verwerflich. Der reale Kosten-Nutzen für Breno, den Geschädigten und den Steuerzahler ist nämlich wie aufgezeigt stark negativ.

        Danke für den Link zu ihrem Essay. Werde ihn mir wieder durchlesen.

  2. Wir sind ja est in der ersten Instanz, dem Landgericht.
    Es wird mit Sicherheit Berufung geben.
    Und es würde mich wundern, wenn die gleich lauten würde.

    Es gibt leider viele Urteile, die nicht nachzuvollziehen sind – und damit meine ich nicht aus moralischer Sicht, sondern aus juristischer Sicht. Aber die Richter sind eben vollkommen frei in ihren Entscheidungen und müssen keinerleiFolgen fürchten.
    Urteile können unter bestimmten Umständen durch eine Berufung geprüft werden (hierbei werden auch die Beweise neu gewürdigt) und gegebenfalls noch einmal in einer Revision gehen (hier wird nur das Urteil selbst geprüft).

    Das System halte ich grundsätzlich für richtig. Aber die Richter sollten erheblich besser fortgebildet werden und sollten sich gegebenfalls auch selbst versntworten müssen.
    Ich erinnere nur mal an den Proberichter, der einen Angeklagten die Hafträume vorführte.

    • Ach wissen Sie wenn man als Arzt gefühlt jeden zweiten Richter der Region alkoholkrank auf Station hatte, dann verliert man jeden Glauben an diese Berufsgruppe. Aber ich will Ihnen ihren Glauben an ein funktionierendes System nicht nehmen.

  3. Es wird gesagt, dass nur durch einen großen Feuerwehreinsatz das Übergreifen der Flammen auf benachbarte Häuser verhindert werden konnte. Außerdem verlor der Vermieter nicht nur seine Villa, sondern auch sein Eigentum in dem Haus.

    Ich finde deine Argumentation auch fragwürdig. Ich würde viel eher darauf plädieren, dass dieser junge Mann aufgrund von Depressionen und lädierter sportlicher Karriere in solch eine Situation überhaupt erst gekommen ist und Hilfe braucht. Eine Gefängnisstrafe erstickt doch alle Zukunftsformen bereits im Keim.

    Sicherlich sollte ein Fußballer mit viel viel Geld nicht bevorzugt behandelt werden. Aber menschliche Resignation, die zu großem materiellen Schaden geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe zu beantworten, geht auch für mich gar nicht klar!

    • Vielen Dank für den Link und ihren Kommentar. Die Meinung des Strafverteidigers Nebgen und meine Meinung sind sehr ähnlich. Das beruhigt mich. Auch wenn Nebgen natürlich ungleich sachlicher und schöner fomuliert.

      Aber die Richter sind eben vollkommen frei in ihren Entscheidungen und müssen keinerlei Folgen fürchten.

      Das ist das Problem. Das war einmal gut gemeint zu Zeiten als Kaiser und König noch Einfluss nehmen wollten. Aber heutzutage ist es aus meiner Sicht ein gewaltiges Problem. Richter machen was sie wollen. Eine Kontrolle findet nicht wirklich statt. Richter sind die neuen Könige. Besonders in Deutschland, wo es nicht einmal grand, petit und civil juries gibt, sondern maximal Schöffen wie den Politblogger.

  4. Und ich bleibe dabei.
    Das system ist grundsätzlich richtig.
    Lediglich ein paar „Aufsichts- und weiterbildungsmaßnahmen“ müssen gebracht werden.
    Dass die Richter vollkommen folgenfrei urteilen können, hat ja vor allem den Sinn und Zweck, die Richter vor jeglicher Beeinflussung zu schützen.
    Eine Kontrolle gibt es aber dennoch – die nächsthöhere Instanz.
    Und wie ein Richter mal berichtete, wird unter den Richtern eines Amtsgerichtes schon gemunkelt, wenn die Urteile eines Richters gleich mehrmals von der nächsten Instanz kassiert werden.

    Leider wird das Justizwesen niemals perfekt sein.
    Der Faktor Mensch ist einfach viel zu unstet und unkalkulierbar.

    • Leider wird das Justizwesen niemals perfekt sein.
      Der Faktor Mensch ist einfach viel zu unstet und unkalkulierbar.

      Von perfekt spricht auch niemand. Aber da Sie den Faktor Mensch ansprechen. Genau so sollten Gerichtsurteile sein: Menschlich. Dieses Urteil ist aber nicht menschlich. Es fällt mir auf, dass Sie nicht wirklich konkret auf den Fall eingehen. Sagen Sie mir doch bitte einmal, wem mit diesem Urteil gedient wurde. So wie Richter sollten wir Ärzte auch mal arbeiten. Operation formal „gelungen“, Patient tot.

  5. Ich lese in Ihrem Blog jetzt seit ein paar Monaten mit. In der Regel stimme ich Ihren Ansichten zu (selbst in Fußballfragen… das ist fast schon ein bisschen unheimlich), aber jetzt muss ich doch einmal Einspruch erheben. Euer Ehren. Zunächst einmal: Man kann das Breno-Urteil kritisieren, auch ich finde es, nach allem, was darüber zu lesen war, zu hart, selbst als Sechz’ger. Aber erstens kennen weder Sie noch kenne ich die Umstände, die zu dem Urteil geführt haben: den genauen Hergang der Tat, den Verlauf des Ermittlungsverfahrens, die Erkenntnisse des Strafverfahrens. Wir kennen auch die Urteilsgründe nicht, oder besser gesagt: Wir kennen nur das, was die Presse daraus gemacht hat. Das ist viel zu wenig, um ernsthaft über das Urteil – na ja, urteilen zu können. Aber ich bin mir sicher: Das Gericht hat es sich bestimmt nicht einfach gemacht. Deutsche Strafverfahren sind Lehrbeispiele für Gründlichkeit, und Brandstiftung ist nun mal keine Kleinigkeit. Breno wurde übrigens wegen schwerer Brandstiftung bestraft (§ 306 a StGB), weil er ein „der Wohnung von Menschen dienendes“ Gebäude angezündet. Die Härte des Urteils ist also wohl vor allem auf die Gefährdung von Menschenleben zurückzuführen, wobei ich nicht weiß, wie konkret diese Gefahr war. Und die „Show“, die da abgezogen wurde, diente dazu, den Tathergang und die damit zusammenhängenden Fragen aufzuklären – schließlich hat Breno geschwiegen, man musste ihn also mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln überführen, das ganze Programm. Hätte er gestanden, wäre die Show bestimmt viel kürzer ausgefallen. Und besser für ihn, freiwillige Geständnisse werden immer sehr stark strafmildernd gewertet.

    Zweitens: Was mich besonders erstaunt, ist die Tatsache, dass Sie Ihren Unmut über das Urteil im Fall Breno auf den gesamten Juristenstand zu projizieren scheinen. Ganz klar wird das zwar nicht, doch die Tendenz schimmert durch. Das halte ich für einen Kardinalfehler: Verallgemeinerung.

    Ein Arzt begeht einen Kunstfehler – die Ärzte sind alle Scharlatane.
    Ein Politiker lässt sich bestechen – die sind doch alle korrupt.
    In Japan gibt’s einen (vergleichsweise harmlosen) Unfall in einem Kernkraftwerk – diese Technik ist nicht beherrschbar.
    In Mexiko brennt ein Bohrloch – der Mensch zerstört den Planeten.
    Jemand begeht ein Verbrechen – der Mensch ist böse.
    Ein Gericht fällt ein Urteil, mit dem man nicht einverstanden ist – …

    So geht’s nicht. In Deutschland gibt es Hunderttausende von Juristen – Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte. Und eine Heerschar Angestellter, die in Wirtschaftsunternehmen mit Paragraphen um sich schmeißen. Fast alle haben – diese Verallgemeinerung gilt – mit Strafrecht überhaupt nichts zu tun. (Oder überhaupt mit Gerichten, viele sind gar nicht forensisch tätig.) Etwa 80 % der Prozesse in Deutschland sind Zivilprozesse, der kleine Rest verteilt sich auf die Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und sonstige Gerichtsbarkeit. Und auf ein paar Strafprozesse. Entschuldigung, dass ich darauf so herumreite, aber irgendjemand muss sich ja für die armen Kerle einsetzen. Auch wenn es definitiv zu viele gibt, da sind wir uns wahrscheinlich einig.

    In einem weiteren Punkt gebe ich Ihnen Recht: Eigentums- und Vermögensdelikte werden bei uns im Vergleich zu Personendelikten zu hart bestraft. Aber der 20-Cent-Fall ist hier auch nicht unbedingt ein Paradebeispiel. In diesem Fall wollte der nach Jugendstrafrecht zu verurteilende Täter das Opfer nicht töten, jedenfalls konnte man ihm das nicht nachweisen (in dubio pro reo). Er wusste natürlich, dass „ein Faustschlag ins Gesicht der Gesundheit abträglich ist“, aber niemand nimmt sich vor, einen Menschen mit einem einzigen Faustschlag zu töten. (Das konnte nur einer, nämlich Old Shatterhand.) Es handelte sich also nicht um eine vorsätzliche Tötung, sondern um eine sog. „Körperverletzung mit Todesfolge“ (§ 227 StGB), die schon bei Erwachsenen „nur“ mindestens drei Jahre, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre kostet. Bei Jugendlichen bleibt da nicht mehr viel übrig, ganz egal, ob der Täter einen Migrationshinter- oder -vordergrund hat, ob er Moslem, Jude, Christ oder Atheist ist, mit wem er ins Bett geht und ob er oder sie Manderl oder Weiberl ist. Und schließlich gilt auch hier, was für Breno gilt: Das Gefängnis nützt in so einem Fall niemandem. Trotzdem hatte ja das Landgericht Hamburg zunächst eine Strafe ohne Bewährung ausgesprochen. Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben: Es sei zu bezweifeln, dass die „schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist, zumal der Eintritt des Todes durch den Faustschlag auf einem eher ungewöhnlichen Kausalzusammenhang beruhte.“

    Über das „System“ kann man natürlich endlos streiten, vor allem über die Frage der Beteiligung von Laienrichtern (Schöffen, Geschworene), das ist ein eigener Abend. Nur eines: Egal, ob es sich um Berufs- oder Laienrichter (oder Fußballschiedsrichter) handelt – die richterliche Unabhängigkeit ist extrem wichtig, da lass‘ ich nicht mit mir handeln. Auch wenn das natürlich zur Folge hat, dass die „machen, was sie wollen.“ Aber was wäre denn die Alternative? Weisungsgebundene Richter? Wer hat dann das Weisungsrecht? Die Staatsanwaltschaft? Das Justizministerium? Soll vielleicht die Mutter der Nation dem Bundesverfassungsgericht vorschreiben können, wie es über den ESM-Vertrag zu urteilen hat?

    So, das war’s, das musste ich mal los werden. Ansonsten: Keep up the good work!

    • Auch wenn Ihr Text doppelt so lang wäre:
      Sie vergleichen ein getötetes Gewaltopfer mit einem beschädigten Gegenstand. Und sind sich sicher, das die genannten Strafen gerechtfertigt sind, zumindest sein können.
      „Weisungsgebundene Richter?“ …sind längst Realität. Anders können diese Urteile gar nicht zustande kommen.
      Sind Sie Richter?

      • Natürlich können beide Strafen gerecht (-fertigt) sein. Die Strafe richtet sich nicht nur danach, was der Täter angerichtet hat (getötetes Gewaltopfer / beschädigter Gegenstand), sondern vor allem nach dem Maß der Schuld, insbesondere danach, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig – also aus Versehen – begangen wurde. (§ 46 Abs. 1 StGB: „Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.“) Niemand kann schwer für etwas bestraft werden, was er gar nicht wollte – etwa für einen kleinen Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr.

        Der 20-Cent-Täter wollte sein Opfer provozieren, aber nicht töten; der Dachdecker starb nicht durch den (eher harmlosen) Faustschlag, sondern durch den Sturz, womit niemand rechnen konnte (BGH: „ungewöhnlicher Kausalzusammenhang“). Man kann den Täter also gerne für ein – mit Verlaub – Arschloch halten, aber er ist auf keinen Fall ein Mörder, auch wenn er von der Presse so genannt wurde. Außerdem war er zur Tatzeit Jugendlicher, was der „am Erziehungsgedanken auszurichtenden“ Strafe (§ 2 des Jugendgerichtsgesetzes) von vornherein Grenzen setzt.

        Breno dagegen zerstörte vorsätzlich einen Gegenstand von hohem Wert; dabei setzte er gemeingefährliche Mittel ein und nahm die Gefährdung von Menschenleben in Kauf. Außerdem hat er im Prozess geschwiegen und keine Reue gezeigt. Was, nebenbei, dem Gericht auch die Möglichkeit nahm, „die Beweggründe und die Ziele des Täters“ bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 2 StGB).

        Ich glaube, dass Breno auch in Amerika in punkto Bewährung einen schweren Stand gehabt hätte, in Kalifornien zum Beispiel.

        Section 451 California Penal Code

        (b) Arson that causes an inhabited structure or inhabited property
        to burn is a felony punishable by imprisonment in the state prison
        for three, five, or eight years.

        Wie auch immer. Letztlich dürfte sich Breno mit seinem eisernen Schweigen einen Bärendienst erwiesen haben.

        Ich bin übrigens kein Richter. Da müsste ich ja immer in so einer schwarzen Kutte („Robe“) herumlaufen…

      • Der 20-Cent-Täter wollte sein Opfer provozieren, aber nicht töten.

        Jemanden mit der Faust ins Gesicht schlagen, nennen Sie provozieren?! Was ist denn das für eine Sprache? Der Faustschlag war so brutal, dass das Opfer wie erwähnt bewusstlos auf den Asphalt aufschlug. Und Sie sprechen hier von provozieren. Unglaublich. Dann hoffen wir mal, dass Sie nie „provoziert“ werden. Das BGH-Urteil ist zynisch und pervers. Punkt.

        Es handelte sich also nicht um eine vorsätzliche Tötung, sondern um eine sog. „Körperverletzung mit Todesfolge“ (§ 227 StGB), die schon bei Erwachsenen “nur” mindestens drei Jahre, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre kostet. Bei Jugendlichen bleibt da nicht mehr viel übrig, ganz egal, ob der Täter einen Migrationshinter- oder -vordergrund hat, ob er Moslem, Jude, Christ oder Atheist ist.

        Sie stellen den 20-Cent-Fall in vielen Bereichen falsch dar. Es waren zum Beispiel zwei Täter und nicht nur einer. Es wird nun behauptet, dass der Täter Onur K. den ersten Faustschlag gesetzt hat, der schon tödlich war. Der zweite Täter Berhan I. habe dann auf das tödlich verletzte Opfer eingetreten, während der liebe Onur plötzlich ein Engel wurde und nur noch zuguckte. Das müssen Sie sich mal vorstellen. Erst schlägt Onur dem Mann brutal ins Gesicht und dann macht er gar nichts mehr, während sein Freund plötzlich loslegt wie die Feuerwehr. Das ist nichts weiter als eine Lügengeschichte der Verteidigung, die die Schuld geschickt zwischen den Mandanten aufteilen will. Das ist ja legitim. Der Witz bei der Sache ist, dass deutsche Gerichte diesen Unsinn in Urteile gießen.

        Auch was Sie zur „Körperverletzung mit Todesfolge“ sagen, ist falsch. Onur K. wurde vom Gericht genau wegen dieser „Körperverletzung mit Todesfolge“ zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das geht also sehr wohl, ja es ist sogar der Normfall mit der alle gerechnet haben. Erst der BGH hob dieses Urteil wieder auf. Mit der lächerlichen Begründung, die jetzt schon ausführlich besprochen wurde. Ein unfassbares Urteil. Der Anwalt des Zweittäters Berhan hat natürlich nicht damit gerechnet, dass der BGH so gewaltig einen an der Waffel hat und ist nicht in Revision gegangen. Deshalb haben die drei Jahre und x Monate von Berhand Bestand. Der BGH hätte sicherlich auch dem lieben Berhan auch eine Bewährungsstrafe gegeben. Der Faustschlag von Onur war ja schließlich schon tödlich. Was der liebe Berhan gemacht hat, war also, der Logik der BGH-Richter folgend, maximal Leichenschändung.

        Ich glaube, dass Breno auch in Amerika in punkto Bewährung einen schweren Stand gehabt hätte, in Kalifornien zum Beispiel.

        Das weiß ich nicht, was er in Kalifornien bekommen hätte. Aber ich weiß, dass Totschläger in Amerika keine Bewährung bekommen. Auch keine jugendlichen Totschläger. Es stimmen einfach die Relationen. Sie vergleichen ja weiter Sachbeschädigung mit der Tötung eines Menschen. Das haben Peter und Krokodil schon ausgeführt, wie falsch wir das finden.

    • Vielen Dank für ihren Kommentar. Verzeihen Sie mir, wenn mein Kommentar nicht ganz so ausführlich wird. Aber ich habe alles gelesen. Mein Großvater war auch Jurist und ich mochte ihn sehr. Ich weiß genau, dass er sich noch viel mehr über solche Urteile aufgeregt hat, als ich es je schaffen werde. Ich habe ihn für seinen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn immer bewundert.

      Ich habe nichts gegen Juristen allgemein, sondern nur etwas gegen schlechte Juristen. Dass ich von den guten Juristen nicht spreche, liegt in der Natur des Menschen. Es spricht auch niemand über die Flugzeuge, die jeden Tag sauber landen, sondern man spricht über die Flugzeuge, die Bruch landen.

      Auch wenn das natürlich zur Folge hat, dass die „machen, was sie wollen“. Aber was wäre denn die Alternative?

      Eine Alternative formuliere ich jetzt nicht aus. Bin sehr müde. Aber man könnte Richter zum Beispiel wählen wie Sheriffs, Exekutive und Legislative auch. Mir war es wichtig zu sagen, dass Juristen keine Götter sind. Viele Menschen scheinen das zu glauben. Diese Untertanenhaltung ist irgendwie sehr deutsch: „Richtig Herr Richter, ja Herr Richter.“ Viele Menschen glauben zudem, Richter hätten wenig bis keinen Spielraum, da sie „nach den Gesetzen“ handeln müssen. Dem halte ich entgegen: Das ist falsch. Richter machen was sie wollen.

      Danke noch einmal für ihren netten Kommentar, ich hoffe Sie bleiben mir als Leser erhalten.

      • Wenn Richter gewählt werden würden, wären sie genauso beeinflussbar wie Politiker.
        Sie müssten nach dem Mainstream, bzw. nach dem Stammtischgeschwätz urteilen.
        Das wäre wesentlich schlimmer, als die gegenwärtige Justiz.
        Stellen sie sich doch mal vor, es würde nach der Bild-Meinung geurteilt werden.
        Mich schüttelt es bei dem Gedanken.

      • Wenn Richter gewählt werden würden, wären sie genauso beeinflussbar wie Politiker.
        Sie müssten nach dem Mainstream, bzw. nach dem Stammtischgeschwätz urteilen.

        So ist das eben. Ich glaube das nennt man Demokratie. Von Demos Volk und Kratia Herrschaft. Es ist ein Missstand unserer Zeit, dass sich ein paar wenige Menschen anmaßen über den Rest zu bestimmen ohne je gewählt worden zu sein. Es ist eine wichtige Bestimmung der Aufklärung diesen Missstand zu ändern.

      • Sie sehen das ein bisschen zu schwarz. Vielleicht sollten Sie sich einmal einen „normalen“ Strafprozess ansehen (die sind ja normalerweise öffentlich) – da wird gestritten, gefeilscht, gelogen, geschimpft, gescherzt, blöd dahergeredet, gepöbelt, gesäuselt, fast wie im richtigen Leben. Und keiner glaubt, dass die beteiligten Juristen Götter sind, sie selbst am allerwenigsten.

        Aber ja, natürlich halten sich die Richter an das Gesetz. Jedenfalls versuchen sie es. (Nicht selten liegen sie trotzdem daneben.) Ich glaube auch, die meisten Menschen wissen, dass gerade Strafrichter Spielraum haben, eben den Spielraum, den der Strafrahmen vorgibt.

        Der Gedanke, Richter vom Volk wählen zu lassen, provoziert natürlich sofort den von Tourix formulierten Einwand. Ist der Demokratiegedanke ein gültiges Gegenargument? Das lass‘ ich mir mal durch den Kopf gehen.

      • Die Öffentlichkeit urteilt immer nach den Emotionen, die leicht von Medien gesteuert werden kann (Propaganda = Holocaust).
        Urteile müssen jedoch ausschließlich nach der Sachlage gefällt werden, um gerecht sein zu können.

        Das wäre etwa so, als wenn man einen Arzt vorschreiben würde mit Hilfe von einigen Salzen, oder gut geschüttelten Alkohol Krebs zu heilen.

      • Die Öffentlichkeit urteilt immer…

        Die Öffentlichkeit soll ja nicht urteilen, sie soll Richter wählen wie andere Amtsträger auch. Das gleiche Prinzip gehört in Deutschland für den örtlichen Polizeichef eingeführt.

      • „Die Öffentlichkeit soll ja nicht urteilen, sie soll Richter wählen wie andere Amtsträger auch“

        Auch wenn ich keine Lust mehr habe, mich zu wiederholen …
        Die Politiker machen (besonders vor den Wahlen), was die Wähler wollen.
        Genauso wird das dann auch mit den Richtern geschehen. Bei den meisten normalen Fällen, also vor allem Zivilrecht, dürfte auch dann noch weitgehend unbeeinflusst sein. Aber die Straffälle, die eventuell Publikumswirksam sind, kann dann keine Gerechtigkeit mehr stattfinden.

        Eingangs wurde wegen der Fehlurteile gemeckert, – um der Demokratie Willen noch mehr Fehlurteile in Kauf zu nehmen.

      • Aber die Straffälle, die eventuell Publikumswirksam sind, kann dann keine Gerechtigkeit mehr stattfinden.

        Das sagen Sie, aber das halte ich ja gerade für falsch. Was ist Gerechtigkeit? Gerechtigkeit ist ein subjektives Gefühl. In ihrer Welt liegt die Gerechtigkeit alleine in den Händen einer elitären Klasse voller weltfremder Anankasten, die noch nicht einmal gewählt werden. In meiner Welt ist es nicht viel anders, aber die Anankasten werden immerhin gewählt bzw. nicht mehr gewählt und zwar genau dann, wenn sich ihr Richterverständnis von Gerechtigkeit nicht mehr mit dem Verständnis des Wahlvolkes deckt. Dieses Demokratieprinzip halte ich für essentiell wichtig und sie bringen nicht wirklich gute Argumente dagegen.

        Eingangs wurde wegen der Fehlurteile gemeckert, – um der Demokratie Willen noch mehr Fehlurteile in Kauf zu nehmen.

        Was ist bitte ein Fehlurteil? Es gilt das gleiche Prinzip wie bei der Gerechtigkeit: Es ist rein subjektiv. Deshalb gelten auch die gleichen Prinzipien wie oben. Durch demokratische Regelungen werden „Fehlurteile“ nicht erhöht, sie werden reduziert.

  6. Trotzdem der Gedanke dass die Richter machen können was sie wollen schüttelts wiederum mich.Tourix,was wäre denn so schrecklich daran wenn ein Richter sich den gemeinen Wählervolk oder mit Ihren Worten dem Pöbel zur Wahl stellen müsste?Oder GEschworene? Die sind ja bei Juristen auch verhasst,stimmt?Ist ja viel zu kompliziert für das gemeine Volk,nicht wahr?Wozu hat man denn studiert nur um sich dann vor den Pöbel verantworten zu müssen?Ich sag Ihnen was,der stinknormale Mann oder Frau würden sich nicht so einfach aufs Kreuz legen lassen wie es Euch Juristen tagtäglich passiert.Wenn man mir jemand was von einen Erziehungsgedanken erzählen würde bei einen Straftäter die zwei oder dreistellige Einträge in seiner Akte hat,ich würde Euch auslachen.Aber ihr,Ihr Herren und Damen Juristen Ihr glaubt ihr könnt jemanden erziehen wo schon vorher die ganze Welt versagt hat,dass die Nichtbestrafung diesen Menschen zu Besinnung bringt?Und das Opfer?Das stört nur.Oh ja das wäre was Schönes so eine Wahlveranstaltung wo man den Herren und Damen RichterIn diese Fragen stellen könnte.Mir gefällts und für mich ist es kein Wunder dass es Ihnen nicht gefällt.Sie zeigen nur die übliche Geringschätzung den Volk gegenüber die wir von unseren Eliten und Politikern jeden Tag erfahren.Ich sag nur Volksentscheide,die Eliten trauten den Volk nicht als sie das GG nach den Krieg verfassten dabei waren sie es aber die in die Weimarer Republik verraten haben,nicht das gemeine Volk.1:0 für das Volk.Ist auch ein Fußballblog hier
    PS:Was die Urteile angeht in Dl. da bin ich lieber mit der Bildzeitung als mit Ihnen.Wenigstens die Bild wird mal ein bisschen laut wenn mal wieder ein Skandalurteil gibt.
    Eins fällt mir ein.Eine Tochter wird vergewaltigt und es dauert Jahre bis die Justiz überhaupt in die Gänge kommt.Der Mutter platzt der Kragen und sie ohrfeigt den Täter im Gerichtssaal worauf sie postwendend verurteilt wird.Tja das sind die Prirotäten

    • Sehe ich ziemlich ähnlich. Herr Horst erklärt in vielen Farben und Schattierungen, dass Recht solange nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, solange Gerechtigkeit aus einer Art Rechtsempfinden hervor geht. Das man mit einem gesunden Rechtsempfinden meist näher an den Tatsachen und der Logik des denkenden Menschen agiert, ist ihm völlig wurst. Solange er einem Richter zubilligt, seinen Entscheidungsspielraum als persönliches Spielzeug zu betrachten, mit dessen Hilfe er sich profilieren und anderen seine Macht demonstrieren kann, seine eigenen Ansichten problemlos „argumentativ“ anbringen, Gegenargumente nach persönlichem Geschmack gewichten kann, solange bleibe ich skeptisch. Juristen sind von Natur aus Feinde des freien Geistes. Ob sie es wissen oder nicht („Was Recht ist weiß nur ich!“).
      Es bleibt dabei: Solange das Töten und Vergewaltigen mal mit 20 Jahren und dann wieder mit einem strengen „dududu, das macht man aber nicht (oder noch besser, der Täter ist das wahre Opfer)“ abgetan werden, solange können Rechtfertigungstexte für diese Posse, egal wie lang diese sind, nur Unverständnis hervor rufen. Und als Falschparker gehöre ich selbstverständlich in Erzwingungshaft, sollte ich meinen Strafzettel nicht fristgemäß zahlen. Das ist krank, da gibt es nichts zu diskutieren.
      Wenn vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge nicht wenigsten zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe plus Geldstrafe (ikl. „Entschädigung“) führt, solange ist der „rechtsprechende“ Richter nicht mehr Herr seiner Sinne, oder er ist gekauft. Wenn Sie wollen können Sie (Herr Horst) mich als Idealisten belächeln, das stört mich nicht und hilft Ihnen keinen Zentimeter weiter.

      • @ Krokodil
        Mit Herumgepöpel bin ich mit einem Beitrag weiter oben von jemand anderen durcheinandergeraten. Als Abwertung war das (noch) nicht gemeint und möchte ich gerne völlig zurückziehen.

        „Solange er einem Richter zubilligt, seinen Entscheidungsspielraum als persönliches Spielzeug zu betrachten, mit dessen Hilfe er sich profilieren und anderen seine Macht demonstrieren kann“
        Theorethisch möglich, aber die Fehlurteile, die ich erlebt, oder von denen ich gehört habe sind zumeist einfache „handwerkliche“ Fehler. Die meisten Fehler basieren einfach auf eine falsche Auslegung. Diese Fehler werden niemals vermeidbar und nur mit viel Mühe verringern lassen.
        Die schwerwiegende richterlichen Fehler, werden in der Regel relativ schnell in den juristischen Blogs berichtet. Von den mehreren Millionen Urteilen jedes Jahr lassen
        sich vielleicht wenige hundert diesen schwerwiegenden richterlichen Fehlern zuordnen (entspricht rund 0,01 %, es gibt sogar eine Sammelstelle dazu).
        Aber das lässt noch lange nicht darauf schließen, aus welchen Gründen die Richter sich dazu hinreissen lassen.
        Aber auch das wird sich durch ein anderes System niemals beheben lassen.

        „Juristen sind von Natur aus Feinde des freien Geistes.“
        Ganz im Gegenteil. Juristen müssen eigentlich nichts lernen, außer die Gesetze auszulegen. Insofern haben sie etwas von Künster an sich.

        „Solange das Töten und Vergewaltigen mal mit 20 Jahren und dann wieder mit einem strengen “dududu, das macht man aber nicht“
        Hier möchte ich auf den Vergleich US-amerikanische Härte – kontra kanadisch / europäische Resozialisierung verweisen, insbesondere darauf, dass das kanadisch / europäische System offenbar wesentlich erfolgreicher ist.
        Zu der Strafe und Resozialisierung kommt natürlich noch der Entschädigungsanspruch des Opfers dazu.

        „Wenn vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge nicht wenigsten zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe plus Geldstrafe (ikl. “Entschädigung”) führt, solange ist der “rechtsprechende” Richter nicht mehr Herr seiner Sinne, oder er ist gekauft.“
        In Deutschland wird das getrennt. Im Strafverfahren wird nur die Strafe verhandelt. Das Opfer kann seinen Entschädigungsanspruch entweder seperat durchsetzen, oder als Nebenkläger das im Rahmen des Strafverfahrens einklagen.
        In den Medien wird dieser Aspekt aber in der Regel nicht angesprochen, weswegen das auch nur wenige wissen.

        „Und als Falschparker gehöre ich selbstverständlich in Erzwingungshaft, sollte ich meinen Strafzettel nicht fristgemäß zahlen“
        Tja – ich als Gläubiger von Schuldner kann davon nur Träumen. Der Staat hat halt deutlich bessere möglichkeiten an sein Geld zu kommen. Nur wenn ein Schuldner seine eidesstattliche Versicherung verweigert, kann ich ihn bis zu 6 Monate in den Knast bringen (Erzwingungshaft).

    • Leider komme ich zu der Vermutung, dass sie ihr Wissen von Sendungen wie Barbara Salesch haben.
      So ein herumgepöpel wird es niemals in den Gerichtsräumen geben !!!
      Gerade Bildschlagzeilen fordern Fehlurteile geradezu heraus:
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mann-sitzt-32-jahre-unschuldig-im-gefaengnis-a-843106.html
      Gerade in der USA macht man Gebrauch von einem Bild-trächtigen „knallharten“ JJustiz. Nur wenn man sich die Zahlen anschaut, kommt man zu dem Schluss, dass unser System denn doch deutlich besser sein muss, als das knallharte der USA:
      Deutschland hat eine Gefangenenquote von 90 pro 100.000 Einwohner
      USA 760 pro 100.000

      Gleichzeitig gibt es in Deutschland 1,6 Morde pro 100.000 Einwohner
      In der USA gibt es 6 Morde pro 100.000

      Warum ?

      Quellen:
      http://www.heise.de/tp/artikel/24/24489/1.html
      http://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenquote
      http://www.destatis.de/jetspeed/port…nderPrint.psml
      http://www.neue-kriminalpolitik.nomos.de/?id=1462
      http://criminologia.de/2009/03/gefan…ms-in-den-usa/

      Irgendwo habe ich mal die flapsige Erklärung gelesen, „Deutschland wäre nicht mit der USA vergleichbar“.
      Wirklich nicht ?
      Beide sind Industrienationen mit nur punktuellen Extremismus,
      Wohlstand (ok, in der USA sinkt das) und guter Infrastruktur.
      Ein wesentlicher Unterschied besteht wohl in der geringeren Dichte der Bevölkerung. Aber das dürfte wohl nicht relevant sein.

      Kann das an den laschen Waffengesetzen liegen ?

      Achja, die ach so ungerechte Urteile…
      Es gibt sie, klarrer Fall,
      aber das meiste in der öffentlichen Wahrnehmung sind keine Fehlurteile. Sondern schlicht und einfach ein völlig falsches Verständniss und Wissen von der Bevölkerung und leider auch den Medien.
      In erster Linie entscheident ist immer die Sachlage und niemals dürfen Emotionen eine Rolle spielen, weil ein Urteil sonst subjektiv und somit ein Fehlurteil wäre.

      • Irgendwo habe ich mal die flapsige Erklärung gelesen, Deutschland wäre nicht mit der USA vergleichbar. Wirklich nicht?

        Ja wirklich nicht. Sie müssen schon immer Regionen vergleichen, die miteinander vergleichbar sind. Sie vergleichen doch auch nicht die Favelas in Rio de Janeiro mit Starnberg am Starnberger See. Ich halte diese Theorien für typischen Anti-Amerikanismus. Der typische Durchschnittsort der Mittelschicht in Amerika ist genauso sicher wie sein Gegenstück in Europa.

        In erster Linie entscheidend ist immer die Sachlage und niemals dürfen Emotionen eine Rolle spielen, weil ein Urteil sonst subjektiv und somit ein Fehlurteil wäre.

        Gefühle sollte man nicht unterdrücken. Man sollte sich ihnen nur bewusst sein. Ich halte es für typisch deutsch nur „nach Sach- und Gesetzeslage“ und ohne Emotionen zu urteilen. Das konnte Adolf Eichmann auch ganz toll. Was fehlt ist die Menschlichkeit.

      • Tourix, ich habe keinen Fernseher.
        Und wenn ich einen hätte, würde ich ihn nicht zum Zeit totschlagen benutzen. Und die BLÖD lesen Sie bitte lieber allein.
        Warum unterstellen Sie, man würde auf Pöbeleien abfahren, nur weil man Ihre Meinung nicht teilt?
        Warum muß man sich von Ihnen als dumm hinstellen lassen, nur weil man Recht mit Gerechtigkeit verbindet?
        Kommen Sie mir bitte nicht wieder mit „den Medien“. Diese betrachte ich äußerst kritisch und komme eher zu dem Schluß, dass Sie der eben dort kolportierten Binsenweisheit, welche jeden als naiv hinstellt der glaubt Rechtsprechung hätte mit Gerechtigkeit zu tun, auf den Leim gegangen sind.
        Wenn Recht und Gerechtigkeit wirklich unvereinbar sind, so bin ich allemal dafür, das Recht mit der Gerechtigkeit konform zu machen, nicht umgekehrt.
        Außerdem: Deutschland kan man zwar mit den USA vergleichen, so wie man halt Äpfel und Birnen vergleichen kann. Wenn man die in den jeweiligen Gesellschaften gelebte Realität vergleicht, ist mir die US-amerikanische allerdings (in der Summe) viel lieber. Eigenverantwortung als Teil der persönlichen Freiheit steht bei mir ganz oben, nur ist das in D nicht immer gern gesehen. Trotzdem werde ich wohl hier bleiben. Vielleicht steht mir ja die Rolle des Exoten.
        Apropos Eigenverantwortung: Dazu gehört immer eine eigene Meinung. Als Mann im mittleren Alter wechselt man die nicht mehr so häufig, was sich mit etwas Glück zu Stetigkeit entwickelt.
        Und die US-Waffengesetze sind nicht lasch, sondern liberal (Stichwort Eigenverantwortung). Aber wahrscheinlich ist Ihnen ein Land suspekt, welches sich mit seiner Politik nicht so meilenweit von seiner Verfassung fort bewegt (Stichwort Stetigkeit).
        Kontrovers aber sachlich, der Blog hier gefällt mir.

      • Und die US-Waffengesetze sind nicht lasch, sondern liberal (Stichwort Eigenverantwortung).

        Das ist ein wichtiger Punkt. In einigen wenigen, dafür aber schönen amerikanischen Regionen zählen Freiheit und Eigenverantwortung immer noch mehr als Schein-Sicherheit. Ich muss aber leider zugeben, dass das mittlerweile in vielen Bundesstaaten nicht mehr ganz so rosig ist. Im Grunde ist es so, dass der ganze politisch-korrekte Irrsinn der westlichen Welt sehr häufig als Erstes in einem amerikanischen Bundesstaat erfunden wird und von dort breitet es sich dann im schlimmsten Fall aus wie eine Seuche. 😦

      • „Ich halte diese Theorien für typischen Anti-Amerikanismus“

        Tatsachen sind Anti-Amerikanismus ???
        Seit wann denn das ?
        Über diese knallharte Rechtssprechung der USA wurde schon mehrfach von Juristen aller Länder diskutiert.
        Die amerikanische Juristen würden die knallharte Rechtssprechung gerne zugunsten der Resozialisierung abmildern.
        Allein – es dürfte politisch nicht durchsetzbar sein.
        Ein Blick nach Kanada: Ähnliches Waffengesetz, aber eher leichte Rechtssprechung, dafür aber mit ausgiebiger Resozialisierung (soweit ich das aus der Ferne erfahren konnte).
        Folgen: Die Kanadier haben ähnliche Zahlen wie Deutschland !

        Aber das ist jetzt weit am Thema vorbei. Ich hatte dass lediglich erwähnt welche Folgen des Volkes Meinung zur Rechtssprechung haben kann.

      • Sie lenken vom Thema ab. Der Anti-Amerikanismus war ganz klar darauf bezogen, dass anti-amerikanische Linke wie Morris von heise nicht Gleiches mit Gleichem vergleichen. Das ist ein uralter Hut. Wie gesagt: Sie vergleichen doch auch nicht die Favelas in Rio de Janeiro mit Starnberg am Starnberger See.

        Knallharte Rechtsprechung ja oder nein haben aus meiner Sicht nicht unbedingt etwas mit den absoluten Kriminalitätszahlen zu tun. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass es in Deutschland weniger Verbrechen gibt, weil man so lasch zu Gewaltverbrechern ist? In Amerika werden eben alle Schwerverbrecher für Jahrzehnte eingesperrt oder hingerichtet. Diese Leute können also schon einmal nicht mehr die Verbrechenszahlen so pushen, weil sie sitzen im Knast oder sind tot.

        Dass es auch wenig mit Waffengesetzen zu tun hat, haben Sie ja nun schon selbst eingesehen. Wie schnell sich doch eine Meinung ändern kann. Gut so. Es ist immer gut, wenn man bereit ist, seine Meinung zu ändern.

    • Ich stimme den Ausführungen von Peter und Krokodil zu. Die sinngemäße Aussage „Herr Horst erklärt in vielen Farben und Schattierungen, dass Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat..“ von Krokodil gefällt mir besonders gut. Das bringt es auf den Punkt.

    • Ausnahmen gibt es immer.
      Abgesehen davon, dass dergleichen Theater einige Tagessätze kosten kann, wird jeder Verteidiger in Gedanken die Hände über den Kopf zusammenschlagen.
      Kein Richter wird dergleichen wirklich akzeptieren und jeder Verteidiger wird alles tun, um dergleichen zu vermeiden. Anderst ausgedrückt – der Typ wird dafür einige Monate länger sitzen.

  7. Juli 9, 2012 um 17:14 bedarf noch einer Erwiderung.

    „Jemanden mit der Faust ins Gesicht schlagen, nennen Sie provozieren?! Was ist denn das für eine Sprache?“

    Das ist der Tathergang, wie ihn das Landgericht Hamburg im ersten (vom BGH aufgehobenen) Urteil festgestellt hat. Der Täter wollte allerdings nicht mit dem Faustschlag provozieren, das ist richtig, sondern schon vorher mit der berüchtigten Frage nach den 20 Cent, auf die er natürlich eine abschlägige Antwort erwartete. Er wollte eben eine Schlägerei provozieren.

    „Das BGH-Urteil ist zynisch und pervers. Punkt.“

    An dieser Aussage stören die Wörter „zynisch“, „pervers“ und „Punkt.“ Sie erkennen nicht einmal die Möglichkeit an, dass eine andere Auffassung als die Ihre zumindest überlegenswert sein könnte und bedenken die abweichende Meinung mit doch recht drastischen Ausdrücken. An einem Gedankenaustausch sind Sie nicht interessiert. Das ist schade, denn gerade vor dem Hintergrund dieses Falls – so traurig er ist – ließe sich viel darüber diskutieren, was eigentlich der Sinn und Zweck von Strafe sein könnte. (Das Gleiche gilt übrigens für den Fall Breno.) So hätte diese Tragödie doch noch ein bisschen was Gutes. Na ja.

    „Sie stellen den 20-Cent-Fall in vielen Bereichen falsch dar.“

    Es stimmt, dass ich den zweiten Angeklagten unterschlagen bzw. die beiden zu einem Täter verschmolzen habe. Die 20-Cent-Frage hatte zum Beispiel der Täter gestellt, der keine Revision eingelegt hat, also Berhan I. Das spielt aber keine Rolle, da beide Täter zu Recht als Mittäter betrachtet wurden. Das bedeutet, jeder musste sich die Tathandlungen des jeweils anderen zuschreiben lassen: Der Faustschlag wurde I. genauso angerechnet wie K. Das Gleiche gilt für die Fußtritte. Von entscheidender Bedeutung ist, dass keiner der beiden das Opfer töten wollte. Fällt es wirklich so schwer, das anzuerkennen? Man muss die beiden ja deshalb nicht mögen. Aber es ist einfach ganz etwas anderes, eine Schlägerei zu provozieren und dabei versehentlich den Tod eines andern zu verursachen, als jemanden vorsätzlich umzubringen. Beides nur deshalb gleich zu bestrafen, weil die Folgen die gleichen sind, wäre Willkür. Diese Erkenntnis sollte eigentlich das hier schon zitierte Rechtsempfinden hergeben.

    Dass Onur K. zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, hatte ich schon erwähnt. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass dieses erste Urteil falsch war – das lässt sich aus der Entfernung schwer beurteilen. Der BGH hat ja auch – das wird oft übersehen – keine Bewährung gefordert. Er hat nur bemängelt, dass sich das LG Hamburg damit nicht ausreichend auseinandergesetzt hat. Vielleicht lassen wir ihn (den BGH) einfach mal zu Wort kommen:

    „Die Ausführungen des Landgerichts lassen besorgen, dass es entgegen § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dem Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts ein ihm nicht zukommendes Gewicht beigemessen hat. Die in den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck gelangende Bewertung des Ausmaßes des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts entbindet das Tatgericht nämlich nicht davon, bei der Bemessung der Jugendstrafe die Schwere des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen. Denn auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe bemisst sich deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten. Die Urteilsgründe müssen in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm gebührende Beachtung geschenkt worden ist … Unter Berücksichtigung des persönlichen und familiären Hintergrundes hätte sich die Jugendkammer mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob entsprechend ihrer Annahme die unzweifelhaft schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist, zumal der Eintritt des Todes durch den Faustschlag auf einem eher ungewöhnlichen Kausalzusammenhang beruhte…“

    Und so weiter. Ich finde das nicht pervers und zynisch, sondern ganz einfach Ausdruck der Tatsache, dass der Sühnegedanke ebenso wie der Gesichtspunkt der Abschreckung im deutschen Jugendstrafrecht völlig im Hintergrund steht. Aber darüber, ob das richtig ist, wollen Sie ja nicht diskutieren.

    „Ich weiß, dass Totschläger in Amerika keine Bewährung bekommen.“

    Ich weiß das nicht, und wenn man lange genug googelt… lassen wir das. Ein Totschläger ist bei uns jemand, der einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein (§ 212 StGB). Genau das haben die „20-Cent-Killer“ nicht getan. Und auch im Strafrecht der amerikanischen Bundesstaaten gibt es natürlich die feine, aber enorm wichtige Unterscheidung zwischen Vorsatztat und Versehen: http://tinyurl.com/d85kwuk

    Allgemein finde ich es schon erstaunlich, mit welcher von keiner Sachkunde getrübten Nonchalance hier im Forum die gesamte deutsche Justiz zur Sau gemacht wird. Aber gut – die Ärzte müssen ja auch damit leben, dass sie alle Scharlatane sind.

    • Allgemein finde ich es schon erstaunlich, mit welcher von keiner Sachkunde getrübten Nonchalance hier im Forum die gesamte deutsche Justiz zur Sau gemacht wird

      Nein mein Herr, das machen die Damen und Herren Juristen schon selbst.Wir reden nur darüber,solange es noch erlaubt ist!Das Sie sich darüber aufregen dass wir uns aufregen zeigt doch nur wie weit Sie schon von uns,ihren potenziellen „Kunden“ entfernt sind

      • Das ist wirklich interessant. Sie schnappen sofort nach dem Polemik-Köder.

    • Herr Horst, mit diesem Zitat haben Sie mir eine gute Vorlage geliefert.
      „Die Ausführungen des Landgerichts lassen besorgen, dass es entgegen § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dem Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts ein ihm nicht zukommendes Gewicht beigemessen hat. Die in den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck gelangende Bewertung des Ausmaßes des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts entbindet das Tatgericht nämlich nicht davon, bei der Bemessung der Jugendstrafe die Schwere des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen. Denn auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe bemisst sich deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten. Die Urteilsgründe müssen in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm gebührende Beachtung geschenkt worden ist … Unter Berücksichtigung des persönlichen und familiären Hintergrundes hätte sich die Jugendkammer mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob entsprechend ihrer Annahme die unzweifelhaft schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist, zumal der Eintritt des Todes durch den Faustschlag auf einem eher ungewöhnlichen Kausalzusammenhang beruhte…”
      Das ist Zynismus pur. Ich spare es mir an dieser Stelle, im einzelnen auf jeden Satz einzugehen. Genau so sieht die Begründung eines „Urteils“ aus, wenn es durch geltendes Recht eigentlich nicht gedeckt ist (ich dachte das fällt Ihnen auf, Sie schreiben sich ja juristischen Sachverstand auf die Fahne). Ich werde mir diese Urteilsbegründung auf jeden Fall kopieren. Ein höheres Maß an Verachtung gegenüber dem gesunden Menschenverstand ist schwer vorstellbar. Und ja, Sie können mir wieder mangelnden Sachverstand vorwerfen. Ich wiederhole mein Mantra: Grundlage der Rechtsprechung muß die Suche nach Gerechtigkeit sein.
      Wie Peter schon bemerkte: Die deutsche Justitz ist in Bezug auf die hier genannten Fälle (selbst verschuldet) unter aller Sau. Ich weiß nicht wie Sie auf die Idee kommen, „uns“ die Schuld daran unter die Jacke zu schieben. Ihre Replik ist dann auch von Hilflosigkeit gezeichnet.
      @Tourix Juli 9, 2012 um 22:32 :
      Es geht mir ja nicht um „theoretisch mögliche Fehlurteile“, sondern ganz konkret um die hier besprochenen.
      Ja es stimmt, manche Juristen empfinden sich als Künstler. Das üben verschiedener Auslegungen eines Gesetzes, je nach gewolltem Effekt, ist durchaus legitim und auch als Kunst zu bezeichnen. Und genau deshalb ist der Jurist nicht frei. Auch wenn er sich manchmal so fühlt wie ein Hofnarr, er hat ja doch eine andere Funktion. Der Hofnarr wird ausgelacht, der Jurist kann im Falle einer eventuellen Unzufriedenheit seines Brötchengebers durchaus schmerzhafte Konsequenzen befürchten.
      Der Jurist kann zwar frei interpretieren, dies allerdings ist nur zu seinem Vorteil, wenn er zu dem von seinem Mandanten gewünschten Ergebnis kommt. Und Sie selbst sind das beste Beispiel dafür, wie sehr einem der Begriff Freiheit fremd werden kann.
      Und Ihre Träumereien bezüglich einer Resozialisierung: In Deutschland laufen Menschen mit meterlangen Vorstrafenregistern, zum xten mal auf Bewährung, frei herum. Man könnte auch sagen, es funktioniert nicht. Natürlich ist jeder Fall gesondert zu betrachten. Das wird aber zur Posse, wenn immer das gleiche dabei heraus kommt.
      „Zitat ich: “Wenn vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge nicht wenigsten zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe plus Geldstrafe (inkl. “Entschädigung”) führt, solange ist der “rechtsprechende” Richter nicht mehr Herr seiner Sinne, oder er ist gekauft.”
      Ihre Antwort: In Deutschland wird das getrennt. Im Strafverfahren wird nur die Strafe verhandelt. Das Opfer kann seinen Entschädigungsanspruch entweder seperat durchsetzen, oder als Nebenkläger das im Rahmen des Strafverfahrens einklagen.
      In den Medien wird dieser Aspekt aber in der Regel nicht angesprochen, weswegen das auch nur wenige wissen. “
      Wir sind hier doch nicht im Gerichtssaal! Hier ist es unvorteilhaft so zu tun (behaupte ich mal), als würde man auf Gegenargumente eingehen, nur um einen ablehnenden Kontext zu erzeugen, der allerdings am zu widerlegenden Argument vorbei geht. In diesem Fall war ja mein Argument, das die Strafe nicht angemessen ist. Darauf sind Sie dann auch nicht eingegangen.
      Bei meinem Beispiel mit dem Falschparker und der Erzwingungshaft ging es mir ebenfalls um angemessene Strafen, im Vergleich zu anderen Delikten wird hier mitunter unverhältnismäßig hart durchgegriffen. Warum Sie glauben, hier mit einem Bogen hin zu Ihren Schuldnern das Bild entkräften zu können, verschließt sich mir vollständig.

      • „Genau so sieht die Begründung eines “Urteils” aus, wenn es durch geltendes Recht eigentlich nicht gedeckt ist. (ich dachte das fällt Ihnen auf, Sie schreiben sich ja juristischen Sachverstand auf die Fahne).“

        Nein, ist mir nicht aufgefallen. Von welchem geltenden Recht sprechen Sie? Wenn Sie die „gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts“ meinen – die gelten im Jugendstrafrecht nur eingeschränkt, das ist es ja gerade (§ 2 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/). Im derzeit geltenden deutschen Jugendstrafrecht steht eben der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ob das richtig und gerecht ist, darüber kann man natürlich diskutieren. Darüber wird auch diskutiert. Aber nicht so: „Ein höheres Maß an Verachtung gegenüber dem gesunden Menschenverstand ist schwer vorstellbar.“ Das ist keine Diskussion. Das ist die Verweigerung einer Diskussion.

  8. Herr Horst, Sie sind schon ein zäher Brocken. Weiter oben werden die entsprechenden Gesetze genannt. Auch wenn Sie meinen, das Jugendstrafrecht und der in diesem Zusammenhang genannte Erziehungsgedanke wären hier ein Totschlagargument: Was für einen positiven Effekt versprechen Sie sich davon, wenn einer einen Menschen tötet, mild bestraft wird, Revision eingelegt wird, und anschließend diese milde Strafe in einen Freispruch zweiter Klasse gewandelt wird? Der einzige Effekt, den ich hier sehe ist dann dieser, dass sich Juristen (oder auch Hobbyjuristen) auf Floskeln zurückziehen, die Öffentlichkeit brüskiert wird, und der Täter sich als Sieger fühlt. Was wird so ein krimineller Psychopath wohl für Reuegefühle bekommen! Vielleicht ist er schon im Kloster?
    Anstatt mir Verweigerung der Diskussion vorzuwerfen, hätten Sie versuchen können meine Vorstellung von einem gesunden Menschenvertand zu widerlegen. Das war Ihnen entweder nicht möglich, oder Sie wollen anausgesprochen bestätigen, dass dieser in der Juristerei nach Belieben (genau wie die Interpretation verschiedener Gesetze) einsetzbar ist (oder nicht berücksichtigt werden braucht).
    Oder noch mal anders formuliert: Ich stimme überein, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. „Im Vordergrund“ heißt keineswegs, dass es keine Alternativen für Fälle gibt, bei denen dies wirkungslos ist. Und von genau so einem Fall reden wir. Warum ich das so sehe, und warum ich weder Ihre noch die Sichtweise des (nach meiner und der Meinung vieler anderer) versagenden Richters teile, habe ich weiter oben haarklein auseinander genommen. Zu diesen Argumenten haben Sie allerdings die Diskussion verweigert;-)

  9. Das Urteil gegen Breno hat mich auch überrascht und es ist total überzogen.
    Ein harmloser Brasilianer mit Heimweh, landet im Knast, während Gewalttäter Bewährung kriegen, verrückt.

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